StiASG, Urk. JJJ5 Nr. 10 Daß weder herr statthalter noch herr Gresßer schuldig seye, daß die von der statt mit Fischingen und dero underthanen ei... (1653)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. JJJ5 Nr. 10
Entstehungszeitraum:1653
Titel:Daß weder herr statthalter noch herr Gresßer schuldig seye, daß die von der statt mit Fischingen und dero underthanen ein rechtsatz angefangen, reversiert die statt. Deest
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=65183
 

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