Frank von Frankenberg, Bernhard (Johann Georg Anton) (Personen\St.Gallen, Konventualen)

 

Grunddaten

ThesaurusPersonen
BezeichnungFrank von Frankenberg, Bernhard (Johann Georg Anton)
Beschreibung
QuelleRudolf HENGGELER, Professbuch der fürstlichen Benediktinerabtei der Heiligen Gallus und Otmar zu St.Gallen, Zug 1930 (Monasticon-Benedictinum Helvetiae 1).
 

Zusatz-Infos

Informationsbereich

Geburtsdatum:07.04.1692
Todesdatum:16.05.1762
Biographie:Geboren am 7. April 1692 als Sohn des Josef Frank und der Maria Cäcilia Hefterin von Hockenburg. Er besuchte zuerst eine Jesuitenschule, kam sodann am 21. April 1707 nach St.Gallen. Profess 29. Mai 1710. Subdiakon 10. Juni 1713; Diakon 22. Dezember 1714; Priester 19. September 1716. Primiz 16. Oktober 1716 in Mehrerau.

Im Mai 1718 finden wir ihn in Neu-Ravensburg zur Erholung. Am 15. September 1719 wurde er Lehrer der Syntax, am 5. März 1720 Professor der Philosophie und 1722 der spekulativen Theologie, nachdem er den philosophischen Cursus am 25. September mit einer öffentlichen Disputation beendet hatte. Daneben war er seit dem 19. Juni 1719 Notarius Apost. und seit dem folgenden 15. September Caeremoniar. Am 21. Februar 1721 wurde er Consistorialrat, am 11. März 1722 Unterküchenmeister. Am 18. Dezember 1724 bestellte ihn Abt Josef zum Sekretär in Angelegenheit der Kongregation. Daneben setzte P. Bernhard seine Tätigkeit als Lehrer fort. Am 16. August 1725 begann er 15 Schülern die Institutiones zu lesen; zum Abschluss dieser Studien hielt er am 4. September 1726 eine Disputation ex utroque jure, wobei zwei Fratres aus Fulda und zwei von St.Gallen Defendentes waren. Von 1722-1729 stand er auch, wie Weidmann (p. 153) berichtet, der Bibliothek vor.

Mit P. Cölestin verreiste P. Bernhard am 18. Oktober 1729 nach Rom, um sich dort im Recht auszubilden. Als Doktor desselben kehrte er am 16. November 1730 wieder zurück. Am 11. Dezember 1730 wurde er Lehenpropst. 1731 wurde er am 26. Januar als Exegesprofessor bestellt. Im gleichen Jahre musste er auch am 8. April in dem Jurisdiktionsstreit nach Konstanz. In dieser Angelegenheit hatte er umso mehr zu schaffen, als er am 13. Juli des nämlichen Jahres zum Offizial befördert wurde. Auch sonst verwandte ihn Abt Josef viel zu Geschäften; so schickte er ihn am 15. Mai 1734 als Stellvertreter auf die Äbteversammlung in Einsiedeln. 1741 musste er sogar ein zweites Mal nach Rom, um dort den Konstanzerhandel zu betreiben. Er verreiste am 7. November und kam am 5. Dezember nach Rom. Hier erreichte er zunächst, dass die Angelegenheit vor die Rota kam, was Konstanz zu verhindern gesucht hatte. Er erwirkte in der Folge auch einen günstigen Entscheid in dieser Angelegenheit. Unterdessen hatten sich aber in der Heimat entscheidende Dinge abgespielt. Im Stifte Disentis hatten sich die Verhältnisse unter Abt Martin von Castelberg (1724-1742) derart gestaltet, dass der Nuntius Durini und die Äbte eingreifen mussten. Unter dem Vorsitze des Nuntius fand dort am 24. September 1742 eine Konferenz statt, in der an Stelle des regierenden Abtes ein Administrator mit dem Rechte der Nachfolge erkoren werden sollte. Drei Viertel der Kapitularen hatte den Äbten von St.Gallen und Einsiedeln die Wahl desselben übertragen. Unter den Kandidaten, die in Frage kamen, befand sich auch Pater Bernhard. Der Nuntius entschied sich schliesslich für P. Bernhard, wie Abt Cölestin schreibt: «1. weilen er bekannt optimus religiosus et zelosus, 2. in politicis et Ecclesiasticis sehr erfahren, 3. linguae italicae peritus, 4. ein Tyroler, consequenter Österreicher a nascita, mithin den Püntnern weit lieber als ein Roll so factionis Gallicae, welche in Pünten höchst verhasst, 5. könne St.Gallen viel helfen wegen seiner Macht, sonderlich wan etwan Religionsstreit entstehen sollte, 6. habe St.Gallen mehr gelehrte und eifrige Religiosen, könne also leichter einen solchen Mann carieren, als andere Klöster.» Trotz seinem Widerstreben musste Abt Cölestin nachgeben. Als er auf der Heimreise am 4. Oktober in Rorschach ankam, fand er dort einen Brief von P. Bernhard aus Rom, der um die Erlaubnis zur Heimkehr bat. Sogleich teilte ihm Abt Cölestin die Vorgänge in Disentis mit und überliess es ihm, zu tun «quod melius in Domino invenerit». P. Bernhard brach mit seinem Gefährten am 4. November von Rom auf, nachdem tags zuvor ihr Diener, Kaspar Buechtruker, an einem hitzigen Fieber gestorben war. Am 11. Dezember kamen sie nach St.Gallen. P. Bernhard entschloss sich, dem an ihn ergangenen Ruf Folge zu leisten. Am 20. Januar 1743 fand in Muri, unter Assistenz der Äbte von Muri und Engelberg, durch den Nuntius die Abtweihe statt. Vom Kapitel in St.Gallen, das ihm für den Fall einer Resignation in Disentis gewisse Zusicherungen gab, nahm er in einem Schreiben vom 30. Januar Abschied. Am 14. Februar 1743 hielt er in Disentis seinen Einzug, wo sein Vorgänger bereits am 28. Dezember 1742 gestorben war, so dass er eine klare Rechtslage vorfand.

