StiASG, Urk. PPP2 Nr. 61 Abt Gallus [Alt] erkennt an, dass die Landvögte in jenen Orten, die der Blutgerichtsbarkeit den zehn Orte unterstehen, n... (1680.07.17)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. PPP2 Nr. 61
Entstehungszeitraum:17.07.1680
Titel:Abt Gallus [Alt] erkennt an, dass die Landvögte in jenen Orten, die der Blutgerichtsbarkeit den zehn Orte unterstehen, nicht ohne Verordnung und Zustimmung der zehn Orte gerichtlich urteilen sollen
Findmitteleintrag:Auß anlasß ihr fürstlichen gnaden erkenth, daß die landtvögt in den ohrten, woh daß malefiz den 10 ohrten gebührt, nit fürfahren sollen, mit citieren oder arrestieren, sonder die verordnung ihrer oberen erwarthen sollen
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde
Frühere Signaturen:Cista 1, Wuppen., N. 61 [Wiler Archiv]
Frühere Signatur, Barockarchiv:Cista 1, Wuppen., N. 61 [Wiler Archiv]
Signatur, säkularisiertes Archiv:StiASG, Urk. PPP2 Nr. 61

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Abschrift
Material:Papier
Format B x H (cm):ca. 20,7 x 32,5
Seitenzahl:4

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=51781
 

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