von Breitenlandenberg, Kaspar (-24.04.1463) (Personen\St.Gallen, Äbte)

 

Grunddaten

ThesaurusPersonen
Bezeichnungvon Breitenlandenberg, Kaspar
Beschreibung
QuelleRudolf HENGGELER, Professbuch der fürstlichen Benediktinerabtei der Heiligen Gallus und Otmar zu St.Gallen, Zug 1930 (Monasticon-Benedictinum Helvetiae 1).
 

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Todesdatum:24.04.1463
Biographie:Regierte vom 18. Juni 1442 bis zu seiner Resignation, am 24. April 1463.

Kaspar von Landenberg gehörte der Linie Breitenlandenberg an. Sein Vater war Hermann von B.; seine Brüder waren Hermann, der von 1464-1474 Bischof von Konstanz war, Wildhans, der bekannt ist als Verteidiger von Greifensee, und Frischhans, Herr zu Liebenberg. Kaspar trat 1439 in die Abtei Reichenau ein, besuchte alsbald die Universität Bologna. Möglicherweise hat er von dort aus Eugen IV. in Florenz aufgesucht und von ihm die Einweisung in die Abtei St.Gallen erlangt, die der Papst am 18. Juni 1442 verfügte. Jedenfalls war er um diese Zeit noch Student in Bologna; denn am 7. Juli 1442 erlangte er dort den Grad eines Doktors des kanonischen Rechts.

Bei seiner Wahl war Kaspar erst Subdiakon, daher erlaubte ihm der Papst (21. Juni 1442), von irgend einem rechtmässigen Bischof an einem Sonn- oder Feiertage sich die Diakonats-, Priester- und Abtsweihe geben zu lassen. Wann und wo er die Weihen selbst empfing, erfahren wir nicht.

Kaiser Friedrich III. verlieh Abt Kaspar in Zürich am 24. September 1442 die Regalien; freilich konnte der Abt des sogen. Alten Zürcherkrieges wegen den Kaiser nicht persönlich aufsuchen. Hingegen kam der Kaiser selber am 30. November 1442 nach St.Gallen. Das Kloster war jedoch so armselig daran, dass der Abt den Monarchen nicht als Gast aufnehmen konnte; umso glänzender hielt ihn die Stadt.

Die Stadt St.Gallen weigerte sich übrigens, dem Abte zu schwören, mit der Begründung, dass sie bereits dem Kaiser geschworen hätte. Friedrich aber mahnte sie am 5. Dezember, kurz nach seinem Besuche, von Feldkirch aus, den Abt nach altem Herkommen zu empfangen und von ihm nichts Neues zu fordern. Sie lehnte es trotzdem ab, den Huldigungseid zu leisten; sie wollte nur den Lehenseid, und auch diesen nur unter gewissen Bedingungen ablegen. Der Abt anerbot sich, den Rechtsweg einzuschlagen, wozu sich die Bürger endlich auf das Drängen einiger Reichsstädte hin verstanden. Die Sache sollte vor den Kaiser kommen. Da ging Abt Kaspar am 17. August 1451 mit den vier eidgenössischen Orten Zürich, Luzern, Schwyz und Glarus für die Stadt Wil, die Festen Iberg und Rorschach und das ganze äbtische Gebiet zwischen Boden- und Zürichsee ein ewiges Burg- und Landrecht ein. Er tat dies nicht zuletzt in der Absicht, so die St.Galler mit Hilfe der Eidgenossen zwingen zu können. Wirklich nahmen sich die vier Orte des Handels an und erreichten zunächst, dass die Appellation an den Kaiser zurückgenommen und die Sache Bern zum Austrag übergeben wurde. Durch die innern Wirren im Kloster wurde das Ende des Geschäftes stark verzögert, ja der Gegensatz, in den sich Abt Kaspar zu seinem Kapitel stellte, trieb ihn sogar seinen bisherigen Feinden, den Stadtbürgern in die Arme.

