StiASG, Urk. JJJ5(II) Nr. 16 liegt in StiASG, Rubr. 82, Fasz. 4 Handels- und Gewerbeordnung der Stadt Wil (1627.08.12)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. JJJ5(II) Nr. 16 liegt in StiASG, Rubr. 82, Fasz. 4
Entstehungszeitraum:12.08.1627
Titel:Handels- und Gewerbeordnung der Stadt Wil
Findmitteleintrag:Ein gewerbs ordnung von herren statthalter und statträthen auffgesetzt: auslendische sollen von den wuchen märckhten abgeschaft werden mit genommner erlaubtnus aber mögen sye waahren feihl haben, die hier nit zuefinden. Danne wirdt jedem in specie vorgeschriben waß er dörffe feihl haben: die gottshausleüth mögen an dem selben under dem freyen himmel feihl haben, aber den langen ellenstaab nit brauchen; eß soll auch kein burger einen newen grempel anfangen, ohne vorwüssen der obrigkeith, dann sollen sye sich umb waahren in sauberkeith umsehen, wie die benachbahrte
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Abschrift
Material:Papierlibell
Format B x H (cm):21,5 x 33,5
Seitenzahl:8

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=65210
 

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