von Gundelfingen, Heinrich (V.) (Personen\St.Gallen, Äbte)

 

Grunddaten

ThesaurusPersonen
Bezeichnungvon Gundelfingen, Heinrich (V.)
Beschreibung
QuelleRudolf HENGGELER, Professbuch der fürstlichen Benediktinerabtei der Heiligen Gallus und Otmar zu St.Gallen, Zug 1930 (Monasticon-Benedictinum Helvetiae 1).
 

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Biographie:Regierte von 1412 bis 1418.

Nach dem Tode Kunos lebten in St.Gallen noch zwei Konventualen, Heinrich von Gundelfingen und Georg von Enne. Der Einsiedler Konventuale, Hugo von Rosenegg, hatte sich schon anno 1400 durch Herzog Leopold IV. von Österreich zusichern lassen, dass der Herzog ihm bei Erledigung der Abtei St.Gallen zu derselben verhelfen wolle. Rosenegg, damals Propst in Friesen (St.Gerold), war aber Ende 1402 Abt von Einsiedeln geworden und erhob jetzt offenbar keine Ansprüche mehr auf St.Gallen. Aber auch die beiden St.Galler Konventualen beeilten sich nicht, die erledigte Abtei zu besetzen. Erst auf Drängen des Grafen Friedrich von Toggenburg und einiger Vasallen des Gotteshauses kam es in Wil zu einer Wahl resp. zu einem Übereinkommen zwischen den beiden, wonach Heinrich die Abtei, Georg aber die Propstei, Kämmerei und alle andern Ämter übernehmen sollte. Von Wil zog der neue Abt – es mag gegen Ende 1411 gewesen sein – in Begleitung von 80 Reitern nach St.Gallen, wo im Münster die feierliche Huldigung erfolgte in Gegenwart des Weihbischofs von Konstanz und des dortigen Schottenabtes.

Heinrich von Gundelfingen entstammte jenem württembergischen Geschlechte, das St.Gallen bereits einen Abt gegeben hatte. Er erscheint in Sankt Gallen erstmals anlässlich der Wahl seines Vorgängers (6. April 1379), wo er der jüngste Konventuale war. Erwähnt wird er ferner 1383, 1395, 1410 , wo er stets nur als «closterherr des gotzhus ze Sant Gallen» bezeichnet wird. Seit 1392 erscheint er als Werkdekan , seit 1401 als Portner. Er besass keine Weihen. Von seinem sittlichen Leben zeugt der Umstand, dass später zwei seiner Söhne als Kleriker erscheinen, Hans als Pfarrer zu Bernang und Nikolaus als Domherr zu Konstanz.

Bezeichnend für die Lage der Abtei beim Amtsantritt Heinrichs V. ist der Umstand, dass sich die Stadt St.Gallen bei Papst Johann XXIII. am 6. Januar 1412 um Bestätigung der Wahl verwenden musste. In ihrem Schreiben schildert die Stadt, wie die Abtei so sehr heruntergekommen sei, dass die zwei noch vorhandenen Klosterinsassen kaum zu leben hätten. Die Folge davon war, dass der Papst den Bischof von Augsburg, den Kantor von St. Felix und Regula in Zürich und den Offizial von Basel am 28. März 1412 beauftragte, das Kloster und seine Güter und Rechte gegen alle Angriffe zu schützen. Etwas später, am 5. Dezember 1414 nahm Johann XXIII. das Kloster neuerdings in seinen Schutz, bestätigte ihm seine Rechte und Freiheiten ; auch verlieh er den Mönchen das Recht, zur Zeit des Interdikts Gottesdienst zu halten. Kaiser Sigismund bestätigte am 24. Oktober 1413 die Rechte des Klosters und verlieh dem Abte die Regalien.

Der «Reichsstadt» St.Gallen bestätigte der Abt am 2. April 1413 ihre Rechte. Durch ein eigenes Übereinkommen mit ihr und der Stadt Wangen regelte er auch den Gerichtsstand bei Lehensstreitigkeiten. Auch gewährte er der Stadt für die St.Laurenzkirche gewisse Rechte und regelte das Verhältnis dieser Kirche zum Stifte (23. Juni 1413). Der Stadt Wil bestätigte er gleichfalls ihre Rechte und überliess ihr gewisse Gelder, damit sie ihre Befestigungen verbessern konnte. Auch König Sigismund bestätigte Wil die Rechte und Freiheiten (17. September 1413).

Der finanzielle Niedergang der Abtei schritt immer weiter. Abt Heinrich musste das von seinem Vorgänger erworbene Aadorf 1413 wieder veräussern 691), ebenso auch die Kelnhöfe zu Köllikon und Rorbach und die Einkünfte in Mellingen (12. März 1414).

Das Unglück wurde voll durch einen neuen Kloster- und Stadtbrand, am 20. April 1418. Die beiden Münster brannten nieder, während die eigentlichen Klostergebäude wenigstens teilweise erhalten blieben. Heinrich mochte sich um das so vollends dem Ruin geweihten Stift kaum mehr annehmen und resignierte daher auf dem Konzil zu Konstanz in die Hände des am 11. November 1417 gewählten Papstes Martin V. Urkundlich erscheint er als Abt am 23. Juni 1418 zum letzten Mal; doch muss die Resignation vorher erfolgt sein, denn das Konzil wurde am 22. März 1418 geschlossen, und am 16. Mai verliess Martin V. Konstanz.

Durch eine Übereinkunft mit seinem zweiten Nachfolger, Heinrich VI., sicherte sich Heinrich am 21. August 1419 ein Leibgeding von 200 Gulden, wofür die Stiftseinkünfte im Rheintal, Berg und Tübach verpfändet wurden.

Heinrich von Gundelfingen erscheint später noch öfters in Urkunden. So wird er 1419 Verweser der Abtei genannt. Nach dem Tode Heinrichs VI., am 13. September 1426, war er als einziger Konventuale des Gotteshauses wieder Pfleger und Statthalter desselben bis zum Eintritte des neuen Abtes Eglolf Blarer (Ende 1426). Er starb im März 1429. Am 4. Februar 1436 wird er als verstorben erwähnt.