Russinger, Johann Jakob (Personen\Pfäfers, Äbte)

 

Grunddaten

ThesaurusPersonen
BezeichnungRussinger, Johann Jakob
Beschreibung
QuelleRudolf HENGGELER, Professbuch der Benediktinerabteien Pfäfers, Rheinau, Fischingen, Zug 1932 (Monasticon-Benedictinum Helvetiae 2).
 

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Informationsbereich

Biographie:Er war von Rapperswil. Johann Jakob Russinger war vor seiner Wahl Dekan des Gotteshauses gewesen. Als solcher hatte er den Bau des neuen Abteigebäudes geleitet, wie aus einem Eintrag des Nekrologiums über die Grundsteinlegung hervorgeht: «17. Juni. Illa die quae erat 6a feria Dominicae infra octavas Corporis Christi Anno Incarnationis Dominicae MD17 primo in fundo posuere lapidem domus Abbatialis novae: Venerabilis Dns Johannes Jacobus Russinger, hujus Monrii Decanus et Dns Sixtus Otho S. Euortii plebanus ac Reverendissimi in Chro Patris et Dni D. Wilhelmi de Fulach tunc temporis Abbatis cancellarius et scriba: praesentibus pluribus aliis scilicet Petro Rusch de Ragaz, rerum domesticarum provisore et Nicolao Spangolf Monrii nostri Architriclino, qui omnibus eadem hora scilicet sexta post meridiem deditharum rerum ad Iongaevam memoriam».
Über seine Wahl, die am 11. Juli stattfand, heisst es im ältesten Nekrologium von gleichzeitiger Hand: «Hac ipsa die Anno Chri MCCCCCXVII omnium consensu jn Abbatem electus est Rds Dominus Johannes Jacobus Russinger antea Decanus: vir certe mira virtute decoratus hic inceptam domum Abbatialem consumavit et in Dominica post Jacobi confirmationem Episcopi Curiensis necnon et Abbatiatus jnsignia accepit».
Schon am 8. Februar 1520 hiess es von diesem Abte, dass er übel haushalte; da schon lange Zeit zu Pfäfers keine Rechnung mehr abverlangt worden sei, möchte auf einem nächsten Tage festgesetzt werden, wann und durch welche Orte Rechnung abgenommen werden solle. Am 5. März 1520 wurden Zürich und Glarus beauftragt, durch ihre Boten im Verein mit dem jetzigen Landvogt in Sargans am Sonntag Misericordia (22. April) die Rechnung abzunehmen.
Nach Leu verhalf er 1521 zu einem Bündnis zwischen Franz I. von Frankreich und den Eidgenossen und erhielt deswegen von 1524-1541 eine Pension. 1527 verkaufte er die Zehnten zu Flims und Schanfigg, die Collatur und Zehnten zu Igis und die Rechte des Gotteshauses zu Rüti.
Abt Johann Jakob war mit Zwingli eng befreundet. Wohl darum finden wir Zwingli unter den Schiedsrichtern, die am 10. Dezember 1520 im Schlosse Pfäffikon einen Streit des Abtes und der Pfarrgenossen von Tuggen mit den Leuten von Reichenburg schlichten halfen. Schon 1523 (24. März) gibt sich der Abt in einem vertraulichen Briefe an den Reformator als Anhänger seiner Ideen zu erkennen und bemerkt, dass es im Sarganserland noch andere so Gesinnte habe.
Die Reformationsbewegung im St.Galler Oberlande kam wirklich zuerst auf dem, dem Kloster gehörigen Hof Quarten zum Ausbruch, wo der dortige Kaplan sich öffentlich trauen liess. Die neue Bewegung richtete sich aber bald gegen das Kloster, als den Grundherrn, indem die Bauern die Abschaffung der Zinse und Zehnten verlangten. Vorab weigerten sich die Zehntpflichtigen in der Bündt, ihren Verpflichtungen nachzukommen, wodurch das Kloster in eine schwierige Lage kam. 1526 forderte Georg Wüest von Mels die Klosterleute, indem er in jede Kirchgemeinde zwei Männer schickteund an drei Orten die Leute zur Rüstung bewog, zu einer Landsgemeinde auf, um dann das Kloster Pfäfers umzukehren und den Abt «hin weg zu richten». Die Landsgemeinde kam zustande, es wurde viel geredet, aber wenig gehandelt. Die Boten der Schirmorte erschienen, zumal sich die Bewegung auch gegen den Landvogt richtete. Es erging ein strenges Strafgericht, das Kloster konnte im Oberland seine Gefälle wieder beziehen, während es in der Bündt das Nachsehen, ja sogar noch eine Extrasteuer zu entrichten hatte.