Über seine Tätigkeit in St.Gallen lesen wir bei Weidmann (p. 153): «Frühe trat er als Lehrer der Theologie und Bibliothekar zugleich auf und entwickelte an beiden Stellen ein seltenes Talent und große Einsichten. Während seiner hierauf gefolgten Vorlesungen über beide Rechte scheint er den Grund zu jenen Kenntnissen gelegt zu haben, durch welche er einer der tüchtigsten Geschäftsmänner jenes Stiftes geworden ist . . . Der betagte Fürstabt (Josef) schenkte ihm in einem solchen Grade das Vertrauen, daß P. Frank alle Geschäfte mit Milde und Kraft zugleich leitete, bis jener 1740 dem Zeitlichen entrissen wurde. Allgemein war die Erwartung, P. Bernhard werde die St.Galler Inful erhalten; jedoch diese entging ihm, vermuthlich nur deshalb, weil sein Antheil an der vorigen Regierung mehreren Stiftsherren missfallen hatte.»

Über die Tätigkeit des Abtes in Disentis berichtet P. Adalgott Schuhmacher, Album Desertinense etc.: «Im allgemeinen rechtfertigte Fürstabt Bernhard die hohen Erwartungen seiner neuen Untergebenen. Da er aber als Fremder sich nicht gut in die Eigenart von Land und Leuten zu schicken verstand, wie dies P. Plazidus Spescha etwas humoristisch schreibt, und da er in der Ökonomie keine Erfahrung hatte, blieben ihm Mißgriffe nicht erspart. Zudem war er genötigt, viele Prozesse zu führen, um die von seinem Vorgänger vernachlässigten Rechtsame des Stiftes zu wahren. Reiche finanzielle Unterstützung fand er bei seinem Mutterkloster St.Gallen, welches ihm auch den trefflichen P. Beat Keller fünfzehn Jahre lang als Dekan an die Seite gab. Im September 1747 hatte Bernhard die Freude, den gelehrten Benediktinerkardinal Querini, Bischof von Brescia, im Kloster zu beherbergen und nachher auf seiner Reise durch die Schweiz zu begleiten. Um den Bewohnern des Veltlins Gelegenheit zu geben, ihre Söhne im eigenen Lande studieren zu lassen und zugleich seinen dort stationierten Patres zu einer angemessenen Beschäftigung zu verhelfen, eröffnete er mit November 1750 zu Sondrio ein Kollegium. Dasselbe wurde aber von den protestantisch-bündnerischen Machthabern nicht gerne gesehen und ging deshalb schon nach wenigen Jahren ein. Am Pfingstmontag 1760 konnte Abt Bernhard seine goldene Jubelprofeß feiern und dabei die Ordensgelübde von vier jungen, tüchtigen Klerikern entgegennehmen. Nach ganz kurzer Krankheit starb Bernhard am 11. Februar 1763 und wurde vor dem St.Plazidusaltar neben Abt Gallus begraben.» Abt Cölestin II. bemerkt dazu in seinem Tagebuch (VII. 342): «Es ist dem Gotteshaus Disentis, welchem er 20 Jahre als Princeps et Abbas löblich vorgestanden, viles mit abgestorben. Ich ware ihm sehr verbunden, indem Er mein Professor in Philosophia, Theologia und Jura gewesen, auch hab ich die Ehr gehabt, mit Ihme ein Jahr lang in Rom zu stehen. Vir erat solide piissimus auch in Publicis et Politicis consultissimus und in omni scientia excultissimus.» – Ein Bruder war als P. Anton in das Benediktinerstift Ettal eingetreten, ein anderer, Johann Benedikt, war Weltgeistlicher geworden, Dr. theologiae, Kanoniker in Inichen und Dekan in Kaltern; gestorben am 16. Mai 1762.
Schriften:a) Gedruckte:

