Blarer, Eglolf (-20.05.1442) (Personen\St.Gallen, Äbte)

 

Grunddaten

ThesaurusPersonen
BezeichnungBlarer, Eglolf
Beschreibung
QuelleRudolf HENGGELER, Professbuch der fürstlichen Benediktinerabtei der Heiligen Gallus und Otmar zu St.Gallen, Zug 1930 (Monasticon-Benedictinum Helvetiae 1).
 

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Identifikationsbereich

Synonyme:Eglolf Blarer von Wartensee-Gyrsberg

Informationsbereich

Todesdatum:20.05.1442
Biographie:Regierte von 1426/27 bis zu seinem Tode, am 20. Mai 1442.

Martin V. kam nach dem Tode Heinrichs IV. zum dritten Mal in die Lage, die Abtei besetzen zu müssen. Nach v. Arx hätte Heinrich dem Papste noch seinen Nachfolger, Eglolf Blarer, empfohlen. Da der Abt sich kurz vor dem Tode in St. Blasien aufhielt und auch dort bestattet wurde, mag man sich möglicherweise auch ohne diese Empfehlung von St. Blasien aus um die Abtei bemüht haben, die ja damals nur noch einen Mönch, den frühern Abt Heinrich von Gundelfingen, zählte. Eine Ernennungsurkunde fehlt; jedenfalls aber erfolgte die Bestellung Eglolfs Ende 1426 oder anfangs 1427. Unterdessen führte Heinrich von Gundelfingen die Verweserschaft in St.Gallen.

Eglolf Blarer von Gyrsberg war Mönch in Sankt Blasien und versah dort das Amt eines Grosskellers und Priors. Auch hatte er die Pfarrei Tetmos innegehabt, wie aus einer spätern Urkunde hervorgeht. Urkundlich erscheint Eglolf als Abt erstmals am 25. Januar 1427.

Der finanzielle Stand der Abtei war so, dass Eglolf die apostolische Kammer um Stundung der Gebühren bitten musste. Von Kaiser Sigismund erlangte er am 28. November 1430 die Regalien samt der Bestätigung der Lehen und Rechte. Nochmals bestätigte derselbe Herrscher am 10. Dezember 1435 alle Rechte und Freiheiten sowie den Wildbann und Fischenz zu Wil, Appenzell u. a. Orte. Am gleichen Tage stellte Sigismund auch eine Ordnung für die Besetzung des Gerichts bei Streitigkeiten um Lehen der Abtei auf. Auch der Nachfolger Sigismunds im Reiche, König Albrecht II. bestätigte am 3. Juli 1439 dem Abte Lehen, Rechte und Freiheiten.

Den Städten Wil und St.Gallen bestätigte der Abt ihre Rechte und Freiheiten (16. März 1427, resp. 28. September 1429. Für Wil erhielt er von Kaiser Sigismund das Recht, ein Gericht von 12 geschworenen Männern zu bestellen, das im Verein mit dem dortigen Vogte über Verbrechen richten sollte (15. Dezember 1430).

