Vorster, Pankraz (-09.07.1829) (Personen\St.Gallen, Äbte)

 

Grunddaten

ThesaurusPersonen
BezeichnungVorster, Pankraz
Beschreibung
QuelleRudolf HENGGELER, Professbuch der fürstlichen Benediktinerabtei der Heiligen Gallus und Otmar zu St.Gallen, Zug 1930 (Monasticon-Benedictinum Helvetiae 1).
 

Zusatz-Infos

Identifikationsbereich

Synonyme:Pankratius Vorster

Informationsbereich

Todesdatum:09.07.1829
Biographie:Regierte seit dem 1. Juni 1796 und starb am 9. Juli 1829.

Am 1. Juni 1796 sollte Abt Beda in einem seiner heftigsten Gegner, mit dem er sich freilich kurz vor dem Tode ausgesöhnt hatte, einen Nachfolger erhalten, in Pankraz Vorster von Wil. Schon der Umstand, dass der Neugewählte infolge der Zeitverhältnisse erst am 18. November 1804 dazu kam, sich die Benediktion erteilen zu lassen, ist bezeichnend; der ebenfalls im Exil lebende Fürstbischof von Basel, Franz Xaver von Neveu, erteilte sie ihm in aller Stille in Offenburg.

Der neue Fürstabt fand das Stift damals in einem mehr oder weniger verwahrlosten Zustande. Vor allem waren die Finanzen vollends zerrüttet; infolge der zugestandenen Ablösungen sollte wohl einiges Geld eingehen, aber dies verschlangen die Zinsen sogleich wieder; denn die Schuldenlast betrug etwa 1'200'000 fl. Neue Anleihen brachten nur eine vorübergehende Linderung. Mit den politischen Verordnungen und Zugeständnissen seines Vorgängers war Pankratius, der die Ereignisse von seinem Exil aus aufmerksam verfolgt hatte, keineswegs einverstanden. Er war darum von Anfang an bestrebt, das unter seinem Vorgänger Entrissene wieder zurückzugewinnen, wie das starre Festhalten an allem Althergebrachten überhaupt ein Charakteristikum seiner Tätigkeit bilden und das Stift schliesslich dem Untergang ausliefern sollte. Er löste die bestehenden Kommissionen auf, alles sollte wieder durch die ehedem bestehenden Beamtungen gehen. Der Umstand, dass er auch das von den Unzufriedenen benutzte neue Landessiegel herausverlangte, gab zu grösseren Unruhen Anlass, besonders als er die Hauptwortführer gefangen nehmen liess. Der Abt brachte die Angelegenheit selbst vor die Schirmorte, die im April 1797 entschieden, dass das Siegel herauszugeben sei. Zugleich wurden auch einige Punkte des Gütlichen Vertrages erläutert. Die Schuldigen sollten Abbitte leisten und einen Teil an die gut 16'000 fl. betragenden Kosten des Rechtshandels beitragen.

Kaum glaubte man so die Ruhe gesichert, als die allerwärts im Schweizerland sich regende Unzufriedenheit auch die Bewohner des Fürstenlandes von neuem ansteckte. Der Abt fühlte sich gleich anfangs zu schwach, ihnen zu begegnen und rief die Schirmorte neuerdings an, die nun die im April getroffene Auslegung des Gütlichen Vertrages zu Gunsten der Landschaft änderten. Um diese Abmachungen nicht anerkennen zu müssen, verliess der Abt am 22. Juli 1797 St.Gallen und ging nach Neu-Ravensburg und später nach Ebringen. Eine am 30. Juli bestellte Kommission von Konventualen und Beamten sollte die Führung der Geschäfte übernehmen. Von Ebringen aus protestierte der Abt gegen alles. Doch kehrte er schliesslich am 7. September wieder zurück und anerkannte am 26. September die von den Schirmorten getroffenen Verfügungen. Darnach erhielt die Alte Landschaft das Recht, einen eigenen Landrat aufzustellen, an dessen Spitze am 16. August Johann Künzle trat. Auch in Wil regten sich Unzufriedene, denen der Abt im Dezember 1797 entgegenkommen musste. Ebenso musste er den Toggenburgern, die im Laufe des Sommers mit weitgehenden Forderungen an ihn herangetreten waren, manche Zugeständnisse machen, ohne sie voll befriedigen zu können.

