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Todesdatum: | 01.11.1584 |
Biographie: | Er war von Rapperswil. Nach der Wahl des neuen Prälaten wurden von den Orten folgende Punkte beschlossen und Abt und Konvent zugestellt: «1. Der Abt soll als würdiger Hirt dem Kloster in aller Gottesfurcht sowohl in Beziehung auf die Regel und den Gottesdienst, als bezüglich der Verwaltung vorstehen und soll dem Landvogt und dem Landschreiber jährlich Rechnung ablegen, bis die VII Orte als Schirmherren ihm dieses wegen guter Verwaltung erlassen. 2. Wenn sich zeigen sollte, dass er übel haushalte, oder dass er ein ärgerlich üppig Leben führe, Dirnen halte oder dem Konvent solches gestatte, oder den Gottesdienst nicht gemäss der Regel besorge, so sollen die VII Orte das Recht haben, ihn abzusetzen und einen andern zu erwählen. 3. Der Abt soll allen Aufwand mit Pferden, überflüssiger Dienerschaft, unnöthigen Gastereien u. dergl. vermeiden, nicht mehr als drei Reitpferde halten, treue, sparsame Diener anstellen und im Kloster, nicht aber zu Ragaz wohnen, damit er seinen Convent beaufsichtigen könne; Metzen und leichtfertige Dirnen soll er im Kloster nicht dulden; bei Einsammlung der Früchte, des Weins und Korns jedoch und bei andern Geschäften darf er zu Ragaz sein, so lange sein Aufenthalt daselbst nötig ist. 4. Zur Vermeidung der grossen Unkosten, die bisher wegen getrennter Haushaltung entstanden, soll in Zukunft der Abt und der Convent an einem Tisch essen oder wenigstens in einem Zimmer. 5. Um des Abtes Verwaltung besser beurteilen zu können, soll ihm der Landschreiber behülflich sein, die Einkünfte des Klosters und die Exstanzen zu verzeichnen, ebenso die Schulden inner- und ausserhalb des Lands, ferner die ausstehenden Zinsen, endlich die Barschaft, den Viehstand, Hausrat, sowie die Vorräte an Wein, Korn, Fleisch, Mulchen u. dergl. 6. Der Abt soll so wirtschaften, dass er in Zukunft die jährlichen Zinsen bestreiten und die Schulden abbezahlen kann; er darf weder grosse Bauten vornehmen, noch Güter kaufen oder Geld auf das Kloster aufnehmen ohne Wissen und Willendes Landvogts und Landschreibers. 7. Der Landvogt und Landschreiber sollen alle Monate einmal das Kloster besuchen, um sich zu überzeugen, wie der Abt sich halte; sie sollen Vollmacht haben, die Amtsleute und Diener bei Eiden zu ermahnen, getreuen Bericht zu geben; wenn sie einen Fehler finden, sollen sie es dem Abte anzeigen und auch die VII Orte davon in Kenntnis setzen; eine Abschrift der Vermögensbereinigung soll in das Schloss zu Sargans gelegt werden. 8. Der Landschreiber soll bei allen Badrechnungen und wichtigen Geschäften, bei namhaften Einkäufen und Verkäufen von Wein, Ochsen usw. zugegen sein; er soll überhaupt die Verwaltung beaufsichtigen und über alles Bericht erstatten bei seiner Eidespflicht.» Bereits am 8. November lief auf dem Tage der V katholischen Orte in Küssnacht Klage ein wegen schlechter Verwaltung. Der neu erwählte Landvogt Ulrich Dulliker von Luzern erhielt darum den Auftrag, genau nachzusehen. Aus seinem Bericht, der auf der Tagsatzung in Baden, 1. Juli 1576, einlief, ergab sich, dass das Kloster 17'000 Gulden Schulden habe; der Landvogt schlug darum vor, man möchte erlauben, einige Güter zu veräussern, was auch geschah. Die Lage scheint sich aber nicht viel gebessert zu haben, weshalb auf der Konferenz der V katholischen Orte in Luzern, den 13. August 1577, Landamann Gasser von Schwyz und Hauptmann von Flüe aus Unterwalden abgeordnet wurden, um über die Zustände in Pfäfers genaue Erkundigungen einzuziehen, da darüber von Seite des Abtes und Dekans, des Hofmeisters und Landschreibers widersprechende Berichte eingegangen waren. Diese berichteten denn auch auf der Tagsatzung in Baden, 2. September, wie das Kloster in Schulden geraten