StiASG, Urk. EE4 L9 Die Müller Hans und Ulrich Zimmermann von Gupfen werden in contumaciam wegen Mord an ihrem Vetter zum Tode verurteilt. I... (1539.06.12)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. EE4 L9
Entstehungszeitraum:12.06.1539
Titel:Die Müller Hans und Ulrich Zimmermann von Gupfen werden in contumaciam wegen Mord an ihrem Vetter zum Tode verurteilt. Ihr Hab und Gut wird für die entstandenen Kosten verwendet, der Rest fällt an die Ehefrauen und nächsten Erben
Findmitteleintrag:Urhtellbrieff, alß Hanß und Ulrich Zimmermann wegen entleibung ihreß vetterß in contumaciam zum todt verdambt, solle aus ihrem haab und gueth aller kosten bestritten, den ehfrauen ihr ehrechte und nächsten erben was über bleibt gekommen
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Ausfertigung
Material:Papier
Format B x H (cm):22,2 x 32,5
Siegler:Landvogt Hans German von Toggenburg
Siegelbeschreibung:Papiersiegel
Seitenzahl:4

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=44223
 

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