von Hörnlingen, Melchior (-25.05.1506) (Personen\Pfäfers, Äbte)

 

Grunddaten

ThesaurusPersonen
Bezeichnungvon Hörnlingen, Melchior
Beschreibung
QuelleRudolf HENGGELER, Professbuch der Benediktinerabteien Pfäfers, Rheinau, Fischingen, Zug 1932 (Monasticon-Benedictinum Helvetiae 2).
 

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Todesdatum:25.05.1506
Biographie:«Bei der neuen Abtwahl hatten sowohl die Konventualen als auch die Eidgenossen einen Kandidaten aufgestellt; letzterer war ein Vertrauensmann der Berner, doch bei der Wahl siegte das Kloster mit seinem Vertreter, indem Melchior von Hörlingen zum Abte gewählt wurde». 1494, 25. November, verkauft er mit Bewilligung der sieben Orte dem Kloster Einsiedeln Gut und Zehnten samt Kirchensatz, Gerechtigkeit und Lehenschaft in Männedorf. Den Kirchgenossen von Reichenburg, die nach Tuggen pfarrgenössig waren, erlaubt er 1498, den 22. März, eine eigene Kirche zu bauen, behält sich aber das Konfirmationsrecht des Pfarrers vor. 1498 lässt er die kaiserlichen und päpstlichen Urkunden durch den öffentlichen Notar, Alphons Fürer, kopieren ... «Dieses unter Melchior von Hörlingen gefertigte «libellum vidimatum» ist nicht mehr in seiner ursprünglichen Abfassung, sondern nur noch in einem, in formeller Hinsicht zwar wohl beglaubigten, nach seiner innern Beschaffenheit aber keineswegs für authentisch zuhaltenden Transsumptenbuch von c. 1656 vorhanden». Schon 1495 hatte der Abt durch den Notar Vitus Zettler ein neues Urbar anlegen lassen.
1496 musste der Abt den Boten von Zürich, Uri, Schwyz und Glarus, die im Auftrag und aus Begehren etlicher Gotteshausleute kamen, auf der Burg Wartenstein Rechnung ablegen. Es ergaben sich 1443 rh. Gulden Einnahmen und c. 527 Gl. Ausgaben und ward gefunden, «von daz der gedacht Herr appt Melchior die Zit vnd wil er appt gewesen ist, und besunder sit der vordrigen Rechnung, die er ouch den VII Orten der Eidgen. Botten geben hat, dem genannten Gotzhus nutzlich und wol gehuset vnd sin Regiment loblich vnd erlich gefüert jn der Mäß, daz der gemin Couent, ouch die obgenannten Ratzbotten, gotzhuslüt vnd ander, so darzu beruefft worden sind, wie oblut, daran gut benüegen vnd wolgefallen habend». Auch 1498, den 22. Oktober, musste er den Boten wiederum Rechnung ablegen.
Bald ergaben sich Anstände mit den Orten. Direkten Anlass dazu bot Graf Jörg vonWerdenberg-Sargans. Dieser war mit Herzog Sigmund von Tirol zerfallen. Als sich nun 1498 ein kaiserlicher Rat (Georg Gossenbrot) im Bade Pfäfers befand, meldete Werdenberg dies seinen Freunden, den Schwyzern und Glarnern, die damals ebenfalls in gespanntem Verhältnis zu Österreich standen. Der Landvogt von Sargans wurde beauftragt, den Rat in Verwahrsam zu nehmen, um so auf Österreich einen Druck auszuüben. Abt Melchior, der davon Kenntnis erhielt, erblickte darin einen Eingriff in seine Rechte und holte den kaiserlichen Rat, ehe der Landvogt kam, sicher nach der Feste Wartenstein. Bald erschienen Jörg von Sargans und der Landvogt, aber der Abt weigerte sich, den kaiserl. Rat herauszugeben. Als der Vogt nach Zürich ritt, um Instruktionen zu holen, floh der Abt mit seinem Schützling über den Rhein und nahm auch sein Silbergeschirr, Kleinodien und anderes mit sich. Am 1. Oktober 1498 liess Abt Melchior indessen wieder anfragen, ob er zurückkehren dürfe, worüber ein Tag auf den 8. Oktober festgesetzt wurde. Auf diesen Tag, am 9. Oktober in Rapperswil, bewilligte man ihm die Rückkehr, beschloss aber, die Feste Wartenstein mit einem eidgenössischen Amtmann zu besetzen. Die Boten sollten dem Abte Rechnung abnehmen und sorgen, dass er alles wieder, was er mitgenommen, herbeischaffe. Diese Boten fanden sich am 24. Oktober im Schloss Wartenstein ein, wo sie die verlangte Rechnung entgegennahmen, einen Statthalter für die Burg einsetzten, darin auch die Freiheitsbriefe des Klosters und das Konventsiegel in einem Turm verschlossen und dem Abte über seinen Haushalt genaue Vorschriften gaben. Wir erfahren bei dieser Gelegenheit auch, dass neben dem Abte nur noch zwei Konventherren nebst zwei bis drei Kaplänen da waren. Von den beiden Konventherren wünschte jeder einen minderjährigen Brudersohn als Konventherrn aufgenommen zu sehen. Die Boten wollten heimberichten, «ob es den VII Orten gefalle, ob, wenn man neue Conventherren aufnehmen wolle, solches nicht mit der EidgenossenWille zu geschehen habe und ob man Edelleute nehmen müsse». Die beiden Konventherren wohnten übrigens nicht im Kloster, sondern in ihren eigenen Häusern im Dorfe Pfäfers.
