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Todesdatum: | 09.02.0782 |
Biographie: | Seine Regierung begann vor dem 4. Juli 760 und dauerte bis zu seinem Tode, 9. Februar 782. Er war Mönch der Reichenau, wie aus der Vita S. Galli und Ratperts Casus hervorgeht. Er wird erstmals erwähnt in einer Urkunde, die zwischen den Tod Otmars, 16. November 759, und den 4. Juli 760, wo Johannes Bischof von Konstanz wird, fallen muss; denn hier wird er nur Abt genannt. Als Abt traf Johannes noch mit Sidonius das Übereinkommen von 759/60, über das uns erst die Bestätigungsurkunde Karls des Grossen vom 8. März 780 Aufschluss gibt und wonach das Kloster zu einer jährlichen Abgabe von einer Unze Gold und einem Pferd im Wert von einem Pfund verhalten wird. Wie über Ursprung und Sinn dieser Urkunde die Meinungen auseinandergehen, haben wir im Exkurs über die Gründungsgeschichte St.Gallens schon gesehen. Die dort erwähnte Ansicht, dass Sidonius, der zugleich auch Abt der Reichenau war, durch Johannes, der als Mönch der Reichenau sein Untergebener war, seine Pläne in St.Gallen durchführen konnte, hat gewiss sehr vieles für sich. Er hat darum auch später (780) durch Karl den Grossen jene Abmachungen mit Sidonius bestätigen lassen.
Als Sidonius am 4. Juli 760 gestorben war , wurde Johannes auch Bischof von Konstanz und Abt der Reichenau. Ratpert weiss aus seiner Regierung nur zu berichten, wie er in St.Gallen die Wahl einer seiner Neffen als Nachfolger durchsetzen wollte; doch sind diese Ausführungen stark widerspruchsvoll und daher sehr vorsichtig aufzunehmen. Aus seiner Regierungszeit haben wir die Urkunden Nr. 25-94 bei Wartmann. Die letzte Urkunde, in der Johannes vorkommt, datiert vom 13. Mai 781, während die erste seines (2.) Nachfolgers Waldo vom 8. November 782 ist. Nach dem Reichenauer Nekrologium starb er am 9. Febr. ; es muss dies also anno 982 gewesen sein. Der Reichenauer Liber viventium führt auch (43 b, 3) Johannes ep. auf. |
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