StiASG, Urk. RRR3 Nr. 94 Abt Diethelm Blarer und die Stadt Zürich einigen sich, dass Leibeigene auf ihren Gebieten, inklusive St. Johann im Thurt... (1562.08.29)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. RRR3 Nr. 94
Entstehungszeitraum:29.08.1562
Titel:Abt Diethelm Blarer und die Stadt Zürich einigen sich, dass Leibeigene auf ihren Gebieten, inklusive St. Johann im Thurtal, Kyburg, Grüningen, Greifensee und Andelfingen, die in eine andere Herrschaft ziehen, sich aus der alten auskaufen müssen, wobei der Auskaufsumme zwischen zwei und 30 Gulden schwanken kann
Findmitteleintrag:Abbt Diethelm für sich und wegen deß gottshauses St. Johann und dann die statt Zürich für sich und dero gebieth, als Kiburg, Grüeningen, Griffensee und Andelfingen verbinden sich, das alle leibeigne dahin gehalten werden, wann sye ins künftig von einesßen in das andere territorium ziehen, das sye sich aus kauffen, wie dann vil specificiert von obigen ohrten, die sich mit St. Gallen mit 20-30 minder oder mehr gulden bis auff 2 fl. hinunder auskauft
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Ausfertigung
Material:Pergament
Format B x H (cm):70,8 x 61,3
Siegler:Abt Diethelm Blarer von Wartensee, Konvent St. Gallen, Stadt Zürich
Siegelbeschreibung:3 Siegel

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=52932
 

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