Mit dem beginnenden Jahr 1798 setzten überall in der Schweiz die Umwälzungen ein. Schon Ende Januar wollten auch 400 Fürstenländer gegen St.Gallen ziehen, wurden aber wieder zur Umkehr bewogen. Am 3. Februar verlangten sie die Gewährung einer «reinen Demokratie». Das Kapitel gab am 4. Februar seine Zustimmung, während der Abt, der in Wil weilte, nachträglich, und wie er sagte, nur gezwungen ebenfalls zustimmte. Am 5. Februar wurde in Gossau der erste Freiheitsbaum errichtet, dem rasch durchs ganze Land andere folgten. Eine am 14. Februar stattfindende Landsgemeinde gab dem Fürstenlande eine neue Verfassung und neue Behörden, mit Künzle als Landammann an der Spitze. Damit waren die hoheitlichen Rechte des Stiftes zum grössten Teil für dieses verloren. Am 10. Februar erschienen auch Abgeordnete aus dem Toggenburg und verlangten die Unabhängigkeitserklärung, wogegen sie die von Abt Ulrich VIII. erlegte Kaufsumme zurückzugeben versprachen. Auch hier stimmte das Kapitel zu, während der Abt über Einsiedeln nach Luzern und Bern eilte, um dort Rat und Hilfe zu suchen. Aber begreiflicherweise war auch dort guter Rat teuer und für den Abt nichts mehr zu holen. Er begab sich darum nach Neu-Ravensburg, von wo aus er am 3. März einen Protest gegen diese Vorgänge in seinem Lande an die eidgenössischen Orte richtete. Dieser Schritt vergrösserte die Aufregung, so dass das Kapitel sich veranlasst sah, zu erklären, es habe an diesem Schritte keinen Anteil. Das Kloster selbst wurde durch die neue Regierung damals besetzt.

Unterdessen waren die Franzosen in die Schweiz eingerückt und hatten Bern erobert. Am 12. April wurde die «Eine und untheilbare helvetische Republik» ins Leben gerufen, deren Verfassung von allen Orten, die sie noch nicht angenommen hatten, innerhalb festgesetzter Frist anzunehmen war. Auch in den Gebieten der ehemaligen Fürstabtei waren die Ansichten über die neue Verfassung, wie überall, geteilt; die Mehrzahl des Volkes war entschieden dagegen. Aber die Franken wussten ihrem Willen Nachachtung zu verschaffen. Am 27. April wurde Zürich besetzt und schon am 6. Mai kamen die französischen Vorposten bis gegen Wil. Unter General Lauer zogen die Franzosen am 10. Mai in St.Gallen ein. Überall beeilte man sich nun, die Verfassung anzunehmen und selbst im St.Galler Klosterhof ward ein Freiheitsbaum errichtet. Die Kapitularen waren allerdings zum grösseren Teil – wie es auch der Abt gewünscht hatte – über den Bodensee in verschiedene süddeutsche Klöster geflohen. Auch den Kirchenschatz, die Bibliothek und das Archiv brachte man zur Hauptsache dahin in Sicherheit. Am 11. Mai wurden die Stiftsgüter mit Sequester belegt und dem Kloster eine Kontribution von 200'000 Franken überbunden.

Rasch erstand nun der neue Kanton Säntis, dessen Bürger am 30. August den Eid auf die Verfassung zu leisten hatten. Abt Pankraz verbot den zurückgebliebenen Konventualen, ihn zu leisten; aber da ihnen sonst Landesverweisung drohte, gaben sie dem Drängen der Behörden nach und legten den Eid in aller Stille ab.

Am 17. September verfügten die gesetzgebenden Behörden die Aufhebung aller jener Stifte, die ihre Güter ins Ausland geflüchtet und deren Mitglieder geflohen waren. Freilich wurde eine Frist zur Rückkehr und Zurückerstattung gewährt, aber dazu war Abt Pankraz in keinem Falle zu bestimmen, ja er berief von den zurückgebliebenen Konventualen noch weitere ins Ausland. Daraufhin erfolgte am 2. Januar 1799 die Besetzung des Stiftes. An die noch anwesenden Konventualen erging die Aufforderung, Kloster und Land ungesäumt zu verlassen. Ihrer 19 wurden denn auch ausgewiesen, nur einige der ältesten, kränklichen Herren, sowie die drei jüngsten, die die Seelsorge zu versehen hatten, konnten bleiben; auch jene Stiftsmitglieder, die auf auswärtigen Seelsorgeposten waren, wurden von der Ausweisung nicht betroffen.

