Angaben zur Identifikation |
Signatur: | StiAPf, Urk. 23.11.1468 |
Entstehungszeitraum: | 23.11.1468 |
Titel: | Urteilbrief wegen hinterhaltenen Geldes für ein erkauftes Gut. Der Priester Hans Bollinger, der Ältere, hatte ein, der St. Lienharts-Kapelle zuständiges Gut dem Heini Zimmermann von Mels vormals zu kaufen gegeben, dieser aber, weil ihn Rudi Müller nicht zum Besitz desselben gelangen liess, einen Teil der Kaufsumme einstweilen zurückbehalten und zu gerichtlichen Handen hinterlegt. Der nachfolgende Pfleger von St. Lienhart, Jörg von Haimenhoven, belangte darüber den besagten Debitor vor Gericht um die Bezahlung der rückständigen Kaufsumme; wogegen jener verlangte, dass ihm vorerst das betreffende Gut nach Inhalt seines Kaufbriefs gefertigt und somit die erforderliche Währschaft des Kaufs halber durch den Pfleger geleistet werde. Hierauf ward vom Gericht mit einhelliger Sentenz auf den Eid erkannt: Es habe der Pfleger der St. Lienharts-Kapelle die gehörige Währschaft in Betreff des fraglichen Gutes, seinem eigenen Erbieten und dem Wortlaut des Kaufbriefs gemäss, eintretenden Falls zu leisten und dieselbe zu vertrösten, der Debitor aber das, von der Kaufsumme noch rückständige und beim Gericht hinterlegte Geld dem Pfleger auszurichten und ihm auch, behufs der Währschaft-Leistung, die alten Hauptbriefe wegen des Gutes zu behändigen |
Stufe: | Dokument |
Archivalienart: | Urkunde |
Frühere Signaturen: | Wegelin Nr. 657 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Überlieferungsart: | Ausfertigung |
Material: | Pergament |
Format B x H (cm): | 51 x 28,7 cm |
Siegelbeschreibung: | 1 Siegel |
Ansichtsbild: |
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Angaben zur Benutzung |
Sprache: | Deutsch |
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Angaben zu verwandtem Material |
Regesten: | Wegelin Nr. 657 |
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Dateien |
Dateien: | keine |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=514 |
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