Kerhart (-22.05.1001) (Personen\St.Gallen, Äbte)

 

Grunddaten

ThesaurusPersonen
BezeichnungKerhart
Beschreibung
QuelleRudolf HENGGELER, Professbuch der fürstlichen Benediktinerabtei der Heiligen Gallus und Otmar zu St.Gallen, Zug 1930 (Monasticon-Benedictinum Helvetiae 1).
 

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Todesdatum:22.05.1001
Biographie:(od. Gerhard) begann seine Regierung nach dem 27. Januar 990 und starb am 22.Mai 1001.

Über das Vorleben dieses Abtes erfahren wir aus Ekkehard (c. 127) nur, dass er Chunibert, einen Mitbruder, der Abt von Altaich wurde , auf dessen Todesritt begleitete. Möglicherweise ist er identisch mit dem Schreiber oder Komponisten, der in Mscr. 95 einen Hymnus Gregor d. Gr. mit Namen eintrug. Der Name findet sich mehrfach im Liber Promissionum und im Reichenauer Confraternitätsbuch.

Kerhart begann seine Regierung jedenfalls bald nach dem Tode seines Vörgängers (27. Januar 990). Otto III. bestätigte ihm am 18. Mai 994 die Immunität , sonst fehlt jeder urkundliche Beleg für ihn. Das düstere Bild, das uns die Continuatio Cas. (c. 5ff.) entwirft, lässt sich darum kaum je auf seinen wahren Gehalt nachprüfen. Der anonyme Autor berichtet uns nämlich, wie Kerhart viel Klostergut verschleuderte und vor allem die Klosterzucht ruinierte, indem er gegenüber den alten regelerprobten Klostermitgliedern sich mit den jüngern verband, die einem freiern Leben huldigten, so dass eine tiefe Spaltung ins Kloster hereinkam. Die ältern Mönche seien darum an Otto III. gelangt, der auf den Rat seiner Umgebung hin beide Parteien vor sich lud. Die Mönche erreichten zunächst, dass einer in ihrem Namen die Verteidigung führen sollte und sie als Ankläger vor dem Abte gehört würden. Dieser aber erreichte, angeblich durch Bestechung eines Grafen Muozo, dass die Sache überhaupt nicht vor Gericht kam. Der König gab den Mönchen den Rat, sich für diesmal mit dem Abte zu verständigen; sollten wieder Klagen vorkommen, so würde er ihn gleich absetzen. Muozo überliess der Abt in der Folge die st.gallische Propstei Aadorf ; auch kostbare Codices soll er veräussert haben, was neuen Unwillen hervorrief, so dass selbst frühere Anhänger Kerharts sich von ihm abwandten. Weitere Verschleuderungen von Klosterbesitz folgten, so dass das Andenken, das Kerhart hinterliess, das denkbar schlechteste war, wie auch die in der Continuatio Cas. aufbewahrten Verse zeigen. Zu einer neuen Anklage vor dem König kam es nicht, denn die Mönche erwarteten von dort keine Gerechtigkeit mehr.

Kerhart starb am 22. Mai im Jahre 1001. Der Äbtekatalog gibt ihm 11 Jahre Regierungszeit, was stimmt. – Die Annales Sang. maj. erwähnen nichts von den Freveltaten des Abtes, die in der Continuatio Casuum so weitläufig geschildert sind; letztere Berichte sind darum auch mit aller Vorsicht aufzunehmen.