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Todesdatum: | 20.12.1386 |
Biographie: | 1362, 10. Februar, wird er auf Lebzeiten Bürger von Zürich. 172). 1364, 17. April, verpfändet Graf Johann von Werdenberg ihm die Vogtei über das Gotteshaus. Wegen der Vogtei ergaben sich freilich später, 1377, wieder Anstände. 1364, 2. September verkauft er an Konrad von Wolfurt, da das Kloster in schweren Schulden sich befand, gewisse Güter , aus denen der von Wolfurt am 20. September 1364 eine Kaplanei an der St.Margarethenkapelle stiftet. Diese Schuldenlast mochte dem Kloster zum schönen Teil auch aus dem Brandunglück erwachsen sein, das nach einer Notiz im Transsumptenbuch 1362 (andere geben 1360 an) vorfiel. Deswegen (propter hospitalitatis opera et edificiorum structuras magnis oneribus gravatum scl. monasterium) inkorporierte auch Bischof Friedrich von Chur 1376, den 24. Januar, dem Kloster die Kirche in Mels mit ihren Filialen in Wangs und Vilters. Daher wohl hatte der Abt schon früher, 1369, 13. Dezember, vom Bischof von Konstanz die Erlaubnis erhalten, dass der Pfarrer von Busskirch zugleich auch die alte Pfarrkirche zum hl. Dionys versehen konnte. Auch die Hilfe des Papstes Gregor XI. soll er gegen alle angegangen haben, die das Stift zur Zeit der Verwüstung und des Brandes geschädigt hatten; der Papst verhängte über sie die Exkommunikation , wie aus einer Notiz des Transsumptenbuches hervorgeht. 1372, 15. Oktober, beauftragte der nämliche Papst den Propst von Chur, selbst unter Androhung der Exkommunikation zu sorgen, dass dem Kloster seine Güter wieder zurückgegeben würden. Vierzehn Tage später (15. Oktober) bestätigte der Papst die Privilegien des Klosters. Über die Tätigkeit dieses Abtes schreibt Suiter (p. 408) : «Anno 1386 Johannes abbas noster monasterium nostrum non modo funditus reparauit, priori aut flammis aut ruinis perdito, ecclesiamque extruxit magnis sumptibus et impendiis, saxis et lapidibus inusitatae magnitudinis, verum quod maius est, cultum diuinum, cui nihil praeponendum existimauit, pulcherrime adauxit, seriis statutis ac legibus reformauit circa diuina officia, in quae et monachi et capellani iurarunt». Diese Satzungen sind noch vorhanden, weisen freilich kein Datum auf. Abt Johannes starb am 20. Dezember 1386. Da im ältesten Nekrologium der Schluss fehlt, ist eben keine Aufzeichnung auf uns gekommen, hingegen hat ihn das jüngere Nekrologium, das ihm den Titel «Sedulus paterfamilias» gibt. Auch das Nekrologium des Grossmünsters in Zürich weist zum 20. Dezember den Eintrag auf: «Anno 1386 Johannes de Mendelbüren abb. monasterii Fabariensis ob. Leu setzt seinen Tod ins Jahr 1388. |
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