Abt Melchior war mit dem Vorgehen der Orte nicht einverstanden und zog es vor, ein zweites Mal sich dem Schutze seiner Schirmherren zu entziehen. Wahrscheinlich hoffte er, dass der mit dem Reich drohende Krieg ihm eine Besserung seiner Lage bringen würde. Er hatte sich aber geirrt, und so suchte er am 8. Januar 1500 auf einem Tage zu Luzern um die Erlaubnis zur Rückkehr in sein Gotteshaus nach. Auf dem folgenden Tage zu Luzern, 4. Februar, und dem zu Zürich, 7. April, kehrte die gleiche Angelegenheit wieder, ohne dass etwas entschieden worden wäre. Erst im Abschied des Tages in Zürich, den 5. Mai, heisst es: «Jeder bott weiß, wie her abt von Pfäfers wiederumb zu sinem Gotzhus gelassen ist, doch also, dz er im Gotzhus blibe, den Gotzdienst fürdre, vnnützen Kosten mit Hunden vnd anderem abstelle vnd in der weltlichkeit nach ordnung vnserer Herrn vnd obern handle, vnd was er mit Im hingeholt, wider dahin bringe».
Am 5. Oktober 1500 verlautet auf einem Tage zu Luzern bereits wieder, dass der Abt das Kloster von neuem verlassen habe. Die Boten von Zürich und Glarus sollen hingehen und sorgen, dass ein Regiment im Gotteshaus eingesetzt werde. Laut einem Abschied vom 17. August 1501 wurde der «vsgeloffne Abt von der Königlichen Majestät enthalten zu Unkommlichkeit des armen Gotteshauses». Am 5. Juni 1502 erschienen die Äbte von Einsiedeln und Rütti in Baden und baten, den Abt von Pfäfers wieder in sein Gotteshaus kommen zu lassen, er habe nicht viele Schulden gemacht und wolle alles wieder zurückbringen, was er mitgenommen. Auf das hin verhörte man den Landvogt von Sargans, Hans Meyenberg. Der berichtete, dass er nach der zweiten Flucht des Abtes einige Männer zum Untersuche mitgenommen, alles sei leer gefunden worden, weil der Abt bis «an die Inful, den Stab, die Chorkappe und sein Meßgewand» alles mitgenommen habe. Die Kleinodien waren wohl 400 Gl. wert. Dazu habe er noch zinnernes Geschirr, Betten und alle seine Pferde mitgenommen, das Silbergeschirr versetzt und viele Schulden gemacht ... Er nehme Geld, leihe Pfründen, verheisse biedern Leuten, ihre Kinder in das Kloster aufzunehmen. Ihm habe er gedroht: «müst er das gotzhus miden, das er denocht so vil darzu thun welt, damit man In hye noch müste spüren». Auf die Antwort der beiden fürbittenden Äbte, der Abt wünsche sich über all das zu verantworten, wurde den Boten zum Heimbringen übergeben, ob man dem Abt Geleit geben wolle oder nicht.
