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Biographie: | Im Pfäferser Archiv (Pf. U.A. III., 19a, Nr. 6) findet sich ein Brief eines Johannes Henricus Confrater Monachus Monasterii Fabariensis an Landammann Aegidius Tschudi von Glarus vom 16. Dezember 1567 (nur Kopie). Darin bittet er «nit allein für sich, sondern auch für all seine Conventbrüder und Herren», damit man dem Kloster die althergebrachten Rechte bei Besetzung der Abtei lassen möge. Da wir sonst von keinem Johann Heinrich Tschudi (der Geschlechtsname findet sich zwar nur a tergo in Klammer, also vom Kopisten) hören, so muss es sich entweder um einen unbekannten Mönch dieses Namens handeln, was kaum anzunehmen ist, oder aber es kann der Geschlechtsname nicht stimmen. Es wäre an Heinrich Weidmann zu denken. Da die Konventualen damals noch nicht ihren Namen wechselten, ist an eine Identität zwischen Fridolin Tschudi und Johann Heinrich Tschudi kaum zu denken. |
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