von Mansdorf, Heinrich (VI.) (-13.09.1426) (Personen\St.Gallen, Äbte)

 

Grunddaten

ThesaurusPersonen
Bezeichnungvon Mansdorf, Heinrich (VI.)
Beschreibung
QuelleRudolf HENGGELER, Professbuch der fürstlichen Benediktinerabtei der Heiligen Gallus und Otmar zu St.Gallen, Zug 1930 (Monasticon-Benedictinum Helvetiae 1).
 

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Todesdatum:13.09.1426
Biographie:Regierte vom 15. März 1419 bis zu seinem Tode, am 13. September 1426.

An Stelle des auf die Abtei verzichtenden Abtes Konrad von Pegau bestellte Martin V. Heinrich von Mansdorf, der aus Meissen stammte und Propst des Klosters Skolen in der Diözese Naumburg war. Über sein Vorleben ist weiter nichts bekannt. Wenn v. Arx meint, er sei ein Konventuale von Pegau gewesen und auf Empfehlung Konrads hin Abt geworden, so lässt sich das kaum beweisen, wenn es auch wahrscheinlich so ist. Ob er Abgesandter Konrads war, steht meines Erachtens auch nicht fest; dies war vielmehr Ritter Hermann von Brassberg, der sich in Florenz noch vom neuen Abte mit den Burgen Brassberg, Ratzenried und Haldenberg belehnen liess.

Mit Bulle vom 15. März 1419 wies der Papst die Vasallen an, dem neuen Abte zu gehorchen und ihm die schuldigen Abgaben zu leisten. Am folgenden 27. März beauftragte Martin V. den Propst von St. Felix und Regula in Zürich, alle dem Kloster St.Gallen widerrechtlich entrissenen Güter und Rechte wieder zu verschaffen. Dieser Auftrag war wohl in erster Linie gegen die Appenzeller gerichtet. Am 31. März bestätigte der Papst alle Rechte und Freiheiten des Klosters. Bezeichnend für den finanziellen Stand der Abtei ist, dass dem Abt sowohl die Abgaben an das Kardinalskollegium wie an die päpstliche Kammer erlassen werden mussten.

Urkundlich tritt Abt Heinrich VI. in St.Gallen erstmals am 2. Juni 1419 auf, womit die Angabe des äbtischen Schreibers in Band 88 f. 192 , er hätte am 25. Juli 1419 seinen Einzug in St.Gallen gehalten, kaum stimmen kann. Der Stadt St.Gallen bestätigte Heinrich ebenfalls schon am 9. Juli in St.Gallen alle ihre Rechte und Freiheiten. Die Stadt hatte damals auch noch die Schlüssel zum Konventsiegel inne, wollte aber dieses Recht nicht weiter ausüben, und Abt Heinrich sprach sie am 11. Januar 1425 aller Verantwortung dafür frei; die Schlüssel gingen dann an die Dienstleute über, von denen sie Heinrichs Nachfolger, Eglolf, an sich brachte. Auch den Städten Wil und Wangen bestätigte Heinrich ihr altes Recht. Von Kaiser Sigismund erhielt er wiederum am 10. August 1422 alle Lehen, Rechte und Freiheiten bestätigt.

Einzig die Appenzeller wollten sich nicht zur Huldigung verstehen. Der Abt hatte sich gegen sie, wie wir eben hörten, schon in Florenz vorgesehen. Doch war damit nichts zu erreichen, zumal die Appenzeller sich weder um den längst ergangenen Spruch König Ruprechts, noch um eine spätere Aufforderung des Konstanzer Konzils kümmerten. Da anerboten sich die Eidgenossen, eine Vermittlung herbeizuführen. Trotz des Widerspruchs seiner Umgebung ging Abt Heinrich auf dieses Anerbieten ein. Im Jahre 1420 begannen die Verhandlungen. Am 6. Mai 1421 erging sodann der Spruch der 7 Orte, den der Abt zwar annahm, nicht aber die Appenzeller. Da die Eidgenossen sich verpflichtet hatten, auch die Appenzeller zur Annahme zu bewegen, so suchten sie dies durch weitere Unterhandlungen zu erreichen. Aber alles war vergebens. Da beschloss der Abt, einen andern Weg einzuschlagen. Er griff auf die Bulle des Konstanzer Konzils vom 24. Januar 1416 zurück, wonach die Bischöfe von Basel und Lausanne sowie der Abt des Schottenklosters in Konstanz aufgefordert wurden, die Kirchen und geistlichen Personen in Stadt und Diözese Konstanz gegen jede Beeinträchtigung in Schutz zu nehmen und alle Fehlbaren mit dem Banne zu belegen. Der Schottenabt, Cormacus, beauftragte den Scholasticus von Speier mit dem Vollzug der Bulle. Dieser, Berchtold von Wildungen, erliess am 4. Februar 1426 eine erste Aufforderung an die Appenzeller. Als diese trotz erneuter Aufforderung sich nicht regten, belegte er sie am 10. April 1426 mit dem Kirchenbanne. Am 21. August 1426 bedrohte der Domdekan von Speier, Johann de Zutern, auch alle jene mit dem Banne, die Gemeinschaft mit den Appenzellern unterhielten. Die Appenzeller ließen vorerst ihre Wut besonders an den Priestern aus, da niemand mehr bei ihnen Gottesdienst halten wollte. Drei Jahre blieb das Land in diesem Zustande.

Abt Heinrich aber erlebte den Ausgang des Streites nicht mehr. Er starb am 13. September 1426 zu Freiburg i. Br., wo er sich dieses Geschäftes wegen aufhielt. Seine letzte Ruhestätte fand er im Kloster St.Blasien, wo er kurz vorher gewesen war.
Geographische Angaben:aus Meissen