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Biographie: | Begann seine Regierung nach dem 26. April 1274 und regierte bis zu seinem Rücktritt, am 4. Dezember 1281.
Nach dem Tode Heinrichs von Wartenberg (26. April 1274) wählten dessen Parteigänger Rumo von Ramstein zum Abte. Rumo gehörte einem im Schwarzwald beheimateten Freiherrengeschlechte an. In St.Gallen erscheint er urkundlich erstmals 1257 als Camerarius ; seit 1263 ist er Kustos. Als solcher wird er 1266, 1268, 1269, 1270 wieder genannt. In einer nicht genauer zu datierenden Urkunde wird er «Decanus et prepositus per Argoviam» genannt. 1272, anlässlich der strittigen Abtwahl, erscheint er als Dekan, der durch Bestechung sich ebenfalls Stimmen zu gewinnen sucht. Für seine Brüder Rudolf und Marquard, Leutpriester in Ulm, machte er Stiftungen. Abt Albrecht von Ramstein auf der Reichenau war, wenn nicht sein Bruder – wie schon behauptet wurde – so doch ein naher Verwandter, der ihm im Ringen um die Abtei treu zur Seite stand, weshalb ihm Rumo auch st.gallische Besitzungen zu Berlingen schenkte. Ferner waren ihm im St.Galler Kapitel Heinrich von Wartenberg der jüngere sowie die Brüder Heinrich und Berchtold von Ramstein verwandt. Zu seiner Partei hielt auch Friedrich von Gundelfingen.
Solange Ulrich VII. lebte, der im Grafen und spätern König Rudolf von Habsburg eine mächtige Stütze fand, trat Rumo weniger hervor. Immerhin kamen die Kämpfe nicht zur Ruhe. Jede Partei suchte ihre Stellung weiter durch Verleihen von kirchlichen Gütern zu festigen. Besonderer Streit erhob sich wegen des Erbes, das einer der Herren von Rorschach, der die Rosenburg innegehabt hatte, hinterliess. Während Ulrich von Güttingen diese dem von Ramswag gab, hielt sie Rumo dem Rudolf von Rorschach zu. Auch eine Burg Urstein bei Herisau ward in den Kämpfen gebrochen.
Nach Abt Ulrichs Tod (14. Februar 1277) kamen dessen Anhänger zu Rumo und anerkannten auch ihrerseits ihn als Abt. Am 5. Juni 1277 finden wir urkundlich wieder: «Abbas totusque conventus monasterii S. Galli» vertreten. Die Regierung Rumos sollte aber keine glückliche sein. König Rudolf legte Hand auf das St.Gallen gehörende Ittingen, worüber ein langwieriger Streit sich erhob; und der Klostervogt von Ramswag schaltete und waltete so willkürlich im Gotteshause, dass Abt Rumo sich mit ihm überwarf. Die Klagen der Gotteshausleute und auch der Bürger von St.Gallen, denen der Ramswager ihre Leinwand von den Bleichen wegnahm, stiegen immer mehr. Um vom Vogte die Burg Appenzell wieder an sich zu bringen, musste ihm Rumo die Burg Blatten und das Dorf Waldkirch zu Lehen geben. Aber auch sonst veräusserte Rumo manchen Klosterbesitz, so den Hof Eschen in Lichtenstein, das Dorf Affeltrangen, Hemmenhofen bei Steckborn u.a.m., wie zahlreiche Urkunden dartun. Das Meieramt zu Herisau und die Rosenburg musste er Rudolf von Rorschach als Lehen überlassen, damit dieser des Abtes Brudersohn, Berchtold von Ramstein, Propst in St.Gallen, den er gefangen gesetzt hatte, wieder frei gebe. Die Gefangennahme des Hermann von Schönenbühl in Appenzell verwickelte wiederum den Abt in einen bösen Streit mit den Appenzellern. Dem Ulrich von Regensberg übergab er den Hof Dielsdorf , den Erben Rudolfs von Glattburg die Feste Singenberg ; dem Grafen Hugo von Werdenberg verpfändete er den Hof Bütschwil und die Stadt Lichtensteig u.a.m. Vom Papste Johann XXI. erwirkte er am 7. März 1277 ein Verbot gegen willkürliche Besitzergreifung von Klostergütern, um sich für die Forderungen zu entschädigen. Der gleiche Papst sprach Rumo am 15. März 1277 von der Verpflichtung zur Zahlung der Schulden seiner Vorgänger los, wenn die Gläubiger nicht nachweisen konnten, dass die Schulden im Interesse des Klosters gemacht worden seien.
Zu all dem kam, dass Abt Rumo «unendlich und unwerlich» lebte, was die machtlüsternen Nachbaren und vor allem der Klostervogt von Ramswag ausnützte. «Es giang och under im ab aller gottesdienst, das ceiner gotzdienst hie was, und das das münster und die kilchen trüfen wurden, das die nieman tackt» (c. 41). «Das Gotzhus gewan och under im grossen gebresten ain kilchenschatz und an büechern, die vertan wurdent» (ib.). Kurzweg sagt Kuchimeister: «apt Ruom war ein tumber man von sinen sinnen und kund von im selben nit, wan das man im riet.» Schliesslich legte ihm der Churer Dompropst, Friedrich von Montfort, Bruder des St.Galler Konventualen Wilhelm von Montfort, nahe, er möchte auf die Abtei zu Gunsten des letztern verzichten. Dies geschah denn auch am 4. Dezember 1281 zu Konstanz, wo Rumo «propter imbecillitatem et debilitatem personae» in die Hände des dortigen Thesaurars Heinrich und des Magisters Kuno von Breisach resignierte. Durch Vertrag vom 15. Januar 1282 sicherte ihm Wilhelm aus verschiedenen Stiftseinkünften, die genau festgesetzt wurden, jährlich 100 Mark Silber zu. Abt Rumo hatte 5 Jahre weniger 10 Wochen regiert. Er war 1297 noch am Leben, denn in einer Urkunde wird vor dem Propst und den übrigen Offizialen Rumo aufgeführt: «Insuper ego Ruomo sacerdos monasterii scribere non valens nec sciens per dominum Waltherum Lesti presentibus subscripsi in signum consensus»; 1303 aber wird er als verstorben erwähnt. Er starb an einem 20. August, wie der Eintrag im Nekrologium zeigt: «Ruomo de Ramstain abbas; iste Ruomo instituit octavam Ascensionis, festum beate Margarete, ad Vincula s. Petri et octavam Nativitatis beate Virginis in nostro monasterio festive celebrari». |
Geographische Angaben: | aus dem Schwarzwald |
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