StiASG, Urk. HHH2 Nr. 109 Abt Pius Reher einigt sich mit der Stadt Wil, dass neue Bürger, wie von Alters her, durch den Schultheiss, den kleinen R... (1635.01.02)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. HHH2 Nr. 109
Entstehungszeitraum:02.01.1635
Titel:Abt Pius Reher einigt sich mit der Stadt Wil, dass neue Bürger, wie von Alters her, durch den Schultheiss, den kleinen Rat und den Hofammann angenommen werden sollen; das Bürgergeld wird durch den gemeinen Amtmann verrechnet; die Stadt Wil soll als Entschädigung für hohe Einkünfte dem Abt von St. Gallen 50 Taler entrichten und dafür das Schmalzhaus Entschädigung nutzen
Findmitteleintrag:Abbt Pius überkombt mit der statt, daß erstens die newe burger sollen wie von altem allein durch schultheisß, kleinen rath und hooffamman angenommen werden, daß burgergelt soll der gmeine ambtman verrechnen etc. Weilen aber die statt biß dato über gebühr eingenommen, sollen sye dem fürsten 50 thaller erstatten und dann für disßmahlen daß schmaltz hauß ohne entgeltenß deß gmeinen ambts besetzen
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Ausfertigung
Material:Pergament
Format B x H (cm):41,5 x 24,5
Siegler:Abt Pius Reher, Stadt Wil
Siegelbeschreibung:2 Siegel in Holzkapseln

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=47381
 

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