Zürich, zu dem Bern gestossen war, stritt sich mit den übrigen katholischen Schirmorten um den Einfluss im Oberlande. Bei der durch Zürich verhängten Sperre verhielt sich jedoch das Sarganserland neutral. Abt Russinger pendelte hin und her, bis er sich schliesslich auf die Seite von Zürich stellte. Über seine anfänglich schwankende Stellung gibt uns seine Bitte an die VII Orte auf ihrem Tage in Altdorf, 26. August 1529, näheren Aufschluss. Nebst einem Schirmbrief erbittet er sichden Rat, was er zu tun habe, wenn die Zürcher, die mit Pfäfers ein Burgrecht hätten, ihm zumuten würden, Messe und Orden aufzugeben. Er bat gleichzeitig auch um Weisung, wie er sich zu den Beschwerden der Landleute betreffs Fall etc. zu verhalten habe und um Erlaubnis, aus einer untauglichen Glocke etliche «Stücklein Büchse» für die Feste Wartenstein machen zu dürfen. Überhaupt ersuchte er um Trost und Hilfe. Den Boten wurde aufgetragen, nach Baden Antwort zu bringen. 1530, 14. Februar in Baden und wiederum am 1. März ersuchte er aufs neue um einen Schirmbrief. Unterdessen trat, wie Leu berichtet, der Abt 1531 zur Neuerung über, er begab sich in den Schutz Zürichs, was die übrigen Orte sehr übel aufnahmen. Die Orte liessen durch Aeg. Tschudi Pfäfers und Wartenstein besetzen. Der Abt floh nach Chur. Laut einem Berichte von Schwyz an Luzern vom 25. November 1531 lag ein Brief des Landvogtes von Sargans des Abtes von Pfäfers wegen vor , wessen Inhalts wird nicht gesagt. Wahrscheinlichhandelte es sich um das Gesuch des Abtes, wieder in das Kloster zurückkehren zu dürfen. Auf dem Tage der 4 Waldstätte in Brunnen, 27. November 1531, wurde dem Landvogte aufgetragen, über die Güter des Gotteshauses zu wachen. Am 1. Dezember 1531 lag den in Zug versammelten V Orten ein förmliches Gesuch des Abtes um Bewilligung der Rückkehr vor, mit der Bitte, ihm zu verzeihen, ihn nicht zu strafen und ihn wieder in ihren Schirm zu nehmen. Der Ausgang der Schlacht bei Kappel hatte den wankelmütigen Mann umgestimmt. Am 16. Dezember 1531 bat der Abt aufs neue, ihn im Kloster zu belassen, er wolle den Schirmbrief Zürichs und den Freiheitsbrief herausgeben. Er bekam die Antwort, er könne verbleiben, wenn er vom geistlichen Obern absolviert werde. Auf dem Tage zu Baden, 8. Januar 1532, hielt er von neuem um einen Schirmbrief an, da ihm sonst viele nicht zehnten wollten. Endlich am 26. Februar 1532, auf einem Tage der VII Orte in Sargans, ward ihm ein Schirmbrief bewilligt. Die Rechnungsprüfungwar zur Zufriedenheit der Orte ausgefallen. Sie verordneten, dass ein Inventar aufgenommen werde, das im Schloss Sargans aufbewahrt werden sollte. Ohne Erlaubnis der Schirmorte dürfe der Abt nichts veräussern. Der Abt wurde 1532, 14. April, durch Nuntius Filonardi und am 1. April 1533 von Weihbischof Stephan von Chur von der Apostasie absolviert. Aber eine Besserung trat nicht ein, denn am 21. Januar 1533 ward den Boten in Baden heimzubringen aufgetragen, wie der Abt von Pfäfers keine Messe lese, die priesterliche Würde nicht annehmen und überhaupt nichts tun wolle, was er verheissen habe. Am 12. Mai lag eine Antwort des Abtes auf die erhobenen Anschuldigungen vor, doch wurde nichts Weiteres beschlossen.