sei. Abt Russinger habe alle Barschaft und Kostbarkeiten mit sich fortgenommen und sich später wieder auf Kosten des Klosters eingekauft; ferner seien innerhalb 12 Jahren sechs Äbte erwählt worden, was das Kloster über 6000 Kronen gekostet habe; ferner müsse sich der Abt jedesmal wegen der Benediction mit demBischof von Chur, dem die Früchte des ersten Jahres gehören, abfinden; man möchte sich daher mit dem Bischof verständigen. Auf der Konferenz der fünf Orte in Baden, den 13. Oktober 1577, lief Bericht ein, der Abt sei an Kindesstatt gekommen, man möchte deshalb den Dekan Wilhelm Schädler zum Verweser und Schaffner des Gotteshauses ernennen. Schon am 6. August 1576 hatte man in Luzern beschlossen, den Abt von St.Gallen ersuchen zu lassen, er möchte einen tauglichen Priester aus seinem Konvent zur Überwachung des Gottesdienstes und Führung der Verwaltung in Pfäfers hergeben. Daraus wurde aber offenbar nichts. Am 12. Januar 1578 ordnete man nochmals die beiden obgenannten Gesandten, Gasser und von Flüe, nach Pfäfers ab. Auf deren Bericht hin wurden am 13. Mai 1573 Abt, Dekan, Hofmeister und Landschreiber auf die nächste Jahresrechnung nach Baden zitiert. Zwischen Abt und Dekan hatten sich nämlich arge Streitigkeiten ergeben. Man verklagte sich gegenseitig vor den Obern. Auf der Jahresrechnung zu Baden, 8. Juni, wurde sodann erkannt, der Dekan soll seine Stellung im Kloster aufgeben, an dasselbe fürder keine Ansprüche mehr erheben, der Abt aber solle ihm die Propstei und Pfarrei Sankt Leonhard übergeben, sorgen, dass er dort ein anständiges Auskommen habe, und ihm alles wieder herausgeben, was er ins Gotteshaus gebracht habe. Aber auch in der Folge gaben sich noch Anstände mit Dekan Schädler, für den Luzern Partei ergriff. Auch die Besetzung der Hofmeisterstelle gab zu weitern Reibereien Anlass. Die Zustände im Kloster wurden immer unhaltbarer, und so verlangte Nuntius Bonhomini von den katholischen Orten (13. Juli 1580), man möchte die Verwaltung des Klosters, um das es so jämmerlich stehe, einem geeigneten Geistlichen übergeben. Nuntius Bonhomini kam am 11. November, abends, selber nach Pfäfers. In einem Schreiben vom folgenden Tage an den Kardinal von Como berichtet er über die traurigen Zustände im Kloster; der Abt sei seit 13 Jahren ein Concubinarier und schlechter Verwalter dazu, deshalb habe er einen Laien als Hofmeister neben sich. Er möchte den Abt absetzen, jedoch im Einverständnis mit den Schirmorten, deshalb erbittet er sich die nötigen Fakultäten. Es sei dies um so leichter, als der jetzige Abt vom Bischof von Chur nie bestätigt worden sei; freilich komme es auf die Schirmorte an, unter denen sich Glarus und Zürich befinden. Am gleichen Tage schrieb Bonhomini auch an Kardinal Borromäus. Der Bericht enthält ungefähr das gleiche wie jener an den Kardinal von Como, doch wird noch beigefügt; dass neben dem Abte noch vier Mönche im Kloster seien. An eine Umwandlung des Klosters in ein Seminar oder Kolleg sei nicht zu denken, da der Platz dafür nicht geeignet und der Widerspruch der regierenden Orte zu befürchten sei. Der Kardinal von Como antwortete Bonhomini am 26. Dezember 1579, dass die Beobachtung des Rechtsganges notwendig sei. Der Abt sei wie andere Fehlbare zu behandeln, vorerst solle man auf Abschaffung des Konkubinats dringen undihm einen Adjunkten in den weltlichen Geschäften geben, und zwar alles im Einverständnis mit den Schirmorten. Helfe das nicht, so könne schärfer vorgegangen werden. In seinem Schreiben an die Gesandten der VII katholischen Orte in Baden vom 24. Juni 1530 legte der Nuntius den Boten sehr ans Herz, endlich Ordnung in Pfäfers zu schaffen. Diese sprachen ihm den Wunsch aus, er möchte die Herstellung der Ordnung in Pfäfers (wie auch in Tänikon und Wettingen) an die Hand