von Bonstetten, Hermann (-23.08.1360) (Personen\St.Gallen, Äbte)

 

Grunddaten

ThesaurusPersonen
Bezeichnungvon Bonstetten, Hermann
Beschreibung
QuelleRudolf HENGGELER, Professbuch der fürstlichen Benediktinerabtei der Heiligen Gallus und Otmar zu St.Gallen, Zug 1930 (Monasticon-Benedictinum Helvetiae 1).
 

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Todesdatum:23.08.1360
Biographie:Pfleger seit dem 25. Oktober 1333, Abt seit dem 14. Dezember 1333 bis zu seinem Tode, den 23. August 1360.

Zugleich mit der Absetzung Bischof Rudolf II. als Pfleger durch Johann XXII. erfolgte am 25. Oktober 1333 die Ernennung Hermanns von Bonstetten zum Administrator von St.Gallen, und zwar nur auf Widerruf. Doch schon am 14. Dezember desselben Jahres teilte der Papst den Vasallen des Stiftes mit, dass er Hermann zum Abt ernenne. Drei Tage später ward Hermann die Vollmacht gegeben, sich von jedem beliebigen Bischof, der mit dem hl. Stuhl in Verbindung stehe, die Abtsweihe geben zu lassen, wenn auch ohne Präjudiz für Konstanz.

Hermann von Bonstetten war Konventuale von Einsiedeln. Sein Vater, Freiherr Hermann von Bonstetten, gehörte dem im Kanton Zürich ansässigen Zweige dieser Familie an. Hermann finden wir schon 1314, beim Überfall des Klosters Einsiedeln durch die Schwyzer, freilich noch als Knabe im Stifte Einsiedeln. Später wird er ein einziges Mal als einfacher Konventuale am 28. Februar 1332 erwähnt. Seine Beförderung nach St.Gallen verdankt er der Verwendung des Grafen Hugo von Buchegg, der jedenfalls ein Verwandter und am Hofe zu Avignon von grossem Einfluss war.

Auch Abt Hermann, den Papst Johann XXII. noch am 18. Juli 1334 aufforderte , dem neuen Bischof von Konstanz, Nikolaus von Frauenfeld, gegen Ludwig den Bayer beizustehen, blieb nach dem am 4. Dezember 1334 erfolgten Tode des Papstes nichts anderes übrig, als sich mit dem deutschen Herrscher gutzustellen. Schon am 10. März 1335 empfing er von ihm die Reichslehen und am folgenden 22. März versprach der Kaiser dem Abte, ihm für seine Dienste alles zu geben, was ihn Graf Berchtold von Graisbach und Marstetten, genannt Neifen, und Graf Rudolf von Hohenberg heissen würden. Freilich versetzte Kaiser Ludwig am 31. März 1343 dem Ulrich von Königsegg die Steuern, Rechte und Einkünfte des Reiches in Appenzell und Hundwil für eine Schuld von 900 Pfund Heller ; den gleichen verwies er auch am 1. Juni 1343 für 200 Pfund Heller auf die Reichssteuer der Täler Hundwil und Appenzell. Aber schon am 19. März 1344 verpfändete der Kaiser die Reichsvogtei über Appenzell, Hundwil und Teufen für 600 Mark Silber – gegen anderweitige Entschädigung – dem Grafen Albrecht von Werdenberg. Die Grafen von Werdenberg gestatteten aber Abt Hermann am 9. Juni 1344, die ihnen vom Reiche versetzte Vogtei wieder einzulösen. Es kam wirklich schon bald dazu, denn am 17. Juni 1345 beurkundeten die Werdenberger die erfolgte Einlösung , welche der Kaiser schon am vorausgehenden 1. Mai bestätigt hatte. Das nötige Geld hatte der Abt von der Stadt St.Gallen aufgenommen, der er dafür die Burg Klanx bei Appenzell verpfändete.

Dem Kaiser gegenüber verpflichtete sich Abt Hermann, auch ihm stets zu Diensten zu sein, die Burgen Bernang und Blatten offen zu halten, den Zug gegen Rhätien mit des Kaisers Landvogt mitzumachen und diesem 20 Berittene zuzuführen. Auch noch drei Jahre über des Kaisers Tod hinaus wollte er dessen Söhnen dienen. Seinem Versprechen musste der Abt alsbald nachkommen und dem Vogt im Kampf gegen die Werdenberger zu Hilfe ziehen. Burkhard von Ramswag weigerte sich freilich, die Feste Blatten zu öffnen, was zu langen Verhandlungen Anlass gab, während in Bernang eine kaiserliche Besatzung einzog.

Nach Kaiser Ludwigs Tod erhielt Hermann von dessen Nachfolger, Karl IV., am 14. Februar 1348 die Reichslehen ; ebenso bestätigte ihm dieser Herrscher am 16. Februar 1348 das Pfandrecht auf die Vogtei über Appenzell usw. und nahm ihn in seinen Schutz. Karl kam 1353 selber nach St.Gallen, wo er sich besonders um Reliquien bemühte. Eine Überlieferung berichtet, er hätte das Haupt des hl. Otmar mit sich genommen und in Prag diesem Heiligen zu Ehren eine eigene Kirche gebaut. Am 29. September 1356 bestätigte Karl dem Kloster alle Rechte und Freiheiten.