Abt Kaspar hatte für seinen Konvent die Reformbestrebungen seines Vorgängers zunächst fortgesetzt. Die Mönche von Kastell, die er vorfand, schickte er zwar fort, liess dafür aber solche aus dem Kloster Wiblingen kommen, das der Melker Reformkongregation angehörte, in der die Gebräuche von Subiaco in Geltung waren. So kam es, dass, wie v. Arx schreibt, die Mönche von Sankt Gallen, je nach den verschiedenen gerade in Geltung stehenden Reformgebräuchen, «bald schwarze, bald weisse Kutten, itzt wollene, itzt leinene Hemden tragen, bald nur Fastenspeisen, bald mitunter auch Fleisch geniessen, itzt in Kleidern, itzt ohne selbe schlafen, itzt nach dem Mittagspeisen zu Bette gehen, itzt aber in dieser Zeit eine Handarbeit verrichten, den Gottesdienst itzt auf diese, itzt auf jene Weise abhalten mußten». An einen wirklichen Erfolg der Reform war da kaum zu denken. Abt Kaspar selber gehörte wenigstens 1444 zu den Präsidenten des Ordenskapitels der Kirchenprovinz Mainz, das am 10. Mai 1444 in Erfurt versammelt war und Bestimmungen für die Reform des Ordens und die Visitation der Klöster traf. Von einer Reform an seiner Person wollte Abt Kaspar aber ebensowenig wie sein Vorgänger Eglolf wissen. Was v. Arx von ihm berichtet, ist leider nur zu wahr : «Dieser liebte sein Kloster als ein Fremder nie, und bekannte selbst, dass er ihm nichts Gutes gönne, und lieber sähe, wenn es in ein Chorherren-Stift verwandelt würde. Nebst dem war er ein äusserst sorgloser und leichtsinniger Haushalter; überliess die Verwaltung der Abtei seinem Jäger, hängte vieles seiner Familie an, verwandte noch mehr auf Pracht und auf unnütze Dinge; machte schon in Italien, ehe er die Abtei gesehen hatte, tausend zweihundert Gulden Schulden auf sie, und vermehrte solche jährlich um tausend Gulden. Dadurch versetzte er das Kloster, dessen jährliche Einkünfte nicht mehr als zweitausend Pfund Pfennige, siebenhundert-fünfzehn Mütt Kernen, sechshundert fünf und zwanzig Malter Korn betrugen, in eine unerschwingliche Schuldenlast, in welcher er, da ihm niemand mehr borgen wollte, nebst vielem andern im Jahr 1450 die Herrschaft Neu-Ravensburg der Stadt Lindau für viertausend fünfhundert Gulden verkaufte, seine Inful verpfändete, selbst die Abtei St.Gallen dem Abte von Petershausen zum Kaufe antrug und seine Klostergeistlichen die grösste Zeit des Jahres darben liess, da der im Herbst gesammelte Vorrath an Früchten unter der Verwaltung seines Jägers immer schon im Frühling vergriffen war.»

