StiASG, Urk. JJJ5 Nr. 3 Wegen gemeinen ambts berathschlaget, daß mann den färbern etc. auch bawschilling aufflege; die weibel, zoller und würth ... (1619)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. JJJ5 Nr. 3
Entstehungszeitraum:1619
Titel:Wegen gemeinen ambts berathschlaget, daß mann den färbern etc. auch bawschilling aufflege; die weibel, zoller und würth sollen buesßen angeben, dem schawern soll mann trünckh abthuen, den richtern etc. soll mann nit mehr geben als 15 lb. d. Deest
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=65176
 

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