Angaben zur Identifikation |
Signatur: | StiASG, Urk. KKK4 Nr. 9 |
Entstehungszeitraum: | 1551 |
Titel: | Wegen deß holtzhaws, so die Helffenschwyler in deß gottshauß eigen wald haben, Hochreihn genandt, seind alle heüsßer und hooffstatten beschriben, die desßen grosß sein sollen und keine andere anstösß oder heüsßer gebawen werden ohne consens eines herren; 2. soll jedem brenholtz gezeigt werden und wehr darüber thette, soll umb 5 lb. d. gestrafft werden; soll auch jeder schuldig sein dem anderen bei dem eydt anzuegeben. Deest. N.B: die als fehlend bezeichneten dokumente, welche fast sammtlich den wald Hochrain betreffen, dürften sich ganz sicher in dem kaßa-zimmer des administrationsraths vorfinden, wohin sie seiner zeit, bei anlaß der stifts-liquidation mögen verabfolgt werden seyn |
Stufe: | Dokument |
Archivalienart: | Urkunde |
|
Angaben zur Benutzung |
Sprache: | Deutsch |
|
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=65307 |
|
Social Media |
Weiterempfehlen | |
|