Auch die Päpste wandten St.Gallen ihre Gunst zu; so bestätigte Clemens VI. am 7. Oktober 1352 dem Stift alle Privilegien; ein Gleiches tat Innozenz VI. am 5. Februar 1353. Dem Kardinalskollegium konnte Hermann freilich erst am 2. März 1355 die diesem zu entrichtende Abgabe für Erlangung der Abtei bezahlen, womit freilich noch nicht die ganze Schuld getilgt war.

Auch unter der Regierung dieses Abtes fehlt es nicht an Fehden und Streitigkeiten; so hatte er mit seinem eigenen Dienstmann, Hans von Luterberg, einen Anstand, der am 20. Oktober 1343 zum Austrag kam. Wegen Eigenleuten setzte es 1356 mit dem Grafen Friedrich V. von Toggenburg einen Händel ab. Ebenso kam es zu Differenzen mit Hermann und Johann von Sulzberg. In das gleiche Jahr 1357 fallen auch die Streitigkeiten mit Eglolf von Rosenberg. Zu vielen Verhandlungen gab auch das Verhältnis zu den Meiern von Altstätten Anlass, die endgültig erst unter seinem Nachfolger ausgetragen wurden. Auch mit der Stadt St.Gallen gab es Streit wegen der Benutzung des Gemeinmerks zur Leinwandbleiche, der 1352 beigelegt wurde. Übrigens hatte Hermann schon am 9. Mai 1334 der Stadt die alte Handveste bestätigt ; ebenso verlieh er den Bürgern am 20. Dezember 1344 das Umgeld in der Stadt , nachdem Kaiser Ludwig ihnen schon am 12. Juni 1334 die Erhebung eines solchen versprochen hatte. Auch der Stadt Wil bestätigte Abt Hermann ihre Rechte (1334). Mit der Stadt Winterthur ging der Abt 1350 auf zehn Jahre ein Burgrecht ein.

Der ökonomische Stand der Abtei verbesserte sich aber nicht, obwohl Abt Hermann gelegentlich einige kleinere Gütererwerbungen und Schuldentilgungen vornahm. Häufiger sind auch unter ihm die Versetzungen und Veräusserungen, von denen hier nur die namhaftesten erwähnt seien. Am 5. Dezember 1341 verkaufte er Hermann von Breitenlandenberg die Burg Hagenwil. Sodann veräusserte er die Kirchensätze von Rorbach und Atigen an das Johanniterhaus zu Tunstetten (12. März 1345) ; am gleichen Tag jenen zu Köllikon an das Johanniterhaus zu Klingnau und Biberstein ; ferner den zu Sommeri an Friedrich V. von Toggenburg (6. Februar 1349). Die Steuern zu Wil versetzte er an einen Winterthurer Bürger. Ebenso veräusserte er grössere Klostereinkünfte an Ritter Eglolf von Rosenberg (10. März 1357). Wohl musste Bischof Heinrich III. von Konstanz mithelfen dem Niedergang zu steuern, indem er die Pfarrkirchen von Marbach und Kirchberg mit den Filialen Altstätten und Rickenbach dem Kloster inkorporierte (18. J uni und 2. August 1359) , aber damit war im Grunde genommen wenig geholfen. Die Wunden, die das Brandunglück von 1314 geschlagen, waren immer noch nicht verheilt, wenigstens erfahren wir noch aus Kuchimeister, dass bis auf die Zeiten Abt Hermanns gebaut wurde. Eine neue Heimsuchung kam um die Mitte des Jahrhunderts mit der furchtbaren Pest, die die Leute zu Tausenden dahinraffte.

In den Jahren 1346 und 1347 erscheint neben Abt Hermann Ulrich von Enne als: «propst und phleger des gotshus». Auf welche Ursachen die Einsetzung dieses Pflegers zurückzuführen ist – die jedenfalls nur eine vorübergehende war – ist nicht ersichtlich. Möglicherweise hängt sie mit einer längern Abwesenheit des Abtes vom Kloster zusammen.

Vom religiösen und mildtätigen Sinne des Abtes zeugen seine Messstiftung in Wil (1351) ; ebenso seine Zuwendung an das Hospital in St.Gallen und an das Siechenhaus beim Linsebühl.

Wenn v. Arx sagt: «Abt Hermann nahm sich der Geschäfte seiner Abtei nicht viel an usw.,» so legen die zahlreichen Urkunden, die von ihm vorhanden sind, doch eher Zeugnis für eine regere Tätigkeit ab. Dem immer grösser werdenden Ruin zu steuern, war er freilich nicht der Mann. – Abt Hermann erscheint urkundlich am 13. Juli 1360 zum letzten Male. Er starb am 23. August 1360 und wurde im Kreuzgang bei seinen Vorgängern begraben, «mit vil eeren; dan er den burgern und den landlüten von dem gotzhus von siner beschaidenheit wegen lieb und angenäm war» (Vadian).