Die Orte hatten indessen den Rheinauer Konventualen Wilhelm von Fulach als Pfleger des Gotteshauses bestellt, der erstmals am 14. Mai 1502 als solcher urkundlich erscheint. Dem Abte Melchior suchten sie auf andere Weise beizukommen. Es gelang ihnen, seiner im Sommer 1502 habhaft zu werden. Freiherr Ulrich von Hohensax-Forstegg, Konrad von Marmels, Domdekan von Chur und Hertwig von Capatuel (Capaul), Hofmeister des Bischofs von Chur, vermittelten schliesslich am 7. Juli 1502 einen gütlichen Spruch zwischen dem Abt und den Eidgenossen. Darnach soll er auf freien Fuss gesetzt werden, wogegen er aber dafür zu sorgen hatte, dass alle, die zu seiner Gefangennahme mitgeholfen hatten, absolviert würden. Mit Zustimmung des Bischofs von Chur hat er sich allen Regiments in geistlichen und weltlichen Sachen zu enthalten; die Verwaltung des Gotteshauses hat er an die vom Bischof von Chur und den Eidgenossen zu bestellende Person abzutreten. Er behält jedoch den Abtstitel bei, und es darf zu seinen Lebzeiten kein neuer Abt gewählt werden. Als Pension erhält er auf jede Fronfasten 45 rh. Gulden. Die Kosten seiner Gefangenhaltung haben die Orte zu tragen; das Silbergeschirr, das er noch bei Handen hat, mag er auf Lebzeiten behalten, nach seinem Tode fällt es dem Gotteshause zu. Die Schulden, die er während seiner Abwesenheit gemacht hat, soll er selber bezahlen. Seinen Aufenthaltsortdarf er wo immer im Gebiete der Eidgenossenschaft wählen, nur Pfäfers und Wartenstein sollen ihm verwehrt sein. 1504 erlaubte man ihm, auf der Burg Wartenstein Wohnung zu nehmen. In Pfäfers blieb Wilhelm von Fulach als Pfleger.
1504, 3. März, verlautete auf einem Tage zu Frauenfeld, Abt Melchior sei gestorben. Die Verwandten des Pflegers Wilhelm von Fulach, in Schaffhausen, kamen um Bestätigung ihres Bruders als Abt von Pfäfers ein. Andere Nachrichten besagten, Abt Melchior lebe noch und habe sich auf St.Georgenberg (Tirol?) bestätigen lassen. Den Fulach wird aufgetragen, sich genau zu erkundigen. Auf Mittefasten sollen Zürich, Schwyz und Glarus ihre Boten nach Pfäfers senden, um dort Rechnung abzunehmen und sich der Abtei wegen zu beraten. Auf diesem Tage wurde aber weiter nichts bestimmt. Noch einmal, am 4. März 1506, kam der Abt auf einem Tage zu Luzern darum ein, in sein Gotteshaus zurückkehren zu dürfen. Er verlangte daselbst eigene Behausung, zwei Pferde und einen Knecht. «Man söll In dussen lassen vnd mit pestem fügen abwysen», lautete die Antwort. Sein Guthaben, das mit Beschlag belegt war, sollte frei gegeben werden, vorausgesetzt, dass er das, was er dem Kloster noch schuldete, zurückbezahle.
Abt Melchior soll nach dem Nekrologium am 19. Dezember 1504 in Feldkirch gestorben und dort zu St.Leonhard bestattet worden sein. Diesem Bericht steht aber nebst vorstehendem auch ein Abschied von Zürich vom 25. Mai 1506 entgegen, wonach: «Jeder Bott weiß sinen Herren und Oberen zu sagen, wie an vnns gelanged ist, daz Herr Apt zu Pfäfers mitt todt von dieser Zit gescheiden vnd deßhalben not sige, daz die Prelatur innerthalb 30 tagen mit einem anderen Prelaten ersetzt werde». Damit die Wahl nicht Rom anheimfalle und grössere Kosten vermieden würden, sollen die Orte auf Dienstag nach Pfingsten ihre Boten nach Pfäfers schicken, damit diese andern Tags zu einer Abtwahl verhelfen und von dem Pfleger Rechnung abnehmen würden. Auch sollte jeder Bote heimbringen, dassder Custor von Pfäfers nach dem Tode des Abtes eigenmächtig eine Pfrund verliehen habe und ob man das gelten lassen wolle oder nicht. . Die Schwester des Abtes, Gertrud von Hörnlingen, erklärte erst 1512, dass sie um die Ansprüche ihres Bruders wegen vom Kloster befriedigt sei.
Das jüngere Nekrologium sagt von ihm: «pro liberate juribusque conservandis mille passus est persecutiones».
Auf Abt Melchiors Befehl schrieb der Notar Vitus Zeller aus Überlingen 1495 ein Urbar. Ebenso liess Abt Melchior 1498 ein Urkundenbuch anlegen, das uns aber nur mehr in Kopien des 17. und 18. Jahrhunderts erhalten ist.