StiASG, Urk. JJJ5(II) Nr. 23 Wegen gemeinen ambt berathschlaget; standtgelt von den minderen 1 kreützer oder 2 von mehreren 6 kreuzer und in jahr mar... (1644)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. JJJ5(II) Nr. 23
Entstehungszeitraum:1644
Titel:Wegen gemeinen ambt berathschlaget; standtgelt von den minderen 1 kreützer oder 2 von mehreren 6 kreuzer und in jahr marckht doppelt; die burger, so am jahr marckht sondere ständ auffrichten, sollen geben wie ein frömbder; bleickher mag in feyrtagen zue noth arbeithen in sontagen nichts; ferbern soll der zins gesteigert werden; wachter an dem nach jahr marht abgethan; zwilch schawen ist der lohn umb 1 lb. d. besßer worden; die richter sollen ihr 20 lb. d. nit mehr vertrinckhen; examinanti consiliario et scribae soll für lohn geben, werden jedes mahl, so er in thurn geth 15 kreuzer, den 4 dienern, so bey dem hochgricht auffwarthen soll, jedem 5 kreuzer zahlt werden; grosß statt weibel underbaw meister nichts. Deest
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=65215
 

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