StiASG, Urk. CC4 J1 Die Gemeinde Henau und Weier sollen beide das Trattrecht, wie von Alter her, haben. Bei Schäden sollen sie sich nach rit... (1473.06.18)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. CC4 J1
Entstehungszeitraum:18.06.1473
Titel:Die Gemeinde Henau und Weier sollen beide das Trattrecht, wie von Alter her, haben. Bei Schäden sollen sie sich nach ritterlicher Ermässigung einigen
Findmitteleintrag:Spruchbrieff zwüschen dennen von Hennaw und Weyern, das sie tritt und tratt gegen einanderen brauchen sollen, wie von alten hero; wann aber ein schaden geschehete, solle solcher nach ritterlicher ermäsßigung abgetragen werden
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Ausfertigung
Material:Pergament
Format B x H (cm):30,6 x 21,8
Siegelbeschreibung:Siegel fehlt

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=31993
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr
Online Archivkatalog des Stiftsarchivs St.Gallen