StiASG, Urk. J3 E11 Wilhelms von Bernhusen zu Eppishausen urteilt im Streit zwischen den Besitzern des Hofs Spitzenrüti und der Kaplaneipfrü... (1541.11.14)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. J3 E11
Entstehungszeitraum:14.11.1541
Titel:Wilhelms von Bernhusen zu Eppishausen urteilt im Streit zwischen den Besitzern des Hofs Spitzenrüti und der Kaplaneipfründe Heiligkreuz, dass alle Güter des Hofs neu beschrieben werden sollen, der jährliche Zins an die Pfarrpfründe über einen Träger geliefert werden soll und die Besitzer der Kaplaneipfründe 3 Pfund Pfennig für die Kosten bezahlen sollen
Findmitteleintrag:Güettlicher spruch zwüschen den inhaabern deß hofs Spitzenrüthi und der capploney pfrüendt zum heiligen creütz, das 1. alle stuckh und güether, so zu disßem hof gehören, neüerdingen beschreiben; 2. der jährliche zinß der gemelten pfruendt sammenthaft durch einen eignen trager gelifferet, auch 3. der herrn Cloben abgestattet und letstlichen 4. von obgesagten inhaabern der capploney pfruendt 3 fl. cösten bezahlt werden sollen
Beteiligte Personen:Wiler Statthalter Othmar Gluss und Inhaber der Kaplaneipfründe, Hans Schindeli
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Ausfertigung
Material:Pergament
Format B x H (cm):60 x 29,3
Siegelbeschreibung:Siegel fehlt

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=47670
 

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