Die Kapitularen schwiegen lange zu diesem Gebahren, obwohl Kanzler und Hofammann ihnen schon gleich zu Anfang gesagt hatten: «Liebe Herren! luget zu üwerem Gotzhus, won es will uns duncken: wie dass der Herr nit ein guter Versächer, und Husvater sin wolle.» Erst 1451 gelangten sie an die Beamten des Stiftes, die Stadt Wil und vor allem an den Visitator der Klöster in den Diözesen Konstanz und Chur, den Abt von Wiblingen, und baten um Abhilfe. Am 14. September 1451 kam durch deren Vermittlung ein Vertrag zustande, wonach die Verwaltung der Abtei auf 10 Jahre geregelt wurde. Der Abt sollte sich auf das Schloss in Rorschach zurückziehen, mit einem Jahresgehalt von 700 Pfund Heller, und sich nur mit den wichtigsten Geschäften mehr befassen. Die Verwaltung der Abtei aber sollten der Grosskeller Ulrich Rösch und der Hofammann Zwick führen. Doch waren noch keine zwei Jahre verflossen, als der Abt diese Vereinbarung für ungültig erklärte. Nach längern Verhandlungen brachten Marquart Brisacher und Rudolf von Cham, Stadtschreiber in Zürich, am 24. März 1453 eine neue Vermittlung zustande. Aber da auch jetzt die Verwaltung den bisherigen verbleiben sollte, gab sich Kaspar nicht zufrieden. Er erklärte, sich in diesem Falle um gar kein Geschäft mehr kümmern zu wollen. Infolgedessen drohten die Verhandlungen mit der Stadt St.Gallen wegen dem Huldigungseid, die immer noch in der Schwebe waren, ganz einzugehen. Bischof Heinrich IV. von Konstanz, Abt Friedrich von der Reichenau undAbt Johannes von Zwiefalten vermittelten neuerdings (6. Oktober 1453) , wonach Abt Kaspar wieder die Verwaltung überkam. Sogleich warf er den bisherigen Verwalter, Ulrich Rösch, ins Gefängnis, entliess die bisherigen Beamten und versprach, der Stadt die volle Landeshoheit zu verschaffen, wenn sie ihm helfe. Es trat immer mehr zutage, dass der Abt das Stift ganz zugrunde richten wolle. Drei der tüchtigsten Konventualen, Simon Gelpfrand, Heinrich Schüchti und Ulrich Rösch erbaten und erhielten die Entlassung. Nun legten sich die Eidgenossen ins Mittel; die drei sollten bleiben, nur Ulrich sich auf ein Jahr entfernen dürfen. Die Schirmorte brachten am 12. Mai 1454 die Angelegenheit vor das in Seligenstadt versammelte Ordenskapitel und baten dringend um Abhilfe. Nun kamen drei Visitatoren, die zwar den Abt in seiner Stellung beliessen, ihm aber für die Verwaltung genaue Vorschriften gaben. Doch Abt Kaspar kümmerte sich nicht um diese und verfolgte vor allem Ulrich Rösch, den die Visitatoren von Wiblingen, wo er sich aufhielt, zurückgebracht hatten, aufs schärfste. Darum brachte das Kapitel neue Klagen in Zürich vor, wo man 1454 verfügte, dass der Abt auf 10 Jahre sich der Verwaltung begeben sollte; nur die Lehen konnte er noch verleihen. Ein Gehalt von 1000 Pfund Heller wurde ihm zugesichert. Die Verwaltung sollten Heinrich Suter, des Rats, in Zürich und der Kanzler Hechinger führen. Das Kapitel war damit einverstanden, nicht aber Abt Kaspar. Er warf sich nun vollends der Stadt in die Arme, die er im Prozess um die Huldigung bereits so stark begünstigt hatte, dass sie sich mit einer Geldsumme von dieser Verpflichtung sollte lösen können; nur die Summe war noch unter Berns Vermittlung festzusetzen. Nun verkaufte ihr der Abt um 1000 Gulden die Landeshoheit (Samstag vor Lichtmess 1455). Das Kloster wollte er mit Hilfe der Stadt in ein Chorherrenstift umwandeln lassen, ähnlich wie es die Luzerner mit St. Leodegar gemacht hatten. Aber das Kapitel weigerte sich, den Kauf anzuerkennen. Wieder wiesen die Schirmorte, an die das Kapitel rekurrierte, die Sache an das allgemeine Ordenskapitel. Dieses schickte die Äbte von Wiblingen und Hirschau, die den ganzen Handel untersuchten und ihn für ungültig erklärten. Sie, wie die Kapitularen ersuchten die Eidgenossen, mit denen die Stadt am 23. Juni 1454 ein ewiges Burg- und Landrecht eingegangen hatte, diese vom Kaufe abzubringen. Da die Stadtbürger darauf nicht eingehen wollten, nahmen die Eidgenossen selbst, bis zum Austrag des Handels, die Landeshoheit an sich. Schliesslich bot man der Stadt das Recht an.

Indessen führten die Visitatoren die Sache weiter. Da es ihnen nicht möglich war, den Untersuch in St.Gallen zu führen – Ulrich Rösch war dort von ihrer Seite weggerissen und von den Bürgern dem Abte überliefert worden, der ihn wieder einsperrte – so gingen sie nach Wil, wo Abt Kaspar sich nicht stellen wollte. Sie enthoben ihn der Verwaltung und übergaben diese dem Heinrich Schüchti (14. März 1456). Abt Kaspar rekurrierte gegen diesen Entscheid an ein Generalkapitel, das eine Kommission mit dem Untersuche betraute. Diese wies den Handel nach Rom, wo er vorerst anderthalb Jahre liegen blieb.

