StiASG, Urk. QQQ2 Nr. 77 Das Gericht entscheidet im Streit zwischen dem Vogt von Wängi Johannes Schlör und Jäckle Wegmann über den Wassergraben i... (1604.01.22)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. QQQ2 Nr. 77
Entstehungszeitraum:22.01.1604
Titel:Das Gericht entscheidet im Streit zwischen dem Vogt von Wängi Johannes Schlör und Jäckle Wegmann über den Wassergraben im Brühl bei der Landstrasse Richtung Wil, dass dieser zur Hälfte zum Kreuzlinger Lehen und zur Hälfte Jäckle Wegmann gehören soll und beide sich gegenseitig helfen sollen diesen zu erhalten
Findmitteleintrag:Vor gricht gesprochen, daß der wasßergraben im brüehl under landtstrasß, so mann gehn Wyl fahrt nach bei dem schürli in daß Creützlinger lehen gehörig gmein mit Jogli Wegmann sein soll, welchen ein anderen helffen machen
Beteiligte Personen:Loi Schalck
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Material:Papier
Format B x H (cm):33,9 x 20,2
Seitenzahl:4

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=52453
 

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