Nach Leu gaben die Orte 1535 eine Lehenordnung für das Kloster, Schwyz und Glarus gaben dem Kloster 1539 einen Schirmbrief wegen seinen Rechten zu Quarten. Auch sonst halfen die Orte dem Kloster zu seinen Rechten, so 1535 wegen einer neuen Rheinbrücke in Ragaz, 1543 wegen dem Zehntrecht zu Maienfeld.
Unter diesem Abte wurden 1523 Verhandlungen über die Trennung der Pfarrei Quarten von Wallenstadt geführt; 1528 erhielt Valens einen eigenen Pfarrer. In den Stiftspfarreien selbst begünstigte er die Einführung der neuen Lehre, nach dem Siege von Kappel sorgten die Katholiken für die Wiedereinführung des alten Glaubens. - Abt Johann Jakob liess 1543 auch einen bequemeren Weg mit einer vielbewunderten Brücke nach dem Bade anlegen. Das jüngere Nekrologium hebt eigens hervor: «Autor fuit admirandi illius artificialis pontis ad antiquas Thermas Fabarinas».
Das alte Nekrologium vermerkt seinen Tod zum 9. März: «Cum denique (ut vulgo dicitur) Mors ultima linea rerum, cujus vaeh memoria dira, id quod haud infitiatur Religiosissimo jn Christo Domino ac Domino Johanni Jacobo Russingio Rapperswylensi Abbatis hujus Monasterii, qui cum post obitum reverendissimi Abbatis Wilhelmi de Fulach, primus Abbatis officio Anno 1517 rite subordinatus quasi funditus aedes Abbatialesde novo aedificari fecit. Deinde cum nullibi adhuc ad thermas Fabarinas tutus descensus adesset, idem viam securiorem haud longe a Villa Valens distans ad immane Baratrum ponte artificioso sumptuosoque oneratis passandis equis traici curavit. Postea etiam in Villa Ragatz aliam domum Monasterio dedicatam construxit. Tandem honestus imprimisque laudatus hic Princeps religione, virtute, ingenio morumque celebris cum 32 annis frequenti praediorum aliarumque divitiarum acumulatione regnasset, Religiosamque Confraternitatem Capituli Sublangarensis medio floreno causa memoriae dotassetannuatim senio confectus fata dedere diem, Expiravitque die nona Mensis Marcij Ao nativitatis 1549 Templi quem Fabariani Abbatem suum (piae memoriae) chorus omnis subditique ac Heinricus Stapfer Notarius Imperialis merito deplorant. Cuius anima aethereis vescatur auris ac requiescat in pace».
Über seinen Bruder Georg, der ebenfalls Konventuale von Pfäfers war und der 1540 starb s.: die Kapitularen von Pfäfers1500-1838.
Bruschius in seiner Chronologia Monasteriorum, der 1548 unter diesem Abte in Pfäfers sehr gute Aufnahme gefunden hat, ist darum auch des Lobes voll über Abt Johannes Jakob, von dem er sagt, dass er ein «vir humanissimus, sed admodum afflicta valetudine» gewesen sei.
Diese Kränklichkeit des Abtes hatte schon 1541 den Abgesandten der VII Orte Anlass zu denken gegeben. Der Abt habe grosse Kapitalien beisammen, man wisse nicht, wann er sterbe, überdies habe er eine Metze bei sich, und sein Schreiber sei sehr anmassend und mehr für sich besorgt. Daher solle der Landvogt von Sargans hingehen und alles sich zeigen lassen; für den Fall, dass der Abt stürbe, solle er Barschaft, Silbergeschirr und Urbarien zu Handen nehmen, um Schaden zu verhüten. Dem Konvent soll er dies anzeigen und heimbringen, was zu tun, wenn der Abt die Auskunft verweigere, ebenso ob man den Schreiber, «der ein stolzer Geselle und gegen die Armen hart» sei, entlassen wolle. - Im Miscellaneaband XXVII. des Pfäferser Archivs findet sich noch ein eigenhändiges ärztliches Gutachten des Theophrast Parazelsus für «meinen gnädigen Herrn» Abt Johann Jakob von 1535. Das unter ihm aufgestellte Landrechtsbuch mit dem Mannzucht-Rodel von 1523 ist enthalten in Nr. 30 des Pfäferser Archivs. Ein für Maienfeld 1524 und wiederum 1536 geschriebenes Urbar findet sich in Nr.42 (Pg. Fol. 101 Bll.).