StiASG, Urk. MM5 N33 Johannes Halder sen. und Johannes Halder, "der Sohn", bestätigen, dass Gallus Alt, Abt des Klosters St.Gallen, sie mit m... (1676.03.04)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. MM5 N33
Entstehungszeitraum:04.03.1676
Titel:Johannes Halder sen. und Johannes Halder, "der Sohn", bestätigen, dass Gallus Alt, Abt des Klosters St.Gallen, sie mit mit zwei Grundstücken und Gärten am Baderbach, "vom guet, daß Bömli [Bömmli] genandt", belehnt hat mit der Erlaubnis, die Güter zu veräussern, dem Verbot, Hausleute "der frönde" ohne Bewilligung durch das Statthalteramt zu Rorschach anzunehmen, und der Bedingung, dass sie die Güter bei Verlangen wieder abtreten und daraus an Zinsen jährlich zu Martini 3 Gulden und 36 Kreuzer an das klösterliche Statthalteramt zu Rorschach entrichten, worüber Amtsschreiber Johannes Reiner auf Bitte der Lehensleute vorliegendes Schriftstück ausstellt
Findmitteleintrag:Revers wegen 2 haußhoffstatten, so auf des gottßhaus gueth, Bömle genant, stehn, bey dem Baaderbach, von welchen geht zinß jährlich 3 f. 36 x.r.
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zum Kontext

Ort:Rorschach

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Ausfertigung
Material:Papier
Format B x H (cm):20,5 x 32
Siegelbeschreibung:nicht besiegelt
Unterschrift:Johannes Reiner, Amtsschreiber

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=50169
 

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