StiASG, Urk. EE4 K24 Georg Wolf von Rossrüti wird von der Todesstrafe durch das Schwert in Wil begnadigt und schwört Abt Franz [Gaisberg] Urf... (1519.09.28)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. EE4 K24
Entstehungszeitraum:28.09.1519
Titel:Georg Wolf von Rossrüti wird von der Todesstrafe durch das Schwert in Wil begnadigt und schwört Abt Franz [Gaisberg] Urfehde, darf jedoch keine Waffen, ausser ein abgebrochenes Beimesser, mehr tragen und nur noch kurz in das Wirtshaus gehen. Für Fluchen soll er mehrere Stunden an den Pranger gestellt werden
Findmitteleintrag:Urpfed Geörgen Wolff von Rosßrüthi, welcher weillen er den gebottnen friden mit werken gebrochen und einen hart verwundet, in gefängnuß zu Wyl gesetzt worden und verdient hette, mit dem schwerdt hingerichtet zue werden, jedoch auf grosße vorbitt ist begnadet worden, dahin, daß er fortan keine andere waffen als ein abgebrochen beimeßer trage, seine zunge niemanden nutz noch schad sei und er täglich nun niemal und nur auf kurze zeit ins wirthshaus gehen. NB für fluchen würde er übrigens etlich stunden auf an pranger gestellt
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Ausfertigung
Material:Pergament
Format B x H (cm):31,2 x 19,1
Siegler:Vogt Hans Mayer von Tobel
Siegelbeschreibung:Siegel

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=44195
 

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