StiASG, Urk. BB2 A73 Nach dem Tod von Hans Egglis Ehefrau aus der Rüti sollte ihr gesamter Besitz, nach Landesrecht, an Abt Joachim Opser fal... (1583.07.20)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. BB2 A73
Entstehungszeitraum:20.07.1583
Titel:Nach dem Tod von Hans Egglis Ehefrau aus der Rüti sollte ihr gesamter Besitz, nach Landesrecht, an Abt Joachim Opser fallen, da die Ehefrau unehelich geboren wurde und selbst keine ehelichen Kinder hinterlassen hatte. Hans Eggli stellt jedoch ebenfalls Anspruch auf den Besitz, da die beiden in einer Gütergemeinschaft gelebt haben und ihm somit ihr ganzer Besitz zustehen sollte. Zudem hätte er seine Frau in den letzten Jahren gepflegt, weswegen grosse Kosten für ihn entstanden sind. Abt Joachim Opser und Hans Eggli einigen sich dahingehend, dass Hans Eggli aus dem Erbe 250 fl. d. zahlen soll und den Rest behält
Findmitteleintrag:Güettlicher spruch kraft desßen ihro hochfürstliche gnaden Hanß Eglinß frawen auß der Rüthi (als welche unehlich gebohren und kein kinder hinder lasßen) hab und gueth zuegesprochen und zuerkhent worden; weilen aber der mann ihrentwegen vill kösten gehabt, hat er nur 250 f. bezahlen müessen, das übrige ist ihme aus gnaden geblieben
Beteiligte Personen:Rat Georg Müller von Wil, Landvogt der Grafschaft Toggenburg Heinrich Fuchs, Ammann Ulrich Büeler, genannt Bilgeri, Wolfgang Hofstetter von Wolfertswil, Georg Spitzli von Schwarzenbach
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Ausfertigung
Material:Pergament
Format B x H (cm):60,4 x 29,6
Siegler:Obmann und Schreiber Joshua Tolder
Siegelbeschreibung:Siegel in Holzkapsel

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=39375
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr
Online Archivkatalog des Stiftsarchivs St.Gallen