StiASG, Urk. JJJ5(II) Nr. 8 liegt in StiASG, Rubr. 82, Fasz. 4 Die Städte Wil, Stein und Frauenfeld vereinbaren sich mit den Gerichtsherren im Thurgau, dass nur die Jahr- und Wochenmä... (18. Jh.)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. JJJ5(II) Nr. 8 liegt in StiASG, Rubr. 82, Fasz. 4
Entstehungszeitraum:18. Jh.
Entstehungszeitraum, Anm.:Original 09.07.1599
Titel:Die Städte Wil, Stein und Frauenfeld vereinbaren sich mit den Gerichtsherren im Thurgau, dass nur die Jahr- und Wochenmärkte abgehalten werden dürfen, die der Obrigkeit bekannt sind. Zudem sollen Landvögte den Fürkauf in Schlössern unterlassen
Findmitteleintrag:Zwüschen den stetten Wyl, Stein, Frawenfeld und den grichtsherren im Thurgew verabschidet wegen jahr- und wochenmärkhten da bestehen sollen ernambte stett bei ihren märckhten ohne obrigkeithliches vorwüsßen kein andere angestehlt, als daß ein landvogt alle fürkäuff in schlösßern abstehlen und sonst bei ihren freyheithen von ihm mannteniert werden sollen. copia
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Abschrift
Material:Papierlibell
Format B x H (cm):23,4 x 37
Vermerke:Abschrift des Briefs der vier Schirmorte liegt bei
Seitenzahl:8

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=65202
 

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