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Biographie: | Regierte vom 13. Juni 872 bis zu seinem Rücktritt am 6. Dezember 883. Er erscheint im Liber Promissionum (XIII, 1) sowie im Reichenauer Confraternitätsbuch (R 48, 23 oder 35). Urkundlich erscheint er als Mönch erstmals 838 ; seit 849 ist er Dekan und Stellvertreter Grimalds. Als Abt erscheint er urkundlich erstmals am 1. Februar 873. Wie Ratpert berichtet, folgte er durch die Wahl der Brüder unmittelbar auf Grimald, was auch die Annales Sangallenses maj. zum Jahre 872 bezeugen: «Et Hartmotus ei successit.» Schon am 1. Fehruar 873 nahm König Ludwig zu Frankfurt auf Hartmuts Bitten das Kloster in seinen Schutz, bestätigte ihm die Immunität und stellte es ausdrücklich dem Kloster in Bezug auf die rechtliche Stellung gleich. Davon wurden auch der Sohn des Königs und die Grossen Alemanniens, die offenbar bis anhin die Stellung St.Gallens nicht gebührend respektiert hatten, benachrichtigt. Nach dem Tode Ludwigs (28. August 876), dessen die verschiedenen St.Galler Aufzeichnungen sehr ehrenvoll gedenken , liess Abt Hartmut durch den Nachfolger Karl Immunität und Wahlrecht bestätigen (18. August 877). Kaiser geworden, tat Karl es nochmals am 13. Februar 883.
Kaiser Ludwig hatte auch unter Abt Hartmut sich St.Gallen gegenüber stets günstig erwiesen, wie die noch vorhandenen Urkunden bezeugen. Besonders aber war Karl der Dicke dem Gotteshause sehr gewogen, dem er mehrfach Schenkungen zuwandte, darunter den St. Viktorsberg im Vorarlberg. Ratpert berichtet ausführlich über die Freigebigkeit des Königs. Aber auch sonst flossen Schenkungen u. dergl. noch reichlich, wie aus 52 diesbezüglichen Urkunden hervorgeht. Im ganzen fallen in die Regierungszeit dieses Abtes bei Wartmann die Urkunden Nr. 568-634.
Hartmut setzte die schon unter Grimald begonnene Ausschmückung der st.gallischen Heiligtümer fort. So liess er die Wände der St. Gallusbasilika mit Gemälden zieren. Seine Schwester Richlin verfertigte ein sogen. Hungertuch, um in der Fastenzeit das Kreuz beim Choraufgang zu verhüllen. Auch die übrigen Klostergebäulichkeiten verschönerte er: «et ut plurima breviter comprehendam, ubicumque fuit, sive intus, sive foris, sive apud divites, sive apud mediocres, Domino donante sapientiaque a Deo sibi concessa nostra omnia cautissime providente nos semper securi extiteramus.
Besonders bereicherte Hartmut auch die Bibliothek, wie der von Ratpert überlieferte Katalog , den er aus der Handschrift 267 übernahm, zeigt. Ebenso fiel nach seinem Tode der Bibliothek ein reicher Bücherschatz zu, deren Verzeichnis uns ebenfalls Ratpert überliefert hat.
Als Hartmut die Last des Alters fühlte, bat er den Kaiser wie seine Mitbrüder um Entlassung aus seinem Amte, freilich längere Zeit vergeblich, bis Kaiser Karl auf seiner Rückreise aus Italien anfangs Dezember 883 selber nach St.Gallen kam. Damals brachte Hartmut seine Bitte neuerdings vor und erlangte ihre Gewährung. So sehr die Mönche über den Verlust betrübt waren, so sehr freute sie Karls Verfügung, sie möchten frei einen Nachfolger wählen. Hartmut wird unter größter Anerkennung von Seite des Kaisers entlassen und an seine Stelle Bernhard gewählt.
Hartmut regierte als eigentlicher Abt freilich nicht 12½ Jahre, wie der Äbtekatalog sagt, sondern ein Jahr und sieben Tage weniger. Urkundlich erscheint er letztmals am 2. März 884 , vorausgesetzt, dass das Datum bei Wartmann richtig angesetzt ist, was uns doch etwas zweifelhaft erscheint, denn es ist kaum denkbar, dass Hartmut noch als Abt handelnd auftritt, nachdem sein Nachfolger bereits einige Monate im Amte ist.
Den Tod Hartmuts setzt das St.Galler Necrologium übereinstimmend mit dem Reichenauer auf den 23. Januar fest. Er starb jedenfalls nach 895; denn im Verzeichnis der Mönche von 895 wird an hervorragender Stelle, unmittelbar nach Salomon episcopus et ipsius loci clarissimus abbas: Hartmuotus presbyter aufgeführt. Seinem Wunsche gemäss wurde er in der St. Peterskirche beigesetzt. An seinem Grabe sollen sich, wie Ekkehard schreibt (c. 9), wunderbare Vorgänge ereignet haben.
Über den Sinn der Worte Ratperts, dass der Kaiser Hartmut wohl als Abt entlassen habe: «sed non destituit a magisterio ibidem degentium», ist man nicht einig. Von Arx (I. p. 80) und Meyer (1. c.) nehmen an, er habe noch eine Art Oberaufsicht geführt. Auch behielt er, wie Ekkehard berichtet (c. 9), gewisse Güter zur Nutzniessung vor.
Mit der Regierung Hartmuts schliesst Ratpert seine Casus S. Galli ab. Die Zeit dieses Abtes gehört zu den glanzvollsten, die St.Gallen gesehen hat. |
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