StiAPf, I. 9. l. Nr. 6 Urkundliche Beweise für das Recht von Pfäfers auf den Brandiser Zehnten in Fläsch (1699.02-)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiAPf, I. 9. l. Nr. 6
Entstehungszeitraum:nach 02.1699
Entstehungszeitraum, Anm.:Das Aktenstück enthält Verweise auf einzelne Jahre im Zeitraum 1430 bis 1699
Titel:Urkundliche Beweise für das Recht von Pfäfers auf den Brandiser Zehnten in Fläsch
Stufe:Dokument
Archivalienart:Akte/Dokument
Frühere Signaturen:StiAPf, Urk. 10.06.1430; Aktenverzeichnis Nr. 539; Wegelin Nr. 451a

Angaben zu Inhalt und Struktur

Material:Papier
Umfang:4 fol.; gebunden

Angaben zur Benutzung

Sprache:Latein und Deutsch
Physische Beschaffenheit:Die Seiten sind zu einem Heft zusammengeklebt. Spuren einer Restauration sind sichtbar: Ein Riss wurde durch einen aufgeklebten Papierstreifen repariert.

Angaben zu verwandtem Material

Verwandtes Material:StiAPf, Urk. 10.06.1430
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
StiAPf, Urk. 10.06.1430 Graf Friedrich von Toggenburg verspricht seinen Oheimen den Brüdern Heinrich und Friedrich, Dekan und Sänger zu Strassburg, und Hans von Hewen, dass der ihm aufgegebene Kirchensatz und Zehnten Maienfeld wieder an sie zurückfallen soll, wenn er nicht eine Stiftung mache, 143
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=18621
 

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