Abt Pankraz war indessen von Neu-Ravensburg nach Wien geeilt, um beim Kaiser Hilfe zu holen. Obwohl er freundliche Aufnahme fand, musste er sich schliesslich doch mit leeren Vertröstungen zufrieden geben. Als er von der Verhängung des Sequesters Kunde erhielt, erliess er am 9. Juni 1798 eine Proklamation an seine früheren Untertanen, worin er erklärte, dass sein Stift, nachdem dessen Verbindung mit den vier Schirmorten zufolge der dortigen Umwälzungen aufgehoben sei, wieder in das alte Verhältnis zum Reiche trete, dessen Schutz er angerufen habe. Er protestierte daher gegen jede Verfügung der helvetischen Behörden. Immerhin sah er sich veranlasst, den Anschluss ans Reich weniger heftig zu betreiben, da schon auf dem Friedenskongress zu Rastatt von einer allgemeinen Säkularisation der Kirchengüter im Reiche die Rede war. Den verschiedenen Anforderungen um Rückkehr und Rückführung der geflüchteten Sachen schenkte er keine Beachtung; denn er wollte eben alles oder nichts, und so kam es, dass dem Aufhebungsgesetz vom 17. September 1798 Nachachtung verschafft wurde.

Am 2. November 1798 hatte der Abt mit besten Hoffnungen auf frühere oder spätere Hilfe durch den Kaiser Wien verlassen und war nach dem Kloster Mehrerau gekommen. Hier beteiligte er sich aufs lebhafteste in Verbindung mit den Schweizer Emigranten, besonders Schultheiss Steiger von Bern und Oberst Roverea, an den Rüstungen Österreichs gegen Frankreich. Wirklich gelang es im Frühjahr 1799 den Kaiserlichen unter Erzherzog Karl und General Hotze die Franzosen aus Graubünden und der Ostschweiz herauszuwerfen. Am 23. Mai konnten Abgesandte des Abtes vom Kloster wieder Besitz ergreifen und am 26. Mai zog er selber im Triumph wieder in St.Gallen ein. Unverzüglich ergriff er die Zügel der Regierung wieder, schaffte die neue Verfassung ab und verlangte auch die ausgestellten Unabhängigkeitsurkunden zurück. Die Verhältnisse, wie sie vor 1797 bestanden, sollten wieder durchgeführt werden. Das Volk war im allgemeinen damit zufrieden, weniger aber die führenden Männer, die beim neuen Regime natürlich keine Gnade fanden. Abt Pankraz konnte sich nicht zu einer restlosen Amnestie verstehen und schuf sich so manche Feinde. Im Toggenburg, wo man sich losgekauft hatte, wollte man von einer Rückkehr der früheren Verhältnisse sowieso nichts mehr wissen.

Als die Franzosen Mitte August 1799 wieder vorzurücken begannen, ward der Abt aufs lebhafteste beunruhigt; als er gar hörte, dass Erzherzog Karl mit dem grössten Teil seines Heeres die Schweiz zu verlassen gedenke – gezwungen durch die Vorgänge auf den andern Kriegsschauplätzen – eilte er persönlich ins Hauptquartier nach Kloten zu dem Erzherzog, konnte aber an dessen Beschluss nichts mehr ändern. Die verhängnisvolle Schlacht bei Zürich, am 26. September, entschied die Geschicke des Landes und des Stiftes St.Gallen. Die Niederlage der Kaiserlichen rief einem panischen Schrecken. Der Abt floh mit einer Anzahl Konventualen am 27. September nach Mehrerau. Er sollte sein Kloster nie mehr sehen. Am 2. Oktober zogen die Franzosen neuerdings in St.Gallen ein.

