StiASG, Urk. X1 F3a Gütlicher Spruch von Abt Ulrich Rösch zwischen dem Kirchherrn Hans Hören von Gossau und Rudolf Giel von Glattburg, dass ... (1467.03.06)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. X1 F3a
Entstehungszeitraum:06.03.1467
Titel:Gütlicher Spruch von Abt Ulrich Rösch zwischen dem Kirchherrn Hans Hören von Gossau und Rudolf Giel von Glattburg, dass die Herrschaft zur Pfarrei Gossau gehört und die Bewohner den Futterhafer zu entrichten haben und Giel von Glattburg für das Schloss jährlich vier Schilling Pfennig zu zahlen hat; diesen Zins könnte Giel jedoch mit 4 Gulden ablösen und auch der kleine Zehnt auf den Schlossgütern wird erlassen
Findmitteleintrag:Güettlicher spruch von abt Ulrich außgangen zwüschen Hanß Hören kirchherrn zu Gosßauw und Ruodolff Gielen von Glattburg, das die herrschaft nacher Gosßauw pfärrich, auch die lüeth den fuetterhaaber zue geben schuldig, wie in gleichem er Giel 4 ß. d. von dem schlosß Glattburg jährlichen zinß; doch könne er solche mit 4 lb. ablösen; der praetendierte kleine zehenden aber ab einigen schlosß güetheren solle auf nachgelassen sein; in duplo
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Ausfertigung
Material:Pergament
Format B x H (cm):42,1 x 26,4
Siegler:Abt Ulrich Rösch
Siegelbeschreibung:Siegel

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=37286
 

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