Die eidgenössischen Gesandten entschieden unterdessen am 6. August 1456, dass der Kauf ungültig sei. Der ganze Handel wegen dieses Kaufes, der dem Stifte 1000 Gulden eingetragen hätte, kostete insgesamt etwa 6000 Gulden. Damit war aber der Streit wegen der Huldigung noch nicht erledigt. Da es sich hier nur mehr um die Festsetzung der Loskaufsumme handelte, so bestimmte Bern diese am 5. Februar 1457 auf 7000 Gulden. Über die sonst noch strittigen Punkte kam am 14. Mai 1457 durch Vermittlung des Berner Stadtschreibers, Thomas Speichinger, ein Vergleich zustande.

In Rom ward um diese Zeit auf den 1. Oktober 1457 für beide Parteien ein Rechtstag angesetzt. Nochmals suchten die Eidgenossen Abt und Kapitel zu versöhnen. Es war umsonst, und so machten sich beide Teile nach Rom auf den Weg; für das Kapitel ging Ulrich Rösch, dem das Provinzialkapitel, das sich gegen Abt Kaspar entschieden hatte, acht Advokaten mitgab. Auch die Eidgenossen gaben ihm ein Empfehlungsschreiben mit. Ein langwieriger Prozess schien bevorzustehen, als der Papst beiden Parteien riet, die Entscheidung dem Kardinal Aeneas Silvio Piccolomini zu übertragen. Man einigte sich, und so erging am 9. November 1457 der Entscheid des Kardinals dahinlautend, dass Abt Kaspar gegen gewisse Entschädigungen und Vorrechte auf die ganze Verwaltung zu verzichten und diese dem Ulrich Rösch zu übergeben habe. Die Bischöfe von Konstanz und Eichstätt sollten die Ausführung überwachen. Damit war endlich der Handel, nicht ohne neue grosse finanzielle Opfer für das Kloster, entschieden.

Abt Kaspar hielt sich in der Folge meist entweder auf der Reichenau, seinem Professkloster, oder dann in Konstanz bei seinem Bruder Hermann, der damals dort Domdekan war, auf und verzehrte die ihm ausgesetzten jährlichen 300 Gulden. Auch nach St.Gallen kam er hin und wieder, wo ihm eine Wohnung im Kloster zugesichert war. «Er gieng gern zu unsern burgern in das Antlit und an andre ort, do er kurzwil ze finden wisst; dan er gar ain früntlich gsellig man was» (Vadian). Als er in Konstanz 1463 erkrankte, verzichtete er freiwillig auf die Abtei, gegen Zusicherung eines Leibgedings von jährlich 400 Gulden. Er sollte es nicht mehr geniessen können, denn am 24. April 1463 starb er in Konstanz, wurde aber zu St.Gallen in der sogen. «Schwarzen Kapelle» begraben.

Vadian sagt von ihm: «Des sel Got on zwifel tröst hat; dan er wenig gfallens an des gotzhus pracht, regiment und herschung tragen. Darum er den orden und das closter gern in ain weltlich stift verwendt hett, und was dess zum teil mit ainer stat zu rat worden, wo sin sach ainen fürgang ghan hett. Er hat ouch mit armen lüten vil gedult ghan, och mit niemand gern kriegt oder gerechtet, dan so viel er darzuo genöt und trungen worden ist; wie er mit uns ouch dergstalt ze rechten angefochten und gehetzt worden was. Wir soltend aber nit der costen dri oder vier nemen, dass es nit geschechen wer; dan der werwolf und röuber, pfleger Uolrich, der nach im kam, hette uns zu grosserem schaden bracht; mit welchem wir von anfang siner pflegeri bis in sinen tod span und krieg ghan hand, wiewol wir vermainted, aller krieg und span were ganz und vollenklich zu end bracht.»