StiASG, Urk. XX2 A54ss Die Herrschaft Ratzenried erteilt ihre Zustimmung, dass Antonius Wolf aus Ödenhaus in der gräflichen Herrschaft "Egloff"... (1748.10.10)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. XX2 A54ss
Entstehungszeitraum:10.10.1748
Titel:Die Herrschaft Ratzenried erteilt ihre Zustimmung, dass Antonius Wolf aus Ödenhaus in der gräflichen Herrschaft "Egloff", ehelicher Sohn der verstorbenen Bauersleute Hans Jörg Wolf und Catharina Häsin, die Ratzenrieder Untertanin Katharina Nährin, Tochter der verstorbenen Eheleute Martin Näher und Christina Kärtin, heiratet; "wollen sich mit Weben erhalten"; Wolf soll von Anton Vogler, Weber zu "Buechen", eine Bestätigung bringen, dass er das Handwerk erlernt habe, sodass er sein (Ehe-)Leben finanzieren kann; ausserdem soll er von seiner Herrschaft (Egloff) einen Manumissionsbrief [Entlassung aus der Leibeigenschaft] bringen, das Einzugsgeld bezahlen und sich leibeigen ergeben; für den verstorbenen (Schwieger-)Vater Martin Näher sollen die künftigen Eheleute den Todfall entrichten; Wolf wird als leibeigener Untertane angenommen
Findmitteleintrag:Extractus protocolli betr. Martin Näher
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zum Kontext

Ort:Ratzenriedt

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Abschrift
Material:Papier
Format B x H (cm):20,5 x 34
Siegelbeschreibung:nicht besiegelt bzw. kein Siegel überliefert
Seitenzahl:4, davon 2 mit Fliesstext, 1 Seite unbeschrieben, letzte Seite mit Dorsualregest und (Olim-)Signatur

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=55317
 

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