StiASG, Urk. RR1 A49 Hans Mayer von Klaus, als Vertreter des Klosters St. Johann, und Hans Nachbauer klagen Joder Atzger von Sulz, dass desse... (1560.12.09)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. RR1 A49
Entstehungszeitraum:09.12.1560
Titel:Hans Mayer von Klaus, als Vertreter des Klosters St. Johann, und Hans Nachbauer klagen Joder Atzger von Sulz, dass dessen Nussbaum die anliegenden Rebstöcke der beiden schädige und daher gefällt werden muss. Joder Atzger darf zudem keinen anderen schädlichen Baum an dessen Stelle pflanzen
Findmitteleintrag:Spruchbrieff wegen einem nusßbaum zu Sultz, so deß gottßhauß reeben schädlich gewessen, das er solle abgehawen und fürohin kein schädlicher baum alda mehr gepflantzet werden
Beteiligte Personen:Landamman Konrad Rusch von Rankweil, Abt Diethelm Blarer von Wartensee
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Ausfertigung
Material:Pergament
Format B x H (cm):34,8 x 19,2
Siegler:Konrad Rusch
Siegelbeschreibung:Siegel

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=52638
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr
Online Archivkatalog des Stiftsarchivs St.Gallen