von Gaisberg, Franz (-21.03.1529) (Personen\St.Gallen, Äbte)

 

Grunddaten

ThesaurusPersonen
Bezeichnungvon Gaisberg, Franz
Beschreibung
QuelleRudolf HENGGELER, Professbuch der fürstlichen Benediktinerabtei der Heiligen Gallus und Otmar zu St.Gallen, Zug 1930 (Monasticon-Benedictinum Helvetiae 1).
 

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Todesdatum:21.03.1529
Biographie:Regierte vom 19. April 1504 bis zu seinem Tode, den 21. März 1529.

«Im selben jar ward ein nüwer abt zu St.Gallen gwellt auf 19 tag abrellen. Der was subprior im closter, ein jung, wol trüjend man, den man für gar geistlich hielt (dan er täglich in seinem bätbüechlin lag). Was von Costenz bürtig und gar nit gelert, der hiess Franciscus und was von geschlecht ein geissberg, gar ein stiller und züchtiger man,» schreibt Vadian, dessen Vetter der neue Abt war.

Der Vater des Gewählten, Anton Gaisberg (oder Geissberger) war Bürger in Konstanz, hatte aber 1465 die Tochter des St.Galler Bürgermeisters Hux geheiratet. Er tat sich in Kriegsdiensten hervor; bei Murten erhielt er den Ritterschlag. Er erwarb sich bedeutenden Besitz im Rheintal und in den st.gallischen Stiftslanden. Dies ermöglichte ihm auch, in Luzern, Bern, Zürich und St.Gallen das Bürgerrecht zu erwerben. Im Jahre 1498 verkaufte er seinen Besitz dem Abte Gotthard und verpfründete sich und seine Gemahlin dafür auf Lebzeiten im Gotteshause, in das sein einziger Sohn eingetreten war. Er starb am 23. Mai 1504, als sein Sohn gerade auf einer Romfahrt begriffen war, und hinterliess dem Kloster verschiedene Bücher und Handschriften. Bald folgte ihm auch die Gattin im Tode nach. Der Sohn liess ihnen als Grabstätte eine eigene Kapelle am Münster, die sogenannte Gaisberg'sche Kapelle erbauen.

Vor der Wahl eines Abtes hatten die Stiftsmitglieder eine Wahlkapitulation getroffen, die ähnlichen Vorkommnissen, wie sie sich unter Abt Gotthard ereignet hatten, vorbeugen sollte. Ein neuer Abt sollte ohne Vorwissen des Kapitels kein Geld mehr borgen, keine Verpfändungen oder Verkäufe vornehmen dürfen; ebenso sollte er keine Bauten unternehmen, die mehr als 500 Gulden kosten würden, und keine Ämter ohne Zustimmung des Kapitels vergeben dürfen. Blutsverwandte sollten nie den Vorzug vor andern tüchtigen Leuten dabei haben. Die Beamten haben alljährlich Abt und Kapitel Rechenschaft abzulegen; ebenso muss der Abt dies tun, so oft es das Kapitel fordert. Bei Besetzung von Pfründen hat er das Kapitel zu hören; aus deren Einkünften soll immer der eine oder andere Konventuale auf eine höhere Schule geschickt werden. Der Abt darf ohne Zustimmung des Kapitels auch keine Verpfründeten aufnehmen. Alle aus geistlichen Verrichtungen fliessenden Einkünfte hat der Abt der Kapitelkasse zufliessen zu lassen. Die Klostermitglieder hat er mit Kleidung, allem Nötigen, auch Arzneien genügend zu versehen. Durch einen Eid verpflichtete sich jeder, für den Fall, dass die Wahl ihn treffen würde, diese Abmachungen zu halten. Abt Franz, der unmittelbar nach der Wahl sich nach Rom aufmachte, um dort seine Bestätigung zu erwirken, erlangte von Julius II. am 15. Juli 1504 auch die Anerkennung dieser Abmachung. Auf der Reise soll er in Italien zufällig irgendwo Gift bekommen haben, was zur Folge hatte, dass er von da an kränkelte. – Von Kaiser Maximilian erlangte er später auch die Regalien.