Abt Pankraz, der sich von Mehrerau nach Neu-Ravensburg begeben hatte, sah sich bald veranlasst, weiter nach Bayern und dann nach dem Tirol zu fliehen. Allzeit aber war er unermüdlich für die Wiederherstellung seines Stiftes tätig. Da er von Österreich keine Hilfe mehr erhoffen konnte, suchte er sich Frankreich und dessen mächtigstem Manne, Napoleon Bonaparte zu nähern. Er sandte einen eigenen Agenten nach Paris. Auch den Papst ging er um seine Vermittlung an. Als der Friede von Luneville vom 9. Februar 1801 die Unabhängigkeit der Schweiz (wenigstens formell) sicherte, nahm der Abt sogleich durch ein gedrucktes Manifest vom 20. Februar 1801 als unabhängiger Reichsfürst die alten Souveränitätsrechte für sich wieder in Anspruch. Aber weder Frankreich, das die Schweiz faktisch noch beherrschte, noch die helvetischen Behörden kümmerten sich um diesen Erlass. Selbst Aloys Reding, durch den Staatsstreich vom 27./28. Oktober 1801 an die Spitze der Regierung gekommen, gab seinem Wiener Gesandten den Auftrag, jedes Verlangen nach Einsetzung des Fürstabtes in seine alten Rechte abzulehnen, hingegen die Rückgabe der liegenden Güter, Häuser, Gefälle, Zehnten und Grundzinse, soweit diese Stiftsgut und nicht Staatsgut seien, anzubieten. Aber zu einer solchen Lösung war der Abt nicht zu haben; denn er glaubte sich durch den bei der Wahl geleisteten Eid, keines der Rechte seines Klosters zu vergeben, gebunden. So verpasste er die Möglichkeit, wieder in sein Stift zurückkehren zu können, wie dies der Fürstabt von Einsiedeln am 11. Januar 1802 tun konnte. Als im Sommer 1802 der Sturz der helvetischen Behörden Tatsache zu werden schien, da erliess er neuerdings eine Proklamation an sein Volk; auch schickte er auf die in Schwyz zusammentretende Tagsatzung einen Abgeordneten, der seine alten Souveränitätsrechte zurückfordern sollte. Das Eingreifen Napoleons im Oktober 1802 hinderte eine weitere Entwicklung der Dinge nach dieser Seite hin. Alles hing jetzt wieder von Paris ab, und dort gab sich Pankraz alle erdenkliche Mühe, sowohl durch seinen Agenten, Hofrat von Müller, als auch durch Schreiben an die führenden Männer. Ihm arbeitete aber dort mit aller Kraft sein ehemaliger Beamter, Karl Müller von Friedberg entgegen, der im Einverständnis mit Napoleon eben daran ging, den neuen Kanton St.Gallen zu bilden. Durch die Mediationsakte vom 19. Februar 1803 wurden die Bemühungen Müllers mit Erfolg gekrönt. Die meisten der ehemals äbtischen Gebiete gingen im neuen Kanton St.Gallen auf.

Nun setzte erst recht Abt Pankraz alles ein, um sein Stift zu retten. Dies wäre ihm vielleicht möglich gewesen, wenn er den klaren Verzicht auf seine weltlichen Rechte ausgesprochen hätte. Aber dazu konnte er sich nicht verstehen und MüllerFriedberg war entschlossen, sein Werk, den neuen Kanton St.Gallen, in keiner Weise gefährden zu lassen. Volle zwei Jahre entspann sich ein äusserst erbitterter diplomatischer Kampf, dem der Abt, obwohl er von seinen Kapitularen, von den Katholiken in Kanton und Eidgenossenschaft, vom Kaiser und Papst unterstützt wurde, schliesslich erliegen musste; denn sein Gegner hatte vor allem Frankreich auf seiner Seite. Er anerkannte das Stift, das aufgehoben worden sei, überhaupt nicht mehr als zu Recht bestehend an, und erreichte, nachdem er sich der Zustimmung Napoleons versichert hatte, dass der Grosse Rat von St.Gallen am 8. Mai 1805 ein Gesetz erliess, das die Liquidation des Klostervermögens der Regierung übertrug. Umsonst bot Abt Pankraz nochmals alles auf, diesen Entschluss rückgängig zu machen; gegen Frankreich vermochte er nicht durchzudringen.