Mit den Appenzellern ging der Streit zunächst weiter. Das Domkapitel zu Konstanz sowie die Stadt St.Gallen bemühten sich, eine Vermittlung herbeizuführen (Februar/März 1427), was aber nicht gelang. Bald mischte sich der St. Jörgen Ritterbund in die Angelegenheit und verklagte die Appenzeller vor den Kurfürsten in Frankfurt, welche alsbald die Städte Zürich und Bern und ihre Eidgenossen, den Bischof von Konstanz und den Abt von St.Gallen aufforderten, gegen sie vorzugehen (November 1427). Fast gleichzeitig (27. November) beauftragte der päpstliche Legat, Kardinal Heinrich von England, den Bischof von Augsburg, die Sache zu untersuchen und einzuschreiten. Wieder folgten Unterhandlungen. Am 21. Juni 1428 verhängte der Bischof über die Appenzeller die Exkommunikation und forderte – falls die Appenzeller nicht innert 12 Tagen sich unterwerfen würden – alle auf, gegen sie, als Rebellen und Ketzer, einen Kreuzzug zu unternehmen, wofür er Indulgenzien in Aussicht stellte. Graf Friedrich VII. von Toggenburg, der den Appenzellern zürnte, ergriff die Gelegenheit und trieb das kleine Völklein in die Enge. Am 31. Mai 1429 kam durch die Vermittlung der Eidgenossen ein Friede zwischen dem Grafen und den Appenzellern in Baden zustande. Am 26. Juli 1429 folgte zu Konstanz auch der Friede zwischen den Appenzellern und dem Bischof von Konstanz, dem 51. Jörgenbund und dem Abte von St.Gallen. Die Appenzeller wurden angehalten, jene fremden Untertanen, die sie zu Landleuten angenommen hatten, zu entlassen und keine neuen mehr aufzunehmen. Sie hatten dem Spruche von 1421 zwischen ihnen und der Abtei, den die Eidgenossen gefällt, nachzukommen und der Abtei die seither verfallenen Zinsen nachzubezahlen. Der Abt seinerseits hatte sie aus dem Blutbanne zu entlassen, wodurch sie vom Stifte so gut wie unabhängig wurden. Doch erst am 15. März 1436 gab der Abt den Blutbann über sie an den Kaiser auf und bat diesen, die Appenzeller damit belehnen zu wollen. Durch diesen Friedensschluss verlor die Abtei mehr als die Hälfte der Gefälle im Appenzellerlande, und jene, die noch zu bezahlen waren, boten weitern Anlass zu Streitigkeiten; diese setzten schon 1434 wieder ein. Wegen Steuerverweigerung zitierte Kaiser Sigismund die Appenzeller damals auf die Klage des Abtes hin vor sein Gericht (12. August 1434). Auch Eugen IV., der schon 1431 den Propst der Pelagiuskirche zu Bischofszell beauftragt hatte, für Rückgabe aller dem Kloster widerrechtlich entfremdeten Güter sorgen zu wollen, erliess am 2. Mai 1435 an den Kustos der St.Johanniskirche in Konstanz eine ähnliche Aufforderung. Endlich, am 19. Januar 1436 konnte der Abt die Appenzeller für die Bezahlung ihrer ruckständigen Steuern quittieren, worauf, wie oben gesagt, der Abt auf den Blutbann endgültig verzichtete. Die Basler Synode erliess noch am 4. Dezember 1436 eine Aufforderung an die Dekane der Kirchen zu Strassburg, Basel und Konstanz, für Rückgabe aller entfremdeten Güter und Rechte an das Stift sorgen zu wollen. Die nämlichen wurden am folgenden Tage auch aufgefordert, zu verhindern, dass die Inhaber der Erbämter der Abtei sich jeweilen beim Tode eines Abtes der Hinterlassenschaft des Verstorbenen bemächtigten.

Mit den Appenzellern ergaben sich übrigens bald wieder neue Anstände; denn König Albrecht II. beauftragte am 16. Juli 1439 den Landvogt in Schwaben, Truchsess von Waldburg, die Streitigkeiten des Abtes mit den Appenzellern u. a. zu entscheiden. Von Bedeutung war, dass Abt Eglolf am 18. Mai 1437 mit den Schwyzern ein Landrecht einging. Diese Annäherung an die Eidgenossen sollte wichtige Folgen nach sich ziehen.

Für die innere Entwicklung des Klosters waren die unter Abt Eglolf einsetzenden Reformbestrebungen von grosser Tragweite. Auf einem Generalkapitel der Mainzer Ordensprovinz wurde dem Abte die Reform, wie auch der Anschluss an eine der damals bestehenden Reformkongregationen von Bursfeld, Kastell oder Melk (Subiaco) nahegelegt. Er soll daher schon 1430 (möglicherweise war es etwas später) aus dem zur Bursfelder Kongregation gehörenden Kloster Hersfeld in Hessen sieben Mönche berufen haben. Die Ämter und Pfründen, wie sie bisher bestanden, schaffte er ab und führte das gemeinsame Leben wieder ein; die Pfalz ward von den schlechten Weibern gesäubert. Die Konventgebäulichkeiten wurden instandgesetzt, ebenso auch verfallene oder abgebrannte Kapellen. Gegen Ende seiner Regierung begann er 1439 auch mit dem Bau eines neuen Chors. Von den Dienstleuten suchte er das Konventsiegel wieder an sich zu bringen (24. November 1432). Auch die Klosterschule wurde wieder hergestellt.

