Werinher (-06.07.1167) (Personen\St.Gallen, Äbte)

 

Grunddaten

ThesaurusPersonen
BezeichnungWerinher
Beschreibung
QuelleRudolf HENGGELER, Professbuch der fürstlichen Benediktinerabtei der Heiligen Gallus und Otmar zu St.Gallen, Zug 1930 (Monasticon-Benedictinum Helvetiae 1).
 

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Todesdatum:06.07.1167
Biographie:Er begann seine Regierung nach dem 1. Mai 1133 und regierte bis zu seinem Tode, am 6. Juli 1167 (?)

Nach Manegolds Tod kam es endlich wieder zu einer einmütigen, friedlichen Abtswahl, wie der Chronist eigens hervorhebt. Der Erwählte war Werinher, bisheriger Kustos. Wir erfahren aus seinem Vorleben nur, dass Gebezo sein Lehrer gewesen ist, da Werinher auf seinen Todestag eine Stiftung machte.

So friedlich die Wahl vor sich gegangen war, so ruhelos sollte die Regierung dieses Abtes werden. Er wollte Zucht und Ordnung wieder herstellen. Darum verklagte er auch seine widerspenstigen Mönche beim päpstlichen Legaten, Kardinal Dietwin. Dies empfanden die Mönche sehr und sie suchten dem Abte in der Folge Vorschriften zu machen, sahen aber auf Zureden des Propstes Wernher und anderer Mitbrüder davon ab. Es kam eine Einigung zustande, wenn auch der Abt innerlich seinen Mönchen stets abgeneigt blieb. Beständig soll er Reibereien gehabt haben. Auch wurde das Kloster durch königliche Dienstleistungen schwer belastet, so dass es in grosse Schulden kam. Es gelang Werinher freilich diese zu decken, da er nach dem Tode des Schirmvogtes Ulrich von Gamertingen das Amt eines Schirmvogtes um 300 Mark Silber an den Grafen Rudolf von Pfullendorf veräusserte.

Unter der Regierung dieses Abtes beginnen die Urkunden wieder etwas reichlicher zu werden. Erstmals erwähnt wird der Abt in einer Urkunde vom 20. November 1135, an der sich auch das erste St.Galler Äbtesiegel findet. Papst Innozenz II. bestätigte dem Kloster seinen Besitz, sowie die früher von Päpsten erhaltenen Freiheiten und Privilegien. Papst Eugen III. nahm am 13. Februar 1152 die vom Abte zu Ehren der hl. Egidius und Leonhard erbaute Kirche in seinen Schutz und bestätigte deren Besitzungen. Im Jahre 1162 übertrug Herzog Welf von Ravensburg dem Gotteshause auch das Augustinerkloster zu Ittingen. St.Gallen zog zwar allem Anschein nach wenig Nutzen aus dieser Übertragung; davon, dass Werinher daselbst ein Kloster errichtet hätte, kann keine Rede sein. Auch ein Frauenkloster existierte nachweisbar daselbst nicht. Unter Werinher begegnet uns auch die schon lange zu St.Gallen gehörende Abtei Massino wieder. Mit der Reichenau hat Abt Werinher 1145 die alte Gebetsverbrüderung erneuert. Auch Kaiser Friedrich I. finden wir unter den Donatoren St.Gallens; er übergibt 1167 dem Kloster seinen Dienstmann Heinrich von Rütlingen.

Gegen Ende der Regierung soll sich das Verhältnis zwischen Werinher und seinen Mönchen gebessert haben: Die Gründung der St. Leonhardskirche (vor 1152), wie auch die Erwerbung von Ittingen (1162) werden ihm vom Chronisten als Verdienste angerechnet. Er starb am 6. Juli. Als Todesjahr wäre nach Meyers Berechnung 1167 – wo Werinher übrigens noch urkundlich bezeugt ist – anzunehmen; jedenfalls ist sein Nachfolger – abgesehen von der ziemlich genau bestimmbaren Regierungszeit desselben – urkundlich 1170 sicher beglaubigt, so dass die Angabe der Continuatio, die Werinhers Regierungsdauer auf 38 Jahre angibt , nicht stimmen kann.