1. Veteris theologiae benedictinae specimen. Sive selectae aliquot quaestiones theologicae de incarnato verbo divino Christo redemptore nostro (Praeside P. Bernardo) . . . quas propugnandas susceperunt Bonifacius Imfeld, Cölestinus Gugger aStaudach, Beda Waldmann et E(d)mundus Weidner die (16.) Julij 1725. Typis mon. S. Galli 12°, 17 Bll., 56 S. – Stiftsbibliothek St.Gallen (ohne Sign.). – Stiftsbibliothek Einsiedeln Db 708. (Grolig).

2. Templum honoris canonica intrantibus apertum in solemni benedictione electi principis D. D. Adolphi Fuldensis abbatis . . . sive de lectione canonica publicae disputationi exposuerunt (Praeside P. Bernardo) . . . Vinc. L. B. a Bonseck de Brandt et Loth. L. B. de Hohenfeldt, Anselmus Muos et Beatus Keller die (4) Septb. Anno MDCCXXVI. Typis mon. S. Galli, fol. 3 Bll., 29 S. Mit Kupfertitel von J. B. Probst fec. – Stiftsarchiv St.Gallen R 29 F 4/5. (Grolig).

3. All'Emmo et Rmo Signor Cardinale Querini, Della S. R. E. Bibliotecario, Vescovo di Brescia ecc. Lettera dell'Illmo e Rmo Monsignor Bernardo di Franckenberg, Abate del Monro di Disentis e Principe del S. R. I. ecc. 23. Marzo 1749. Disentis, 4°, 12 S. (Nach Schuhmacher, Album Desertinense p. 50; ebenso die folgenden.)

4. Lettera de Illmo et Rmo Msgr. Bernardo di Franckenberg, Abate del Monro di Disentis e Principe del S. R. I. ecc. Ad un nobile Cittadino di Sondrio, 28. Agosto 1749. Disentis, 4°, 4 S. – Behandelt die Idee eines in Sondrio zu gründenden Kollegiums. – Lettera II. die 4. Novembre 1749, 8 S. – Lettera III. die 12. Giugno 1750, 4 S. (Behandeln die gleiche Idee.)

5. Principia Christiana per singulos mensis dies menti, et per singulos vitae (dies) operi commendanda. Typis Desertinensibus, 1751. (Lateinisch-italienisches Betrachtungsbuch).

6. Bernardi Dei et Ap. Sedis gratia Abbatis antiquissimi exempti et eidem S. Sedi immediate subjecti Monrii Disertinensis O. S. B. in Superiore Rhaetia Epistola ex meris verbis Ss. Patrum contexta ad Illmum ac Rmum Cathedrale Capitulum autiquissimae Curiensis Ecclesiae pro canonica novi Episcopi electione congregatum. A. salutis 1755. Die 29. Januarii 1755. Typis Disertinen, 4°, 8 S.

b) Ungedruckte:

1. Fragmente über st.gallische Schriftsteller und Handschriften. Band 233 des Stiftsarchivs St.Gallen. Es mag dies wohl jene Arbeit sein, deren er, wie Weidmann, pag.155, Anm. 397, bemerkt, in einem Briefe an P. Pius Kolb am 20. Novemher 1748 gedenkt.

2. Das Tagebuch der Römerreise s. bei Cölestin Gugger.

3. Catalogus Bibliothecae S. Gallensis. Mss. (nach Haller II. 71. Ziegelbauer IV. 609). P. Plazidus Spescha von Disentis bemerkt, dass dieser Abt mehrere Lehrbücher für den klassischen Unterricht verfasst habe, die aber nicht mehr vorhanden sind. Auch wird nicht gesagt, ob sie gedruckt wurden oder nicht. Nach Weidmann veröffentlichte er in Schilters Thesauro Antiquitatum teutonicarum, I. Band, eine kritische Abhandlung über den Verfasser der altdeutschen Erklärung des Psalters, die ihn in der literarischen Welt rühmlichst bekannt machte. (Weidmann, p. 154).

Kopien der von Nuntius Durini über seine Ernennung und Weihe ausgestellten Schreiben, sowie seine Entlassung aus dem Kapitelsverband in St.Gallen finden sich in Fasz. XXIX, 12 des Stiftsarchivs; ebendort liegt ein Protokoll über die am 24. September 1742 in Disentis vorgenommene Visitation.
Geographische Angaben:von Innsbruck