Für den Abt begann mit 1805 ein unruhiges Wanderleben. Als der neue Kampf gegen Österreich ausbrach, flüchtete er zunächst nach Innsbruck, musste aber von da weiter ziehen bis nach Slavonien hinunter. Im Jahre 1806 kam er nach Wien und liess sich dort im Schottenkloster nieder. Er hoffte durch Vermittlung des Landammanns der Schweiz eine Pension zu erhalten, ohne direkt auf seine Rechte verzichten zu müssen. Aber die St.Galler Regierung verlangte einen solchen Verzicht und so blieb die Pension aus. Als die Franzosen 1809 gegen Österreich vordrangen, musste er wieder zum Wanderstab greifen; er kam bis nach Ungarn und kehrte erst im folgenden Jahre über Schlesien und Böhmen nach Wien zurück.

Der Sturz der Mediation weckte in Abt Pankraz neue Hoffnungen. Am 3. Februar 1814 traf er in Zürich ein, wo er bei den Kantonen die Wiedereinsetzung des Stiftes «in seine nie erloschenen ehevorigen Rechte» verlangte. Aber Landammann Reinhard wies ihn entschieden ab und ebenso erklärte der österreichische Gesandte, dass an dem Bestand der 19 Kantone nicht zu rütteln sei. Nun hoffte er bei den verbündeten Monarchen, die er im Hauptquartier zu Chaumont aufsuchte, Hilfe zu finden. Aber Kaiser Alexander von Russland liess ihn nicht einmal vor und Kaiser Franz erklärte, dass er sich nicht in diese fremden Angelegenheiten mischen werde. Mehr Hoffnung gewährte ihm die Verwendung guter Freunde in St.Gallen. Man anerbot ihm, sich für eine Wiedereinsetzung in das Kloster verwenden zu wollen, wenn er die bestehenden Verhältnisse und die vollzogene Ausscheidung von Staats- und Stiftsgut anerkenne. Aber Pankratius wies dies von der Hand; er forderte alles Klostergut mit allen früheren Rechten zurück. Alsdann machte er sich nach Wien auf, um beim dortigen Kongresse seine Ansprüche vorzubringen. Aber auch hier arbeitete ihm Müller-Friedberg unentwegt entgegen. Der Kongress lehnte es ab, eine Wiederherstellung des Stiftes zu befürworten, bestimmte aber am 20. März 1815, dass der Kanton St.Gallen dem Abte jährlich eine Pension von 6000 Reichsgulden zu bezahlen habe. Auch dagegen protestierte der Abt und verweigerte die Annahme der Pension. Nun ging er persönlich zum Papste, durch dessen Vermittlung er ans Ziel zu kommen hoffte. Dieser suchte durch seinen Nuntius auf der Tagsatzung die Wiederherstellung der Abtei in Verbindung mit einem Regularbistum zu erwirken. Der Abt selber kam auch nach Zürich und begann in diesem Sinne zu wirken. Aber Müller-Friedberg durchkreuzte all seine Pläne; denn er fürchtete, dass der Abt so oder anders einmal wieder in St.Gallen keine Ruhe haben werde, bis er sein Ziel erreicht hätte. Am 16. Juli 1816 lehnte die Tagsatzung eine solche Lösung ab. Als sodann am 2. Juli 1823 der Papst das Doppelbistum Chur-St.Gallen ins Leben rief, erklärte er selbst die Abtei St.Gallen für aufgehoben und erloschen. Damit sank für den Abt die letzte Hoffnung dahin. Er entschloss sich 1819, die ihm ausgeworfene Pension anzunehmen, verwandte aber die Gelder zur Stiftung von Jahrzeiten, für die Abhaltung von Volksmissionen durch die Jesuiten und zahlreiche Legate für Kirchen-, Armen- und Erziehungszwecke. Seit 1816 hielt er sich in Arth am Zugersee auf. 1819 suchte er das Kloster Muri auf, wo er seine letzten Lebensjahre verbrachte. Dort starb er am 9. Juli 1829. Er fand seine letzte Ruhestätte in der Stiftskirche zu Muri. Dank den Bemühungen von hochw. Herrn Prälat Dr. A. Fäh, Stiftsbibliothekar in St.Gallen, wurden seine letzten Überreste 1923 nach St.Gallen überführt, wo in der Mitte des Chores eine einfache Inschrift: «Hic jacet Pancratius Vorster Princeps et abbas ultimus S. Galli, + 9. Julii 1829. R.I.P.» daran erinnert, dass hier der letzte Hüter dieses Heiligtums St. Benedikts ruht.
Geographische Angaben:aus Wil