StiASG, Urk. HHH2 Nr. 111 Abt Pius Reher einigt sich mit der Stadt Wil, dass die Thurau, mit Ausnahme des Wildbanns und der Fischenzen, der Stadt ... (1639.08.18)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. HHH2 Nr. 111
Entstehungszeitraum:18.08.1639
Titel:Abt Pius Reher einigt sich mit der Stadt Wil, dass die Thurau, mit Ausnahme des Wildbanns und der Fischenzen, der Stadt Wil gehören soll
Findmitteleintrag:Abbt Pius vertragt sich mit der statt, daß die Thuraw (ausgenommen wildtpann und fischentzen) Wyl eigen sein soll, wann in der selben gebawen wurde, mit ausßeübern halben, sonder anderen ursachen wegen soll mann zehendten geben dem gottshauß. Im fahl sye aber überwachsen mit stauden und sye bawen wolten, sollen sye eß thuen mit vorwüsßen eines herren und 3 jahr lang zehendtfrei sein. Der ziegler allda gibt von dem alten einfang (weil er dem gottshaus und der statt dienet) kein zehendten im fahl er aber mehrers bawte und nit wegen ausßeüberens, soll er auch zehendten erstatten etc.
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Ausfertigung
Material:Pergament
Format B x H (cm):34,6 x 27,7
Siegler:Abt Pius Reher, Stadt Wil
Siegelbeschreibung:2 Siegel in Holzkapseln

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=47383
 

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