von Trauchburg, Walter (Personen\St.Gallen, Äbte)

 

Grunddaten

ThesaurusPersonen
Bezeichnungvon Trauchburg, Walter
Beschreibung
QuelleRudolf HENGGELER, Professbuch der fürstlichen Benediktinerabtei der Heiligen Gallus und Otmar zu St.Gallen, Zug 1930 (Monasticon-Benedictinum Helvetiae 1).
 

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Biographie:Regierte vom 24. Dezember 1239 bis zu seinem Rücktritt, am 24. November 1244.

Nach dem Tode Konrads von Bussnang brachen im Konvent innere Zwistigkeiten aus, und so kam es am 24. Dezember 1239 zu einer Doppelwahl. Die einen wählten Heinrich von Aichheim, den «roten Propst», der schon unter Abt Heinrich (1200 bis 1204) erwähnt wird, sonst aber urkundlich weiter nicht belegt ist; nur eine Notiz in Cod. 613 meldet, dass er neben dem Hause des Dekans Heinrich von Sax ein anderes steinernes Haus aufgeführt habe. Jedenfalls war Heinrich 1239 schon ein älterer Herr. Die Gegenpartei stellte als ihren Kandidaten Walter von Trauchburg auf, der damals Werkdekan war. Dieser entstammte einer edlen Familie im Allgäu; sein Bruder Berchtold war kaiserlicher Hofrichter. Ein anderer Bruder war Rudolf von Hoheneck. Seine Mutter war eine von Güttingen; jedenfalls eine Verwandte des frühern Abtes Rudolf von Güttingen (1220-1226). Auch die Rettenberg waren ihm nahe verwandt. Urkundlich erscheint Walter vor seiner Wahl nicht.

Der Streit um die Abtei kam sowohl vor den Konstanzer Bischof, Heinrich von Tanne, als nach Rom vor Gregor IX. Rom wies zunächst (11. Mai 1240) die Ministerialen, Vasallen und Eigenleute des Gotteshauses an, die Güter des Klosters vor jeder Schädigung zu wahren, bis der Streit der Äbte entschieden sei. Am 2. Juni 1240 beauftragte sodann Gregor IX. den Bischof von Como, die Sache zu untersuchen und zu entscheiden, da über die Vorgänge bei der Wahl die widersprechendsten Berichte nach Rom gekommen waren. Darüber, dass von dieser Seite eine Entscheidung fiel, erfahren wir indessen nichts. Konstanz lag in diesem Falle näher als Rom und Como, und Walter verstand es, dort günstige Stimmung zu schaffen. Wie aus Kuchimeisters Darstellung hervorgeht , lieferte Walter dem Bischof von den wichtigsten Urkunden, die das Verhältnis des Klosters zum Bistum betrafen, aus. Auch stellte er sich auf Seite König Konrads IV., der von Kaiser Friedrich II., mit dem es 1239 zum Bruche mit Gregor gekommen war, als Stellvertreter in Deutschland aufgestellt worden war. So wurde er Herr der Lage, und sein Gegenpart musste zurücktreten.

Obwohl Walter ein friedliebender Mann war, griff er doch auch, getreu der Politik seiner Vorgänger, in die weltlichen Händel der Zeit ein. Er half König Konrad in seinen Kämpfen gegen den Erzbischof von Mainz (1243), weshalb er sich den Kirchenbann zuzog, den Innozenz IV. am 23. Januar 1244 bestätigte. Ob dieser Zug gegen Mainz im Zusammenhang mit jenem bei Kuchimeister erzählten steht, wo Walter 1243 dem Grafen Wilhelm von Tübingen und dem Bischof von Konstanz gegen einen unbekannten Gegner half, steht nicht fest.

Im Frühjahr 1244 erhob sich der alte Streit mit den Toggenburger Grafen wieder; diese besetzten Wil. Offenbar glaubten sie den Zeitpunkt günstig, da Walter ein unkriegerischer Herr war. Er fühlte sich aber auch selbst der Lage nicht gewachsen und trat von der Abtei zurück, ehe der Handel zum Austrag kam. Auch als Verwalter scheint Walter kein Glück gehabt zu haben. Verschiedene Lehensübertragungen schmälerten das Klostergut. Besonders viel zu schaffen gab auch ein Streit mit den Nonnen von Oberriet über ein Lehengut in Norsingen. Durch eine Vereinbarung mit seinem Propst Burkart vom Mai 1244 suchte der Abt die Schulden zu tilgen. Die Beiden verpflichteten sich nämlich, während der nächsten acht Jahre je 50 Mark aus bestimmten Einkünften zurückzulegen, um dem verschuldeten Kloster aufzuhelfen.

Die neue Toggenburger Fehde, wie auch der finanzielle Niedergang des Gotteshauses, dem zu steuern sich Abt Walter nicht gewachsen fühlte, bewogen ihn zur Aufgabe der Abtei. Kuchimeister schildert ihn uns überdies als einen «lichtsenften man», der «den lüten güetlich tet, und das sin vorfarn gewunnen hatten wider an das gotzhus mit fromkait, das ward nun vil abgebrochen; won er wert sich nit. Des gotzhus lüt wurden och nie so rich als under im; won er tet in gar gütlich» (c. 7). Durch Schreiben vom 25. November 1244 gab er nunmehr: «frater Waltherus, ordinis fratrum Predicatorum in Constantia, quondam abbas ejusdem monasterii et minister,» den Mönchen von St.Gallen die Freiheit, sich nach Belieben einen Abt zu wählen, indem er sie vom Gehorsam gegen ihn löste. Abt Walter hatte insgesamt 4 Jahre und 48 Wochen regiert. In seine Zeit fallen die Urkunden W. III. 882-892. Appendix 21, 22; W. IV., Ap. 42-48.

Weiter hören wir von Abt Walter nichts mehr;
nicht einmal sein Todestag ist bekannt geworden.
Geographische Angaben:aus dem Allgäu