von Wildenstein, Georg (-31.03.1379) (Personen\St.Gallen, Äbte)

 

Grunddaten

ThesaurusPersonen
Bezeichnungvon Wildenstein, Georg
Beschreibung
QuelleRudolf HENGGELER, Professbuch der fürstlichen Benediktinerabtei der Heiligen Gallus und Otmar zu St.Gallen, Zug 1930 (Monasticon-Benedictinum Helvetiae 1).
 

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Todesdatum:31.03.1379
Biographie:Regierte vom August 1360 bis zu seinem Tode, am 31. März 1379.

Als Abt Hermann starb, lebten im Kloster sechs Kapitularen: Propst Ulrich von Enne, Kustos Swiger von Greifenstein, Kammerer Albert von Zimmern, Werkdekan Georg von Wildenstein, der zugleich Propst im Breisgau war, Friedrich von Zollern und Kuno von Stoffeln. Diese schritten nun alsbald nach Hermanns Tod zu einer Neuwahl, obwohl sich die päpstliche Kurie die Besetzung der Abtei seinerzeit vorbehalten hatte. Der Erkorene war Georg von Wildenstein, der, nach dem Stammsitz seiner Familie (im Fürstenbergischen) auch Wartenberg genannt, Wildenstein heisst. Die Mönche waren sich ihres unrechtmässigen Vorgehens jedenfalls wohl bewusst; denn schon am 2. September 1360 stellte Kaiser Karl ein Empfehlungsschreiben aus, um die päpstliche Bestätigung für Georg zu erlangen. Diese erfolgte denn auch am 16. Oktober 1360 durch Innozenz VI., freilich unter dem ausdrücklichen Hinweis auf das unrechtmässige Vorgehen der Mönche. Auch Georg konnte, wie sein Vorgänger, die Gebühren nach Avignon nicht zur rechten Zeit bezahlen und verfiel darum kirchlichen Strafen, von denen er, nach Bezahlung der Summe, am 23. September 1363 freigesprochen wurde. Da er auch der Besuchspflicht am päpstlichen Hofe in der vorgeschriebenen Zeit nicht nachkam, zog er sich neue Strafen zu. Durch Johann von Kalchofen holte er dies nach und wurde am 23. August 1363 absolviert.

Georg von Wildenstein erscheint 1347 erstmals in St.Gallen als Propst von Ebringen; 1351 ist er Kammerer; 1357 Werkdekan, welches Amt er bis zu seiner Wahl inne hatte. Als Abt wird er in dem oben erwähnten Schreiben Karls IV. vom 2. September 1360 erstmals aufgeführt. Handelnd tritt er zum ersten Mal am 27. November 1360 auf. Oswald von Wartenberg, genannt von Wildenstein, von dessen Söhnen Abt Georg auf Geheiss Kaiser Karls IV. (26. April 1366) einen ins Kloster aufnehmen sollte, war wohl ein Bruder des Abtes. Kaiser Karl belehnte Georg am 6. Februar 1361 mit den Temporalien. Derselbe Herrscher bestätigte ihm am 29. September 1370 alle Freiheiten und Rechte des Gotteshauses; ein Gleiches tat dessen Nachfolger Wenzel am 25. Juli 1376.

Allzu deutlich spürt man unter Abt Georg das Anbrechen einer neuen Zeit. Auf der einen Seite suchen die Städte ihre Macht immer mehr zu vergrössern, auf der andern machen sich die freiheitlichen Bestrebungen der Eidgenossen stark geltend. Von beiden Strömungen wird das Gebiet der Abtei erfasst.

Der Stadt St.Gallen, die sich anfänglich weigerte zu huldigen, bevor der Abt ihre alten Rechte bestätigt hätte, und die darum Kaiser Karl zuerst zur Erfüllung ihrer alten Pflicht auffordern musste, bestätigte er am 29. März 1361 die alte Handveste. Doch nach wenigen Jahren brachen grössere Zwistigkeiten aus, die zu einem langwierigen Prozess vor dem kaiserlichen Hofgericht in Rotweil führten. Erst am 21. Mai 1373 kam ein Vergleich zustande. Bald darauf erteilte Kaiser Karl IV. am 5. November 1373 der Stadt verschiedene neue Rechte und Freiheiten. Auch König Wenzel hielt der aufstrebenden Bürgerschaft grosse Privilegien zu, von denen dasjenige, welches der Stadt erlaubte, auch Gotteshausleute als Bürger aufzunehmen (15. Juli 1378), eine grosse Schädigung des Stiftes bedeutete. Durch verschiedene Bündnisse suchte die Stadt St.Gallen ihre Stellung zu befestigen. Schon unter Abt Hermann war sie Städtebündnissen beigetreten; am 23. Februar 1362 erfolgte ein neues Bündnis mit Konstanz, Zürich, Lindau, Ravensburg, Überlingen, Wangen und Buchhorn, das noch zwei Jahre über des Kaisers Tod hinaus dauern sollte.

