StiASG, Urk. JJJ5(II) Nr. 52 liegt in StiASG, Rubr. 42, Fasz. 13 Declaratio deß letsteren, daß ein obrigkeith ein einsehen thuen möge, ad instantiam der befreundten, doch soll mann dann... (1684)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. JJJ5(II) Nr. 52 liegt in StiASG, Rubr. 42, Fasz. 13
Entstehungszeitraum:1684
Titel:Declaratio deß letsteren, daß ein obrigkeith ein einsehen thuen möge, ad instantiam der befreundten, doch soll mann dann observieren, daß solche conditiones, die hierbei vorgeschützt werden, gehalten werden
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=65236
 

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