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Todesdatum: | 11.06.1696 |
Biographie: | Er war von Flums. Sein Vater war Landammann und Hauptmann Heinrich Zink. Profess 15. Januar 1637 (der Monat fehlt zwar in der Professformel, doch wird er zugleich mit den andern Professen dieses Jahres sein Gelübde abgelegt haben). Für das Subdiakonat erhielt er am 12. Dezember 1641 die Demissorialien; Diakon 14. Juni 1642; Priester 24. September 1644. Nach Leu veräusserte der Abt 1650 alle Lehen und Rechte zu Igis, 1652 die Kollatur, den grossen und kleinen Zehnten zu Tuggen, 1659 desgleichen jene zu Maienfeld. 1652 schloss er zudem ein für das Stift nachteiliges Übereinkommen mit dem Bischof von Chur. Seine schlechte Wirtschaft machte bald viel Aufsehen, wie noch erhaltene Briefe von P. Ulrich Büssi an P. Karl Widmer u. a. von 1650 bis 1655 bezeugen. Daher griffen die Äbte der Benediktinerkongregation ein. 1661 schickten sie P. Anton Kiefer von Beinwil als Dekan, P. Joachim Müller aus St. Gallen als Administrator und Ökonom, denen man P. Bonaventura Schreiber aus Muri als Gehilfenbeigab. Sie sollten die innere und äussere Reform des Stiftes in die Wege leiten. Aber die drei kamen nach Suiter unter sich selber nicht aus, und so übernahm Muri allein die Reform unter Führung des P. Fridolin Summerer, der später Abt von Muri wurde. Aus Muri wirkten ferner P. Bonifaz Weber, Anselm Weissenbach und P. Maurus Keller. Um das Unglück voll zu machen, brannte am 19. Oktober 1665, gerade als man das Namensfest des Abtes feierte, das Kloster nieder. Dabei ging auch die Bibliothek zugrunde. Schon 1664 hatten die in Muri versammelten Äbte Abt Justus nahe gelegt, zu resignieren; aber er wollte es lieber auf einen Prozess ankommen lassen. Es wurde eine Visitation durch die Äbte von Sankt Gallen und Muri, unter Beiziehung des Domdekans von Chur angeordnet, die am 22. Oktober stattfand. Die Schulden des Gotteshauses betrugen laut dem Ergebnis dieser Visitation 21'149 fI. Der Abt wurde aufgefordert, sich über seine Verwaltung zu verantworten, und ihm zu diesem Zwecke Chorherr Ludwig Düringer von Luzern beigegeben. Der Abt verteidigte sich vor den Äbten und dem Nuntius in Muri. Da der Abt von Pfäfers den Prozess nicht weiterführen wollte, aber sich auch weigerte, die vorgeschlagenen Mittel anzuwenden und so die Äbte und der Nuntius nichts anfangen konnten, beschloss man, nach Rom zu gelangen, damit von dort aus dem Nuntius der Auftrag erteilt würde, die Sache zu Ende zu führen. Jede Appellation sollte verboten werden, der hohen Kosten wegen, die das Kloster nicht aufbringen könne. Der Abt von Pfäfers sollte indessen an einem bestimmten Ort sich aufhalten müssen. Als die Äbte auseinander gegangen waren, übergab Abt Justus dem Abt von Muri eine Appellationsschrift an Rom, die aber weder der Nuntius noch der Abt annahm. Er sollte vorderhand in Muri bleiben. Doch gab der Abt vor, nach Einsiedeln gehen zu wollen, blieb aber in Zug, wo er sich der Hilfe dieses Ortes versichern wollte. Der Nuntius zitierte ihn zu sich, aber der Abt gehorchte nicht, sondern ging nach Glarus, um auch hier Hilfe zu suchen. Dann ging er nach Sargans, Ragaz und Chur. Hier erneuerte er seine Appellation. Der spanische Gesandte und die Domherren bewogen ihn, sich dem Nuntius zu stellen. In Pfäfers weilte damals P. Fridolin Summerer als Administrator. Der Nuntius belegte ihn mit Zensuren und beauftragte mit deren Ausführung den Generalvikar von Chur. Mit diesem reiste er nun gegen Luzern, weigerte sich aber, vor dem Nuntius zu erscheinen, bevor ihm dieser schriftlich volle Sicherheit zugesichert habe. Er hielt sich indessen in Küssnacht auf, wo er mit den Schwyzern verhandelte. Endlich begab er sich nach Luzern und erhielt die Lösung von der Suspension, vorausgesetzt, dass er sich den Verfügungen der Äbte unterwerfe. Er begab sich nach Einsiedeln, wo ihm Abt Augustin Reding den Beschluss der Äbte eröffnete und von wo er am 