Auch mit der Stadt Wangen ergaben sich wegen der Eidesleistung Anstände, die durch die Bemühungen der Städte Konstanz, Überlingen, Lindau und St.Gallen am 10. Mai 1362 beigelegt wurden. – Dem Städtchen Wil hatte Abt Georg am 27. November 1360 die Verfügung Abt Hermanns über die Steuern bestätigt, doch ergaben sich später tiefgreifende Misshelligkeiten, die durch den Herzog von Österreich beigelegt werden sollten. Die eigentliche Ursache ist nicht bekannt, möglicherweise betraf es aber die Steuern; denn der Abt bewilligte der Stadt am 28. September 1377, dass sie ihre Steuern in gleicher Weise wie bisher auflegen möge.

Im Appenzellerlande begann es ebenfalls zu gären. Die Landleute hatten sich in Bündnisse eingelassen, was der Abt nicht zugeben wollte. Es wurden schliesslich sechs Stadtbürger bestellt, welche die Streitigkeiten entscheiden sollten. Am 10. Oktober 1367 erging der Spruch, demzufolge die Landleute dem Abte versprachen, zu seinen Lebzeiten kein Bündnis eingehen zu wollen. Indessen traten doch gegen Ende der Regierung Georgs, allerdings mit dessen Vorwissen, die Orte Appenzell, Hundwil, Urnäsch, Gais und Teufen am 26. September 1377 dem schwäbischen Städtebund bei.

Auch der Abt suchte übrigens seine Stellung zu stützen und zu stärken. Er nahm zuerst Friedrich von Zollern, dann Albert von Klingenberg zu Hauptmännern der Gotteshausleute an. Pfalzgraf Friedrich, Herzog in Bayern – der dem Abte auch kaiserliche Steuern nachliess – nahm ihn am 5. Februar 1375 in seinen Schutz. Schon vorher, am 18. April 1373 war Georg mit dem Grafen Rudolf III. von Montfort-Feldkirch ein Bündnis eingegangen, das bis zum 23. April 1377 dauern sollte. Von der Stadt Lindau liess er sich 1378 auf fünf Jahre ins Bürgerrecht aufnehmen.

Auch unter Abt Georg fehlte es nicht an Reibereien und Streitigkeiten, wie die gelegentlich zustandegekommenen Vergleiche zeigen. So dauerte auch unter ihm der Streit mit den Meiern von Altstätten fort, der schliesslich zu einem Vergleich führte. Die Festen Grimmenstein und besonders Blatten gaben ebenfalls zu mannigfachen Verhandlungen Anlass.

«In denen dingen trug sich glücklich zu, dass abt Jörg krank ward und vor unvermögen nit mer kriegen und zanggen mocht,» so schließt Vadian seine Aufzeichnungen über Abt Georg. Schon 1375 bestellte er übrigens im Einverständnis mit seinen Konventualen Kuno von Stoffeln zum Pfleger des Gotteshauses. Am 16. Juni 1375 forderte er die Bürger von Wil auf, diesem zu schwören. Urkundlich erscheint er am 19. Januar 1379 zum letzten Male. Er hielt sich in den letzten Jahren meist in Wil auf, starb aber am 31. März 1379 in St.Gallen, wo er im Kreuzgang begraben wurde.

Die Worte Vadians: «Gott welle im sin übel verzigen han; dan er ainer stat vil laids tun hat,» sind insofern wahr, als Abt Georg nochmals versuchte, seine Rechte auch über die Stadt St.Gallen zu behaupten, die sich, wie die kommenden Jahre zeigten, immer mehr in Gegensatz zu den Äbten stellte.