Die Basler Synode nahm sich besonders der Reform an. Sie betraute 1434 eine eigene Kommission unter Abt Konrad von Obernburg mit der St.Galler Angelegenheit. Kaiser Sigismund beauftragte am 22. Juni 1434 Bürgermeister und Rat von Sankt Gallen eigens, den mit der Reform Betrauten an die Hand gehen zu wollen. Aber erst im folgenden Jahre kamen Abgeordnete der Synode unter Führung des Abtes Johann von St. Mathias in Trier, nach St.Gallen. Obwohl der Bischof von Konstanz die Stadt St.Gallen aufgefordert hatte, diese nicht einzulassen, tat sie es doch. Die Visitation fand im März dieses Jahres statt. Als deren Ergebnis stellte Kardinallegat Julian am 15. Oktober 1435 eine neue Ordnung für das Kloster auf. Durch Vertreter des Ordens wurden am 23. März 1436 in Basel diese Verordnungen für gültig und für Abt und Konvent als verbindlich erklärt. Der Abt hatte sich nämlich geweigert, diese Punkte anzunehmen, weswegen der Kardinallegat ihm mit der Exkommunikation drohen musste und ihn nach Basel vor Gericht lud. Wenn auch gegen seinen Willen, musste sich Eglolf zu einer Reform an seiner eigenen Person bequemen und versprechen, die Zahl der Mönche auf 12 zu erhöhen und für sie die nötigen Räumlichkeiten zu beschaffen. In Bezug auf den gemeinsamen Tisch, wie auch auf Kleidung und das gemeinsame Leben überhaupt wurden genaue Vorschriften erlassen. Jenen zwei Mitgliedern, die sich hauptsächlich um die Reform bemüht hatten, wurde erlaubt, um dem Zorn des Abtes auszuweichen, für einige Zeit in ein anderes Kloster zu gehen.

Wirklich liess auch der Abt seinen Unmut bald an den Mönchen, die ja zum grössten Teil nach Hersfeld gehörten, aus. Er schickte sie 1440 heim und schaffte die von ihnen eingeführten Bräuche wieder ab. Dafür liess er Mönche aus dem Kloster Kastell kommen und durch sie die dort geltende Observanz einführen.

Abt Eglolf war bemüht, die finanzielle Lage des Klosters zu heben, aber viel konnte er nicht erreichen, denn diese war allzu zerrüttet. Auch er sah sich verschiedentlich zu Veräusserungen und zur Aufnahme neuer Anleihen gezwungen.

Urkundlich erscheint Abt Eglolf zum letzten Mal am 6. April 1442. Er starb am 20. Mai 1442 zu Konstanz in seinem väterlichen Hause, wurde aber zu St.Gallen in der sogen. «Schwarzen Kapelle» begraben. Vadian sagt von ihm: «Wie er mit den Appenzellern durch der Aidgenossen hilf gefridet ward, hielt er sich eerlich und wol mit iederman und was ein huslicher praelat, der nit vil uf prang hatt; hielt ouch mit den unsern gute früntschaft und geselschaft, also dass er sich in sonderbare hüser (Privathäuser) und mermals zu guten herrn und gsellen laden liess, Voruss was er gern in ruewigen tagen bi den burgern in der trinkstuben, die man dozmal das Antlitt hiess ... Was nit an unfridsam man gsin; nach welchem bis uf disen tag der äbten und uf den letzten Diethelmen kainer mer komen ist, der im hette fromkait und redlikait halben verglicht werden (mögen).»