StiASG, Urk. X3 H11 Der Ammann der Gemeinde Goldach bestätigt, dass Abt Coelestin Gugger von Staudach die schriftliche Bewilligung von Abt J... (1742.03.08)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. X3 H11
Entstehungszeitraum:08.03.1742
Titel:Der Ammann der Gemeinde Goldach bestätigt, dass Abt Coelestin Gugger von Staudach die schriftliche Bewilligung von Abt Joseph von Rudolfi, ausgegangen am 10. Dezember 1721, erneuert hat, wonach in Goldach mitsamt Kindern und Ehepartnern das Bürgerrecht verliert, wer Personen von ausserhalb heiratet, die nicht über ein eidlich verbürgtes, lastenfreies Mindestvermögen von 150 Gulden verfügt, wobei Abt Gugger und seine Amtsnachfolger das Recht haben, von dieser Verfügung zu dispensieren, sie abzuändern oder aufzuheben
Findmitteleintrag:Reversbrieff deß grichts Goldach gegen hochfürstl. concession, daß sie niemand in ihr gricht undt gmaindt aufzunemmen verbunden seyn sollen, welche nicht wenigst 150 f. in vermögen haben.
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zum Kontext

Ort:St.Gallen

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Ausfertigung
Material:Pergament
Format B x H (cm):48,4 x 29,6
Siegler:Fidel Anton Püntener
Siegelbeschreibung:1 Siegel in Holzkapsel, Deckel der Siegelkapsel fehlt

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch

Angaben zu verwandtem Material

Verwandtes Material:StiASG, Urk. X3 H9 liegt in StiASG, Rubr. 13, Fasz. 30
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=55015
 

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