Mit der Stadt St.Gallen ergab sich kurz nach dem Amtsantritt ein Anstand wegen der St.Lorenzenkirche, die man vom Kloster möglichst unabhängig machen wollte. Nach langem Prozessieren wurde der Handel endlich durch den päpstlichen Legaten Achilles de Grassis am 14. August 1509 beigelegt. Die Vorrechte der Münsterkirche wurden dabei gewahrt. Im Jahre 1515 erhob sich ein neuer Streit mit der Stadt wegen der weltlichen Gerichtsbarkeit im Klosterbezirke. Durch ein rasches Eingreifen der Eidgenossen kam der Handel bald zum Austrage; dem Abte verblieb alle Gerichtsbarkeit mit Ausnahme des Blutbannes.

Als Verbündete der Eidgenossen wurden der Abt und seine Untertanen naturgemäss auch in die bewegten kriegerischen Ereignisse zu Anfang des 16. Jahrhunderts in Italien hereingezogen. Nebst päpstlichen Pensionen und Geldern erhielten die Alte Landschaft und das Toggenburg anno 1512 prächtige Banner geschenkt. Leo X. bestätigte der Abtei ihre Rechte und Freiheiten und erneuerte die Inkorporationen von Rorschach, St.Margrethen, Höchst und Bernang. Ebenso liess er 1513 durch den Konstanzer Bischof, Hugo von Hohenlandenberg, den Heiligsprechungsprozess Notkers des Stammlers durchführen. Der Abt wollte die Lage auch benützen, um die alten Ansprüche St.Gallens auf die Abtei Massin in der Lombardei, die schon sein Vorgänger 1499 erneuert hatte, wieder geltend zu machen, erlangte aber nichts. Dafür veräusserte Abt Franz 1506 die Einkünfte und Rechte einer andern uralten Besitzung, nämlich der zu Ebringen und Norsingen an Sigismund von Wolkenstein; umgekehrt erwarb er 1510 von der Äbtissin zu Lindau (Gericht, Twing und Bann zu Balgach.

Die Niederlage bei Marignano bereitete der italienischen Politik der Eidgenossen vorläufig wenigstens ein jähes Ende. Dafür erfolgte der Anschluss an Frankreich; unter denen, die Pensionen erhielten, war auch Abt Franz. Papst Hadrian VI. zürnte später wohl dem Abte wegen seiner franzosenfreundlichen Haltung, doch wussten die Eidgenossen zu vermitteln.

Im Anschluss an die Vorgänge in der Lombardei entstanden in den Landen der Abtei einige Unruhen. Als Abt Franz von den Hinterbliebenen der Gefallenen den Todfall für diese forderte, erhob sich grosser Unwille, so dass der Abt von seiner Forderung abstehen musste. Auch im Toggenburg regte sich Unzufriedenheit, die durch das Dazwischentreten der Glarner und Schwyzer – mit denen die Toggenburger im Landrecht standen – beschwichtigt wurde. Mit den Appenzellern entstand 1518 ein Span wegen der Besetzung von Pfarreien, im Oberrheintal 1523 wegen dem Fall. Eine schwere Heimsuchung für das Land bedeutete die Pest von 1519; starben doch in der Stadt allein etwa 1700 Menschen daran.

