StiAPf, V. 25. q. Nr. 22 Deduktion des Abts, warum er nicht verpflichtet sei, die bei ihm hinterlegten 4000 Gulden herauszugeben, die Frau Bernol... (1835.11.10)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiAPf, V. 25. q. Nr. 22
Entstehungszeitraum:10.11.1835
Titel:Deduktion des Abts, warum er nicht verpflichtet sei, die bei ihm hinterlegten 4000 Gulden herauszugeben, die Frau Bernold, Gattin des Domeisen, mündlich für die Frühmesse in Walenstadt vermacht hat und die der Gatte nach ihrem Tode ausrichtete
Stufe:Dokument
Archivalienart:Akte/Dokument
Frühere Signaturen:Aktenverzeichnis Nr. 2870

Angaben zu Inhalt und Struktur

Material:Papier
Umfang:4 fol., gebunden

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch

Angaben zu verwandtem Material

Verwandtes Material:StiAPf, V. 25. q. Nr. 23; StiAPf, V. 25. q. Nr. 24
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=6340
 

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