Heider, Johannes (-1600) (Personen\Pfäfers, Äbte)

 

Grunddaten

ThesaurusPersonen
BezeichnungHeider, Johannes
Beschreibung
QuelleRudolf HENGGELER, Professbuch der Benediktinerabteien Pfäfers, Rheinau, Fischingen, Zug 1932 (Monasticon-Benedictinum Helvetiae 2).
 

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Todesdatum:1600
Biographie:Er war von Wil. Administrator 1580-1587, Abt 1587-1600. Johannes Heider hatte 1561 im Stifte Einsiedeln Profess abgelegt, war am 10. April 1563 Diakon und am 17. März 1565 Priester geworden. 1569 studierte er noch in Freiburg i.Br., war aber bereits Magister artium. Von 1570, 11. November, bis 1573, 8. Juli, war er Pfarrer in Freienbach, zwischenhinein versah er im März 1572 als Pfarrvikar die Pfarrei Schwyz. Von Freienbach kam er als Statthalter nach Pfäffikon, wo er bis zu seiner Ernennung als Administrator von Pfäfers blieb. Er begleitete Abt Adam Heer auf seiner Reise nach Rom (19. November 1574 bis 3. März 1575). Über seine Ernennung zum Administrator und seine Tätigkeit daselbst s. unter Abt Bartholomäus.
Nach dem Tode des Abtes Bartholomäus blieb die Abtei vorderhand unbesetzt. Schon zu Lebzeiten des Abtes hatten die Orte auf einer Konferenz zu Luzern (Juli 6./16.1583) darüber verhandelt, an den Bischof von Chur zu gelangen wegen der Weihung und der Annaten des Prälaten zu Pfäfers, verschoben dann aber die Angelegenheit. Es muss darüber zu Meinungsverschiedenheiten mit dem Bischof gekommen sein; denn am 14. August 1584 wurde dem Verweser in Pfäfers geschrieben, er solle die den Span mit dem Bischof bezüglich der Annaten betreffenden Papiere mitbringen. Aus den Akten ersah man, dass früher bei der Benediktion dritthalb Mark Silber zu entrichten waren. Jeder Ort sollte darüber berichten, wie man es in Zukunft halten wolle. Es war offenbar auf den Mai 1585 eine Wahl in Aussicht genommen gewesen, denn der Bischof bedauerte auf dem Tage zu Baden, den 30. Juni 1585, dass damals die Wahl nicht zustandekam; denn als er den Konventualen anzeigte, dass er nach Pfäfers kommen werde, um einen Prälaten zu ernennen, hätten die Konventualen dagegen protestiert, da ihnen, gemäss den alten Freiheiten, die Wahl zustehe. Von anderer Seite wurde auf diesem Tage gemeldet, dass der Bischof den ganzen Konvent bei Strafe des Bannes nach Chur zitiert habe. Der Bruder des Bischofshabe erklärt, das Kloster müsste, wenn es noch nicht unter dem Bischof stehe, noch unter ihn gebracht werden. Der Bischof verlange jetzt für die Einsetzung eines Prälaten 500-600 Gulden. Auf der Tagsatzung zu Baden, den 22. Juni 1586, lag ein Bittgesuch des Administrators und Konvents vor um endliche Erwählung eines Abtes. J eder Ort sollte seine Meinung nach Luzern schicken, damit dann ein Wahltag angesetzt werden könnte. In den Kreisen der regierenden Orte hielt man offenbar den Administratoren für den geeigneten Mann. Dieser aber erhob auf der Tagung der katholischen Orte in Luzern, 9. September 1586, Bedenken gegen seine Ernennung, weshalb der Handel bis zur Ankunft des päpstlichen Legaten verschoben wurde. Nach einem Attestat des Sekretärs der Nuntiatur erschien am 11. Dezember 1586 der Pfäferser Konventuale Johannes Tscharius vor dem Nuntius in Luzern und bat ihn im Namen des Konventes «quod Venerabilis Fr. M. Joannes Heider, Conventualis monasterii Einsidlensis, Vicarius dictimonasterii Fabariensis et Abbas electus, confirmetur in Abbatem et electio approbetur ab ipsomet Illmo C. Nuntio. Darnach wäre also damals die Wahl bereits vollzogen gewesen, und es hätte sich nur noch um die Approbation gehandelt. In Wirklichkeit zogen sich die Dinge noch in die Länge; denn am 3. Februar 1687, auf einem Tage zu Luzern, beschlossen die katholischen Orte, den Nuntius zu ersuchen, die Wahl eines Prälaten in Pfäfers zu betreiben. Endlich den 12. Mai 1587 teilte man auf den Bericht der Schwyzerboten hin dem Administrator mit, dass laut Erklärung des Nuntius einer Wahl nichts mehr im Wege stehe, er möge daher einen Tag für die Wahl ansetzen und Luzern davon benachrichtigen, damit dieses die regierenden Orte dazu einladen könne. Die Beschwerden des Klosters gegen Chur waren aber auch damals noch nicht bereinigt, wie aus einer Instruktion vom 21. Juni 1587 hervorgeht. Der Wahltag selber steht nicht fest.
Abt Johannes erhielt nach Leu 1592 den Schirmbrief der Orte. 1594 und1597 sei er auf den Reichstag in Regensburg berufen worden. Er baute in Pfäfers die sogen. Neuburg und den Hof Ragaz. Er schützte die Rechte des Stiftes und löste viele Pfänder ein. Von den alten Urkunden liess er eine neue Kopie, den sogen. Liber aureus novus anlegen.
Im Innern des Klosters schuf er Ordnung; er vereinigte die Konventualen, die bisher in einzelnen Häusern gelebt hatten, zu einem gemeinsamen Leben und sorgte für Beobachtung der klösterlichen Disziplin. Mit den regierenden Orten kam der Abt gut aus.
Abt Johannes starb am 5. März 1600. Das Pfäferser Nekrologium nennt ihn Scientia tum pietate clarissimus. Der Einsiedler Klosterannalist, P. Gregor Hüsser, schreibt über ihn : «Ab Abbate Adamo Fabariensibus concessus, non modo rationes domesticas sed rem ferme universam illius coenobii potestate vicaria perquamdiu ea prudentiae laude administravit, ut Abbate paulo deinde morte sublato Fabarienses Abbatem sibi electione legitima eum adoptaverint. Neque erat quamobrem ejus electionis illos unquam merito poeniteret. Ita enim sapienter, suis jus dixit, summaque potestate utiliter usus, ut redemptione bonorum, aeris alieni exstinctione, aedium cum veterum reparatione tum novarum aedificatione Ecclesiarumque exornatione, suppellectili cum sacratum domestica magnam partem aucta, jurium redintegratione, rem Coenobii, quae Decessorum quorundam segnitie ac neglectu vehementer inclinata ruinae jam proxima videbatur, ferme universam restituit. Non nostra magis quam illustris Viri Dni Joannis Guleri de Winegg in sua Rhaetia scriptoris eruditi et coaevi praedicatione commendatus.