All diese Sorgen und Streitigkeiten traten aber zurück hinter der Bewegung, die bald nach 1520 in Glaubenssachen einsetzte. Unter dem Einflusse des gelehrten Arztes Joachim von Watt, der 1519 von Wien zurückgekehrt war, brachten mehrere Geistliche, wie der Dekan Heinrich Miles zu St.Mangen, Benedikt Burgauer zu St.Lorenzen, Wolfgang Wetter, Kaplan ebendaselbst, die neuen Ideen, die von Wittenberg und bald auch von Zürich ausgingen, auf die Kanzel. Zu ihnen gesellte sich bald der Prediger Christoph Schappeler aus Memmingen und Johann Kessler, der von Wittenberg, wo er Luther gehört, nach St.Gallen zurückkehrte. Anfänglich handelte es sich um Winkelzusammenkünfte, aber bald trat man mit den neuen Ansichten offen hervor. Abt Franz, frühzeitig auf das Treiben aufmerksam geworden, trat nach Kräften entgegen. Er bestellte den Domvikar Wendelin Oswald zum Münsterprediger, erliess Strafgesetze und wandte sich gegen die Laienprediger an die Eidgenossen, die auch eingriffen. Aber da im Rate die Neuerer bereits stark vertreten waren, geschah nichts Entscheidendes. Schon 1524 fing man an, heimlich einzelne Bilder aus der St.Lorenzenkirche zu entfernen. Schlimm gestalteten sich besonders anno 1525 die Ausschreitungen der Wiedertäufer, gegen die übrigens auch Vadian und seine Anhänger einschritten. Schon seit 1525 machte sich die Bewegung auch in der Landschaft, zuerst im Toggenburg, dann im sogen. Fürstenlande stark bemerkbar. Der Bauernkrieg, der Deutschland in Aufruhr versetzte, griff auch auf die nordöstliche Schweiz und damit auf das äbtische Gebiet über. Doch brachten die Schirmorte in diesen Fragen eine Einigung zustande. Im Jahre 1526 wurde Vadian, der schon auf der zweiten Zürcher Disputation einer der Vorsitzenden gewesen war, Bürgermeister von St.Gallen. Die Stadt schloss sich immer enger an Zürich an. Das Messelesen wurde verboten, St.Lorenzen gesäubert. Nachdem 1528 auch Bern zur Neuerung übergetreten war, wurde auch die St.Mangenkirche von den Bildern gesäubert. Im Juni dieses Jahres wurden die letzten Katholiken im Stadtrate gesprengt und die Messe aufs strengste verboten. An die Kapläne des Abtes wurde die Aufforderung gestellt, entweder zur neuen Lehre überzutreten oder auszuwandern. Auch den Abt forderte man auf, nachdem man schon vorher die Entfernung Wendelin Oswalds erreicht hatte, im Münster die katholische Predigt abzustellen. Den neuen Münsterprediger, Adam Moser von Steinegg, nahm man gefangen und misshandelte ihn körperlich und geistig.

Von den Konventualen waren schon 1524 vier abgefallen, denen später noch zwei andere folgten. Abt Franz, stets kränklich, wurde durch diese Vorgänge noch mehr angegriffen. Im Spätsommer 1527 verliess er St.Gallen und ging zunächst nach Wil, das damals noch treu zum alten Glauben hielt. Angesichts der wachsenden Unruhen zog er sich im Oktober 1528 in das von ihm ausgebaute Kloster in Rorschach zurück. Aber auch dort fühlte er sich nicht mehr sicher und bezog deshalb um Weihnachten das St.Annaschloss daselbst. Auf Anstiften des neuen Schutzhauptmanns, Johann Jakob Frei, unter dessen Einfluss auch Wil zur Neuerung überging, wurde der an Wassersucht schwerkranke Abt förmlich belagert; er musste sich zu Verhandlungen verstehen und zugeben, dass die Aufständischen eine Besatzung ins Schloss legten, so dass er eigentlich der Gefangene seiner Untertanen war.

