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Todesdatum: | 24.08.1594 |
Biographie: | Regierte vom 29. Januar 1577 bis zu seinem Tode, am 24. August 1594.
Nach dem Tode Otmars II. wählte das Kapitel am 29. Januar 1577 den bisherigen Stiftsdekan, Joachim Opser, zu dessen Nachfolger. Die päpstliche Bestätigung erfolgte erst am 16. April 1578. Joachim suchte sie persönlich in Rom nach. Während er dort weilte, trat eine andere Frage an ihn heran; er sollte Weihbischof von Chur werden. Der dortige Bischof, Beat a Porta, ein kranker, gebrochener Mann, hatte schon am 24. März 1578 den katholischen Orten diesen Plan vorgelegt. In den darüber in Rom gepflogenen Unterhandlungen kam man dahin überein, dass das Churer Domkapitel durch den Nuntius aufgefordert werden solle, den Abt zum Koadjutor zu postulieren. So fanden denn am 27. und 28. November 1578 unter dem Vorsitze des päpstlichen Nuntius Ninguarda auf Schloss Fürstenberg die Verhandlungen zwischen dem Bischof und dem Domkapitel statt. Man war mit der Annahme Abt Joachims als Koadjutor einverstanden. Papst Gregor XIII. ernannte ihn darum am 30. Januar 1579 dazu. Solange Bischof Beat lebte, sollte er noch Abt von St.Gallen bleiben. Das apostolische Breve wurde am 7. Februar 1579 ausgefertigt. Aber die Schirmorte Luzern und Schwyz widerrieten dem Abte die Annahme, und so erklärte dieser dem Nuntius, er könne die Wahl nicht annehmen. Den Ausschlag beim ganzen aber gab das Verhalten der Bündner, die von einem Fremden als Bischof nichts wissen wollten. So zerschlug sich die Sache, und als Bischof Beat starb, folgte ihm Peter Rascher nach.
Seinem Vorleben gemäss war Abt Joachim vor allem auf das wissenschaftliche und geistige Leben eingestellt, wenn er sich auch als Fürstabt und Landesherr vielfach und in weitgehendem Masse mit Verwaltungsgeschäften zu befassen hatte. Doch zeigte sich auch da seine Gewandtheit und sein Scharfsinn, obwohl er in finanzieller Hinsicht nicht immer eine glückliche Hand hatte. Die Veräusserung des uralten Klosterbesitzes zu Wangen und Neu-Ravensburg um 24'000 fl. an die Stadt Wangen rief, in Verbindung: mit andern Dingen, im Konvente so grosse Unzufriedenheit hervor, dass ihm ein Rat von vier Konventualen beigegeben wurde.
Mit der Stadt hatte auch Joachim mehrfach Anstände, so wegen der geistlichen Jurisdiktion, doch besserte sich das Verhältnis der beiden Nachbaren zusehends. Durch einen Vertrag von 1577 wurden mehrere strittige Fragen geregelt. Im sogen. Kalenderstreit mit Appenzell übertrug ihm die Stadt sogar das Schiedsrichteramt. Als am 17. Juli 1588 der Blitz in den Münsterturm schlug, halfen die Bürger nach besten Kräften mit, den entstandenen Brand zu löschen. – Sein Einschreiten gegen die reformierten Niedergelassenen (Hintersässen) im Toggenburg, wozu er als Landesherr durchaus berechtigt war, weckte daselbst nicht geringe Unzufriedenheit, die aber erst unter seinem Nachfolger zur Auslösung kam. Das Söldnerwesen verbot er 1588 in seinen Gebieten aufs strengste, damit nicht in Frankreich Schweizer gegen Schweizer sich bekämpften.
Für die Durchführung der Gegenreformation in seinen Gebieten war Abt Joachim sehr tätig. Vor allem bemühte er sich um die Hebung des Klerus, über den er bei den damaligen Verhältnissen und bei der schwierigen Lage des Bistums Konstanz manche bischöfliche Rechte ausübte. Der Visitation durch den päpstlichen Nuntius Bonhomini begegnete er wohl mit einem gewissen Misstrauen, weil er Unruhen für Kloster und Land befürchtete. Als der Nuntius 1579 sie wirklich vornahm, verlief aber alles gut, und es zeigten sich bald die besten Früchte. Sehr gute Beziehungen verbanden den Abt besonders mit dem Nachfolger Bonhominis, Paravicini.
Nicht minder besorgt war Abt Joachim für seinen eigenen Konvent. Er schickte, wie seine Vorgänger, jüngere Klostermitglieder nach Dillingen, Paris und Rom. Die strenge Durchführung der Klausur stiess wohl noch auf Schwierigkeiten. Die Laienbrüder nahm er wieder ins eigentliche Kloster hinein, wo sie fortan, sowohl zu Diensten in der Kirche als auch im Kloster verwendet wurden. Auf die Ausschmückung des Gallusmünsters verwandte er 3000 fl. Die 1588 durch einen Blitzschlag zerstörten Glocken wurden durch neue ersetzt; ebenso kamen neue Glocken nach St.Johann.
Das Ende der Regierung Joachims war ein getrübtes. Die Konventualen, resp. ein paar Unzufriedene unter denselben, die mit den Reformplänen des Abtes, insbesondere mit einer strengern Durchführung der Klausur nicht einverstanden waren, erregten Unruhen. Da sie beim Abte mit ihren Klagen kein Gehör fanden, wandten sie sich am 26. September 1590 an den Schirmort Luzern. Dieser legte sich in Verbindung mit Schwyz und dem Nuntius ins Mittel. Der Nuntius liess durch seinen Sekretär Pozzo einen Untersuch vornehmen, der den Abt in allem rechtfertigte. Am 29. Dezember 1590 kam es zu einem Vergleich zwischen Abt und Konvent, der allerdings einer Kapitulation des Abtes vor den Unzufriedenen gleichkam und das begonnene Reformwerk wieder in Frage stellte. Misswachs und alte Schuldenlast nötigten den Abt damals auch zu dem schon erwähnten Verkauf von Neu-Ravensburg, was die Unzufriedenheit nur noch vermehrte.
Abt Joachim war schon länger magenleidend. Da brach 1594 neuerdings die Pest aus. Der Abt sandte seine Konventualen (bis auf sechs) zum Teil nach Schloss Schwarzenbach, zum Teil nach St.Johann. Er selbst blieb zurück und war unermüdlich in der Seelsorge tätig. Da traf ihn am 24. August auf der Kanzel ein Schlaganfall, dem er noch am gleichen Tage erlag. Er wurde (als erster) innerhalb der Klosterkirche bestattet, und zwar auf der linken Seite des Chores, beim St. Benediktsaltar. Unter seiner Regierung waren 24 Priester und 5 Brüder neu eingetreten. |
Geographische Angaben: | von Wil |
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