nehmen. Bonhomini kam im Einverständnis mit den katholischen Orten zur Überzeugung, dass ein tüchtiger auswärtiger Ordensmann nach Pfäfers zu berufen sei, der dort einige Jahre die Verwaltung führe. Darum fragte er den Abt von St.Gallen an , ob er einen solchen Ordensmann zur Verfügung habe; er wollte sich aber auch noch in Einsiedeln erkundigen. Am 4. Juli 1580 befand sich Bonhomini wieder in Pfäfers, nachdem er vorher Einsiedeln besucht hatte. Am gleichen Tage schrieb er an die V katholischen Orte, dass es in Pfäfersin weltlicher und geistlicher Hinsicht sehr schlecht stehe; der Hofmeister halte sehr schlecht Haus, der Abt sei ganz unwürdig, der Dekan, Markus Kirchmeier, nicht so schlimm, wie man in Baden sagte, freilich sei er zu jung und zur Verwaltung untauglich. Die Verwaltung müsse einem Auswärtigen übertragen werden; den Mann dazu habe er bereits gefunden, sie möchten ihn nur gehörig in seinem Vorgehen unterstützen und ihm kein Hindernis in den Weg legen, sonst sei dem Kloster nicht mehr zu helfen ; den Namen des neuen Verwalters nennt er nicht, gemeint ist aber Johann Heider aus dem Stifte Einsiedeln, wie gleich zu sehen; am nämlichen Tage schrieb Bonhomini auch an Landvogt Daniel Dettling von Schwyz und Landschreiber Melchior Bussi von Glarus in Sargans und sagt ihnen, dass seine Wahl auf denselben Mann gefallen sei, den sie wünschten. Am 22. Juli 1580 schrieb Bonhomini an den Landvogt in Sargans, er werde in bezug auf die Verwaltung des Klosters Pfäfers die nächsteTagsatzung abwarten.Erselber werde nach Luzern gehen und dort zu erlangen suchen, dass der jetzige Hofmeister weggeschickt und dass der Statthalter von Pfäffikon (der ihn in diesen Tagen nach Chur begleitete) dorthin geschickt werde. Am 3. August schrieb er von Luzern aus selber an Heider und teilt ihm mit, dass sein Vorschlag Gefallen gefunden und dass er ihn, wenn die einzelnen Orte darum einberichtet hätten, vorschlagen werde; er hofft, er werde die Berufung annehmen. Bereits am 4. August übertrug er ihm auf Ersuchen der Herren von Luzern, die der Zustimmung der andern Orte sicher seien, die Verwaltung der Abtei Pfäfers. Sobald die Tagsatzung der katholischen Orte in Luzern die Zustimmung gegeben habe, soll er kraft des Gehorsams nach Pfäfers gehen, wo er die auf ihn gesetzten Hoffnungen erfüllen möge. Er solle die Einsiedler Dekrete mitnehmen und sie auch in Pfäfers durchführen. Die katholischen Orte beschlossen am 24. August, dass Schwyz den Statthalter von Pfäffikon bestimmen möge, dem Rufe desNuntius Folge zu leisten. Auf einem Tage in Pfäfers, den 13. September 1580, wird Johannes Heider zum Verwalter des Klosters in geistlichen und weltlichen Dingen eingesetzt; dem Abt und Dekan wird befohlen, ihm in allen Dingen gehorsam zu sein, sonst würden sie bestraft. Der Hofmeister wurde entlassen. Darüber drückte der Nuntius den Herren von Luzern am 21. September seine Genugtuung aus , ebenso an die V Orte und den Schwyzern noch im besondern in einem Schreiben vom folgenden Tage. Dem Kardinal von Como erstattete er am 23. September über seinen Erfolg in der Pfäferser Angelegenheit Bericht. Schon am 19. Dezember konnte der Nuntius von Freiburg aus den V Orten seine Genugtuung über den günstigen Fortgang der Reform in Pfäfers melden , denn Heider hatte wahrscheinlich bereits im Oktober die Verwaltung von Pfäfers übernommen, wie aus dem Briefe Bonhominis vom 7. November an ihn hervorgeht. Am 26. November 1580 besuchte er ihn in Pfäfers und firmte daselbst. Abt Bartholomäus überlebte seine «Bevormundung» um vier Jahre. Er starb am 1. November 1584. Das jüngere Nekrologium setzt seinen Todestag irrig auf den 1. November 1587, wohl deswegen, weil er erst in diesem Jahre einen Nachfolger erhielt. |
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