15. Januar 1665 wieder nach Pfäfers zurückkehrte. Als er aber den gegebenen Vorschriften nicht nachkam, ersuchte der Nuntius am 26. Juni die Visitatoren, dass sie die früher über den Abt verhängte Suspension erneuern sollen, wenn er sich nicht bessere. Er verteidigte sich dem Nuntius gegenüber, kam aber im weitern den Beschlüssen der Äbte nicht nach, so dass ihn der Nuntius neuerdings ermahnen musste. Nun ging der Abt nach Konstanz und leitete hier gegen den Nuntius und die Kongregation einen Prozess ein, zu dessen Führung er über ein Jahr in Konstanz blieb. Dabei half ihm ein Dominikaner. Unterdessen setzten sich aber die Patres in Pfäfers mit dem Abte in Verbindung und baten ihn, um grössere Kosten zu vermeiden, zurückzukehren; sie versprachen ihm, für ihn einstehen zu wollen. So kehrte der Abt zurück. Damals nahmen sich auch die Orte kräftig der Zustände in Pfäfers an. Es sollte an den Papst geschrieben werden, damit dieser durch die Nuntiatur Ordnung schaffen lasse; ebenso wurden die Äbte aufgefordert, ihrerseits alles zu tun, um die Lage zu bessern. Abt Justus selber wurde ermahnt, sich gehorsam zu zeigen. Als noch weitere schlimme Nachrichten über die Zustände im Kloster eingingen, beauftragten die Orte den Landeshofmeister Fidel von Thurn, die Absetzung und Ersetzung des Prälaten beim Papste, bei Kardinal Rospiglioso und Nuntius Aquaviva zu betreiben. Das mochte den Prälaten zur Rückkehr mitbestimmen. Heimgekehrt, hatte Abt Justus nichts Eiligeres zu tun, als hinter dem Rücken seiner Konventualen sich mit den Äbten in Verbindung zu setzen und sie aufzufordern, dass sie einige seiner Patres in ihre Klöster aufnehmen würden, was auch, wenn auch nur für kurze Zeit, geschah. Die Patres aus Muri waren 1668 heimgekehrt. Dafür kamen nun aus dem Stifte St.Gallen P. Antonin Beroldingen als Dekan, P. Bonaventura Reding als Subprior und P. Gall Schindler. Alles liess sich gut an. P. Antonin begann den Neubau des Klosters, zu dem Abt Justus am 8. August 1672 den Grundstein legte. (1673 erfolgte beim Kloster im Beisein des ganzen Konventes der Guss der grossen Glocke durch Meister Nikolaus Hempel aus Chur.) 1674 konnte der Neubau teilweise bezogen werden. 1676 aber entstand neue Zwietracht. Der Abt gab vor, einige hätten ihn durch Gift aus dem Wege schaffen wollen. Er liess sich in keiner Weise von diesem Gedanken abbringen. Daher legten ihm einige Patres nahe, er möchte resignieren. Die Sache kam endlich vor die Visitatoren und den Nuntius. Auf der Äbteversammlung in Muri (18. Dezember 1676) wurde unter dem Vorsitze des Nuntius der Abt zur Resignation gezwungen. Doch wurde die Sache geheimgehalten bis zum 6. März 1677. Da erschienen die Äbte von Einsiedeln und Muri in Begleitung des Sekretärs der Nuntiatur in Pfäfers und eröffneten dem Kapitel die Resignation des Abtes. Die Bedingungen, die derselbe gestellt hatte, wurden angenommen. Er behielt das Amtshaus in Rapperswil zur Nutzniessung, bekam eine Pension von jährlich 100 Dukaten, 3 Lägel Wein und genügend Getreide für Brot und Mehl. Am 18. Mai 1677 bat er das Kapitel, ihm eine bestimmte Menge Getreide, nämlich 8 Säcke, jährlich auszuliefern,auf was man einging. Den Gebrauch der Pontifikalien behielt er bei. Abt Justus starb am 11. Juni 1696, «nemine lugente», wie das Nekrologium sagt. Nach demselben Verfasser soll er 44'950 fl. Schulden hinterlassen haben, als er abgesetzt wurde. Kein Abt verschleuderte das Klostergut so wie er, weshalb man ihn auch den Verwüster der Ökonomie nannte. Suiter beginnt die Geschichte der Regierungszeit dieses Abtes mit den Worten: «Iam incipiunt mysteria regnante hoc Abbate, abhorret vero calamus illa hic describere, licet tamen nihil sit, quo Abbatem hunc carpere possim quoad bonos mores, plura sunt quae arguunt illum quoad oeconomiam ita, ut iure melius dici possit filius prodigus, quam sedulus paterfamilias, ut ex actis patebit». |
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