In St.Gallen wurde die Lage immer drohender, zumal Vadian seit Januar 1529 ein zweites Mal Bürgermeister war. Die Kapitularen verpflichteten sich am 20. Februar 1529 eidlich, beim alten Glauben treu zu verharren. Nachdem sich die Stadt, die 1528 sich dem zwischen Zürich und Konstanz geschlossenen Christlichen Burgrecht angegliedert hatte, der Hilfe Zürichs versichert hatte, wagte man den entscheidenden Schlag gegen das Kloster. Am 23. Februar erschien der Bürgermeister mit Begleitung im Kloster und verlangte vom Dekan und Kapitel die Säuberung der Klosterkirche, die Abt Franz erst 1522 noch mit Bildern bereichert hatte. Man wollte dies im Stillen vornehmen, um grösseren Auflauf zu vermeiden. Das Kapitel protestierte aber dagegen und ging den Schutzhauptmann um Hilfe an. Aber dieser erklärte, es handle sich da um geistliche Dinge, die die Schirmorte nichts angingen. Ungeachtet des Protestes machte man sich allsogleich ans Werk; aus der Stadt strömte alsbald ein grösserer Haufen zusammen, der alles im Münster kurz und klein schlug. Auf 46 Wagen wurden die Trümmer auf den Brüel geführt und dort verbrannt. Nur die Gebeine der hl.Otmar und Notker, sowie einige Wertsachen, Bücher u. a., die man schon vorher geflüchtet hatte, konnte man retten. Das Kapitel wandte sich sofort klagend an die Schirmorte, die in Wil einen Untersuch anstellten, wobei sich aber Zürich nicht beteiligte. Das ermutigte die Stadt in ihrem Vorgehen, und sie liess von da ab im Münster durch den Schullehrer Dominik Zili predigen. Die Kapitularen konnten nicht mehr länger im Stifte verbleiben; sie waren in beständiger Gefahr. Im Einverständnis mit Schwyz erlaubte ihnen der Abt, nach Einsiedeln zu gehen, wo ja seit 1526 der St.Galler Konventuale, Ludwig Blarer von Wartensee, Abt war.

Für Abt Franz nahte indessen die Erlösung. Am 21. März 1529 wurde er von seinem Leiden befreit. Kilian Germann, Statthalter in Wil, hatte aber mit dem Obervogt des Schlosses und dem Kammerdiener des Abtes die Verabredung getroffen, dessen Hingang ihm zwar sofort durch ein Zeichen bekannt zu geben, sonst aber völlig zu verheimlichen. Dies geschah. Es gelang den Beiden, die Umgebung sechs Tage lang zu täuschen. Unterdessen vereinigte Kilian das Kapitel in Rapperswil am 25. März, dem Karfreitag dieses Jahres, zu einer Neuwahl, aus der er als Gewählter hervorging. Alsbald kehrte er nach Rorschach zurück und gab am Ostertage dort den Tod des Abtes zugleich mit seiner Wahl bekannt. Die Leiche des Abtes Franz wurde nach St.Gallen gebracht, wo die Diener, Kapläne und die Bewohner von Tablat sie in der «Schwarzen Kapelle» bestatteten.

Von Abt F ranz, der ein besonderer Förderer der Bibliothek war, finden sich noch einige bedeutende Handschriften vor, so ein «Directorium perpetuum», das Fridolin Sicher anno 1520 für den Abt schrieb , ferner ein «Lectionarium et Collectae (pars aestivalis)», das P. Anton Vogt 1507 für den Abt schrieb. Der Codex 546, den Frater Joachim Unnütz 1507 auf Geheiss des Abtes schrieb, enthält eine «Collectio troporum et sequentiarum»; er ist für die st.gallische Tropen- und Sequenzforschung sehr wichtig. Berühmt ist besonders der Codex Gaisbergianus von 1526 (Nr. 613), der u. a. eine kurze Geschichte der Äbte, ein Leben des hl. Notkers, nebst den Kanonisationsakten von 1513, ferner Kopien der Casus S. Galli des Ratpert und Conrad de Fabaria, sowie Heiligenleben und verschiedene Sermones enthält. Von Abt Franz selbst stammen zwei Sequenzen auf den hl. Notker. All das ist ein schönes Zeichen für die geistige Regsamkeit, die im Kloster sich unmittelbar vor der Reformation geltend machte.
Geographische Angaben:von Konstanz