StiASG, Urk. OOO1 Nr. 80 Hinsichtlich der gerichtlichen Zuständigkeit der zu St. Gallen gehörenden Untertanen in Sitterdorf wird entschieden, das... (1653.01.08)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. OOO1 Nr. 80
Entstehungszeitraum:08.01.1653
Titel:Hinsichtlich der gerichtlichen Zuständigkeit der zu St. Gallen gehörenden Untertanen in Sitterdorf wird entschieden, dass neben dem Kloster St. Gallen auch die vier Schirmorte und bei Malefizangelegenheiten die zehn Orte aufgesucht werden sollen, ausserdem soll während dem Läuten der Gebetsglocken der Hut gezogen werden
Findmitteleintrag:2. Weilen in disen grichten daß exercitium religionis frey, soll der access, wann etwaß beschwehrliches einem hierwider beschehe nit benommen sein; zue ihr fürstlichen gnaden den 4 schirmb ohrten und wann es malefiz betrifft gahr die 10 ohrt umb rath zue besuechen, 3. wegen hueth abziehens zue bettgloggen (die uncatholische zue Sitterdorff klagten) lasße mann eß bewenden wie sich die underthannen erklehrt und ihr fürstliche gnaden erbotten, sye die underthanen nit zuegefahren
Beteiligte Personen:Alt Landammann Balthasar Müller von Glarus
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde
Frühere Signaturen:Cista 1, Praefect. Turg., N. 80 [Wiler Archiv]
Frühere Signatur, Barockarchiv:Cista 1, Praefect. Turg., N. 80 [Wiler Archiv]
Signatur, säkularisiertes Archiv:StiASG, Urk. OOO1 Nr. 80

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Ausfertigung
Inhalt:Libell
Material:Papier
Format B x H (cm):ca. 20,6 x 32,5
Seitenzahl:8

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=51312
 

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