StiASG, Urk. JJJ4 Nr. 168 Urteil des Reichsvogts Hans Semli im Streit zwischen der Stadt Wil und dem Bürger Sebastian Hug, dass letzterer zukünfti... (1553.03.02)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. JJJ4 Nr. 168
Entstehungszeitraum:02.03.1553
Titel:Urteil des Reichsvogts Hans Semli im Streit zwischen der Stadt Wil und dem Bürger Sebastian Hug, dass letzterer zukünftig nicht mehr das dortige Wirtshaus betreten darf und der Stadt Wil und dem Kloster zudem eine Urfehde schwören und eine Busse von 50 Gulden bezahlen muss
Findmitteleintrag:Vor Hans Semli, Reichsvogt zu Wil, wird im Streitfall zwischen der Stadt Wil und Sebastian Hug, Bürger daselbst, das Urteil gesprochen: Letzterer habe zeitlebens in Wil das Wirtshaus zu meiden, er solle auch seinen Tröster eine besiegelte Urkunde ausstellen, dass weder er noch seine Verwandten ferner hin Kloster, Stadt und Bürger mit Acht und Bann bedrohen wolle, er dürfe niemals Burger von Wil gegen Stadt-Eid und Stadtbuch vor fremde Gerichte um weltliche Sachen citieren, weder nach Mainz noch anders wohin. Hierüber soll er eine Urhfede ausstellen, für deren Beachtung sein und seines Trösters Vermögen haften soll. Als Busse habe er 50 Gulden zu bezahlen. Es hängt das Siegel Hans Semlis, des Reichsvogtes (P. Staerkle)
Beteiligte Personen:Stadtweibel Anton Wirt
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde
Signatur, säkularisiertes Archiv:StiASG, Urk. JJJ4 Nr. 168

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Ausfertigung
Material:Pergament
Format B x H (cm):ca. 53,5 x 54,6
Siegler:Reichsvogt Hans Semli
Siegelbeschreibung:1 Siegel in Wachsschale an Pergamentpressel

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=48083
 

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